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   BGH, 20.03.1986 - 4 StR 88/86   

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https://dejure.org/1986,16484
BGH, 20.03.1986 - 4 StR 88/86 (https://dejure.org/1986,16484)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1986 - 4 StR 88/86 (https://dejure.org/1986,16484)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1986 - 4 StR 88/86 (https://dejure.org/1986,16484)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnen einer Notwehrlage ohne Kenntnis vom Verhalten des Tatopfers - Beendigung des Angriffs nicht schon durch das "Oberhand gewinnen" des Angegriffenen - Keinen Ausschluss des Verteidigungswillen, trotz Vorliegen anderer Beweggründe neben dem Zweck der Abwehr des ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.1983 - 1 StR 337/83

    Versuchter Totschlag - Handeln in Putativnotwehr - Irrtum über das Bestehen einer

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 88/86
    Ohne nähere Feststellungen zu diesen Fragen ist es dem Senat jedoch nicht möglich, zu überprüfen, bis zu welchem Zeitpunkt eine Notwehr läge für den Angeklagten gegeben war, welche Gefahren dem Angeklagten von S. noch drohten, nachdem er ihm das Messer entwunden hatte, und ob es zu deren Abwehr erforderlich war, das Messer noch einmal einzusetzen (vgl. BGH NStZ 1982, 285; 1983, 500; sowie BGH, Urteile vom 5. Mai 1982 - 2 StR 85/82 und vom 15. Februar 1983 - 5 StR 849/82; Dreher/Tröndle, 42. Aufl. § 32 StGB Rdn. 16 b-16 d).

    Andererseits wird der Verteidigungswille nicht dadurch ausgeschlossen, daß neben dem Zweck der Abwehr der Rechtsgutverletzung Beweggründe anderer Art eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Angriffsabwehr nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGH NStZ 1983, 500 m.w.Nachw.).

  • BGH, 05.05.1982 - 2 StR 85/82
    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 88/86
    Ohne nähere Feststellungen zu diesen Fragen ist es dem Senat jedoch nicht möglich, zu überprüfen, bis zu welchem Zeitpunkt eine Notwehr läge für den Angeklagten gegeben war, welche Gefahren dem Angeklagten von S. noch drohten, nachdem er ihm das Messer entwunden hatte, und ob es zu deren Abwehr erforderlich war, das Messer noch einmal einzusetzen (vgl. BGH NStZ 1982, 285; 1983, 500; sowie BGH, Urteile vom 5. Mai 1982 - 2 StR 85/82 und vom 15. Februar 1983 - 5 StR 849/82; Dreher/Tröndle, 42. Aufl. § 32 StGB Rdn. 16 b-16 d).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 88/86
    Ohne nähere Feststellungen zu diesen Fragen ist es dem Senat jedoch nicht möglich, zu überprüfen, bis zu welchem Zeitpunkt eine Notwehr läge für den Angeklagten gegeben war, welche Gefahren dem Angeklagten von S. noch drohten, nachdem er ihm das Messer entwunden hatte, und ob es zu deren Abwehr erforderlich war, das Messer noch einmal einzusetzen (vgl. BGH NStZ 1982, 285; 1983, 500; sowie BGH, Urteile vom 5. Mai 1982 - 2 StR 85/82 und vom 15. Februar 1983 - 5 StR 849/82; Dreher/Tröndle, 42. Aufl. § 32 StGB Rdn. 16 b-16 d).
  • BGH, 14.09.1982 - 4 StR 490/82

    Beurteilungskriterien für die Annahme von Rechtfertigungsgründen und

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 88/86
    Daß der Angeklagte "die Oberhand gewonnen" und ausgerufen hatte: "Ich mache dich fertig", bedeutet noch nicht, daß zu diesem Zeitpunkt auch der Angriff des S. beendet war und sagt nichts darüber aus, wie sich die Situation ("Kampflage") für den Angeklagten darstellte (vgl. BGH, Beschluß vom 14. September 1982 - 4 StR 490/82; BGH NStZ 1983, 117).
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 88/86
    Daß der Angeklagte "die Oberhand gewonnen" und ausgerufen hatte: "Ich mache dich fertig", bedeutet noch nicht, daß zu diesem Zeitpunkt auch der Angriff des S. beendet war und sagt nichts darüber aus, wie sich die Situation ("Kampflage") für den Angeklagten darstellte (vgl. BGH, Beschluß vom 14. September 1982 