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   BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17   

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https://dejure.org/2017,55494
BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17 (https://dejure.org/2017,55494)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2017 - 4 StR 88/17 (https://dejure.org/2017,55494)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 (https://dejure.org/2017,55494)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StPO; § 249 Abs. 2 StPO; § 238 Abs. 2 StPO; § 46 StGB; § 154 StPO; § 154a StPO
    Betrug (Irrtum: erforderliche Feststellungen im Urteil bei gleichförmigen, massenhaften Betrugshandlungen); Selbstleseverfahren (revisionsrechtliche Rügbarkeit von Fehlern bei der Durchführung: Erforderlichkeit eines Gerichtsbeschlusses); Strafzumessung (Berücksichtigung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 263 Abs 1 StGB
    Strafverfahren wegen Massenbetrug: Anforderungen an die Darlegung eines täuschungsbedingten Irrtums bei einer Vielzahl von gleichartigen Einzelfällen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die beweisrechtliche Grundlage der Feststellung eines täuschungsbedingten Irrtums der Haupttat des Betruges; Vertrieb von gefälschten Software-Komponenten als Originalprodukte der Firma Microsoft (sog.Original Equipment Manufacturer-Software ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Massenbetrug: Anforderungen an die Darlegung eines täuschungsbedingten Irrtums bei einer Vielzahl von gleichartigen Einzelfällen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die beweisrechtliche Grundlage der Feststellung eines täuschungsbedingten Irrtums der Haupttat des Betruges; Vertrieb von gefälschten Software-Komponenten als Originalprodukte der Firma Microsoft (sog.Original Equipment Manufacturer-Software ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die beweisrechtliche Grundlage der Feststellung eines täuschungsbedingten Irrtums der Haupttat des Betruges; Vertrieb von gefälschten Software-Komponenten als Originalprodukte der Firma Microsoft (sog.Original Equipment Manufacturer-Software ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Rüge des fehlerhaften Selbstleseverfahrens

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke durch Übersendung von Produktschlüssel & Downloadlinks von Software

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertrieb gefälschter OEM-Software

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die Berücksichtigung eingestellter Taten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehler beim Selbstleseverfahren - und die Verfahrensrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug - und die Feststellung eines täuschungsbedingten Irrtums

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und der hohe Gesamtschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 40
  • StV 2018, 776 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG München, 22.09.2016 - 29 U 3449/15

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Zusendung eines Product-Keys für ein

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17
    Dass die Strafkammer insoweit lediglich auf den "Vertrieb von Fälschungen' und damit auf die veräußerten DVDs abstellt, nicht aber auf das Inverkehrbringen der Produktschlüssel als markenrechtlichen Verstoß im Sinne der §§ 14 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 und Nr. 3, Abs. 5 und 6, 19 Abs. 1 und 3 MarkenG (vgl. dazu OLG München, GRUR-RR 2017, 136, 137), beschwert die Angeklagten nicht.
  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 554/16

    Selbstleseverfahren (Rüge eines nicht ausreichenden Zeitraums zum Lesen der

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17
    Geht es, wie hier, um die vom Vorsitzenden zu bestimmende Art der Durchführung des Verfahrens nach § 249 Abs. 2 StPO, ist eine solche Entscheidung des erkennenden Gerichts gemäß § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, StV 2011, 458; vom 9. November 2017 - 1 StR 554/16).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17
    Liegen dem Tatvorwurf - wie im vorliegenden Fall - zahlreiche Einzelfälle zu Grunde, kann die Vernehmung weniger Zeugen ausreichen; wenn deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums (in den sie betreffenden Fällen) belegen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133 mwN).
  • BGH, 20.08.2014 - 3 StR 315/14

    Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung nicht abgeurteilter

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17
    (1) Die Berücksichtigung von nach §§ 154, 154a StPO eingestellten bzw. ausgeschiedenen Taten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, wenn diese prozessordnungsgemäß so bestimmt festgestellt sind, dass sie ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt nach bewertet werden können und eine Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2014 - 3 StR 315/14, StV 2015, 552; vom 18. März 2015 - 2 StR 54/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 33; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, NJW 2014, 645 f.).
  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 54/15

    Unzulässige strafschärfende Berücksichtigung nicht angeklagter Taten (bloßer

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17
    (1) Die Berücksichtigung von nach §§ 154, 154a StPO eingestellten bzw. ausgeschiedenen Taten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, wenn diese prozessordnungsgemäß so bestimmt festgestellt sind, dass sie ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt nach bewertet werden können und eine Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2014 - 3 StR 315/14, StV 2015, 552; vom 18. März 2015 - 2 StR 54/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 33; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, NJW 2014, 645 f.).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 4/14

    ZPO § 524; UrhG § 69 Nr. 3 Satz 2, § 69d Abs. 1; EGV 207/2009 Art. 13 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17
    Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift der Kunde bei einer derartigen Fallgestaltung regelmäßig erst durch den Download in das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers ein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 4/14, NJW 2015, 3576, 3578).
  • BGH, 23.08.2016 - 2 StR 124/16

    Wegfall der tateinheitlichen Verurteilung wegen Sachbeschädigung

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17
    Zum anderen können Taten, deren Verfolgung ein Verfahrenshindernis entgegensteht, straferschwerend berücksichtigt werden, wenn auch mit geringerem Gewicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1876; Beschluss vom 23. August 2016 - 2 StR 124/16, JurionRS 2016, 26140).
  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17
    In Fällen einer Tatserie ist es, insbesondere bei Vermögensdelikten, zur Bestimmung des Schuldumfangs zulässig, unter Beachtung des Zweifelssatzes eine Schätzung vorzunehmen (BGH, Urteile vom 6. Dezember 1994 - 5 StR 305/94, BGHSt 40, 374, 377; vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10).
  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17
    In Fällen einer Tatserie ist es, insbesondere bei Vermögensdelikten, zur Bestimmung des Schuldumfangs zulässig, unter Beachtung des Zweifelssatzes eine Schätzung vorzunehmen (BGH, Urteile vom 6. Dezember 1994 - 5 StR 305/94, BGHSt 40, 374, 377; vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10

    Anordnung eines Selbstleseverfahrens bei einem Analphabeten als Angeklagtem

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17
    Geht es, wie hier, um die vom Vorsitzenden zu bestimmende Art der Durchführung des Verfahrens nach § 249 Abs. 2 StPO, ist eine solche Entscheidung des erkennenden Gerichts gemäß § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, StV 2011, 458; vom 9. November 2017 - 1 StR 554/16).
  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 448/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung nicht angeklagter festgestellter Taten:

  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18

    Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische

    Deshalb kann dahinstehen, ob ein unerlaubtes Vervielfältigen im Sinne von § 106 Abs. 1 UrhG erst vorliegt, wenn der Kunde das Programm nach Download auf seinem Rechner mit dem Produktschlüssel aktiviert (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 Rn. 17 mwN).

    d) Zugleich haben sich die Angeklagten durch die im geschäftlichen Verkehr erfolgte Benutzung von mit den eingetragenen Marken der Firma Microsoft identischen Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG nach § 143 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 MarkenG bzw. bei Gemeinschaftsmarken wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke nach § 143a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i.V.m. § 143 Abs. 2 MarkenG strafbar gemacht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 Rn. 18).

    War die Nutzung der erworbenen Computerprogramme aber rechtlich verboten, sind die Kunden in Höhe des vollen Kaufpreises geschädigt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 Rn. 25).

    Bei wirtschaftlicher Betrachtung kommt der bloß faktischen Ermöglichung einer unrechtmäßigen Nutzung - wie in Fällen des Verkaufs gestohlener Ware, an der kein gutgläubiger Erwerb möglich ist - kein die Kaufpreiszahlung kompensierender Gegenwert zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11 Rn. 6 und vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 Rn. 25).

    Insoweit wird die Strafkammer - sofern nicht aus prozessökonomischen Gründen eine Beschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO auf die übrigen Straftatbestände oder auf den Gesichtspunkt des Betrugsversuchs erfolgt - auf die von der Rechtsprechung in derartigen Fällen des Massenbetruges entwickelten Grundsätze zurückgreifen können, wonach etwa die Vernehmung weniger Zeugen ausreichen kann, wenn dem Tatvorwurf - wie hier - zahlreiche Einzelfälle zugrunde liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17, NStZ 2019, 40, Rn. 13 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, NStZ 2015, 98 und vom 16. August 2018 - 5 StR 348/18, wistra 2018, 518).

  • BGH, 07.12.2022 - 2 StR 437/20

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten);

    Dazu ist es regelmäßig erforderlich, die jeweils irrende Person zu ermitteln und zu vernehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 mwN).
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Vor diesem Hintergrund - das äußere Geschehen lässt sichere Rückschlüsse zu, dass alle Krankenkassenmitarbeiter irrtümlich von dem normativ geprägten Vorstellungsbild ausgingen, der Auszahlschein enthalte den Krankengeldantrag eines arbeitsunfähig erkrankten Versicherten und die entsprechende ärztliche Bestätigung; die (stichprobenhaften) Vernehmungen von Zeugen haben die Richtigkeit des Rückschlusses bestätigt - bedurfte es der Individualisierung des jeweils handelnden Mitarbeiters und seiner individuellen Vorstellungen in Bezug auf jede einzelne Überweisung nicht (vgl. BGH 4 StR 88/17 - zitiert nach HRRS 2018 Nr. 287 Rn. 12ff.; BGH 2 StR 169/15 - zitiert nach HRRS 2017 Nr. 645 Rn. 23ff.; BGH 1 StR 314/14, NStZ 2015, 98ff; BGH 2 StR 109/14 - zitiert nach juris, dort Rn. 20 [23]; BGH 1 StR 263/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 16ff.; BGH 5 StR 394/08 - zitiert nach juris - dort Rn. 15).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Es war daher nicht möglich von den vernommenen Anlegern den Schluss auf ein bei allen Anlegern der T bestehendes einheitliches Vorstellungsbild in Form eines Irrtums im Sinne des § 263 StGB zu ziehen (vgl. zu dieser Möglichkeit der Beweiswürdigung in Fällen massenhafter, gleichförmiger und routinemäßiger Geschäfte BGH, Beschluss vom 04.09.2014 - 1 StR 314/14 - Rn. 24, zitiert nach juris; BGH NStZ 2019, 40).
  • BGH, 24.03.2022 - 1 StR 480/21

    Steuerhinterziehung (strafmildernde Bedeutung einer verunglückten Selbstanzeige)

    Der Angeklagte teilt allerdings bereits nicht mit, dass er diese Art der Durchführung des Selbstleseverfahrens, namentlich die Feststellung des Vorsitzenden über den ordnungsgemäßen Abschluss des Selbstleseverfahrens (§ 249 Abs. 2 Satz 3 StPO), beanstandet und eine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt habe (§ 238 Abs. 2 StPO); dies wäre aber für die Zulässigkeit der Verfahrensrüge erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 StR 554/16 unter 2. a; vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 Rn. 9 und vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10 Rn. 8).
  • VG Hannover, 19.12.2022 - 18 A 4471/21

    Beleidigung; Disziplinarrecht; Hingabepflicht; Mäßigungsgebot; Fahrlässige

    Die Kammer legt dem Kläger daher die genannten Zeiten als Mindestfahrtzeiten zur Last (Zur Zulässigkeit der Bezifferung eines Mindestschadens im Strafrecht vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 -, juris Rn. 25; Duttge, in: Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 5. Auflage 2022, § 263 Rn. 62).
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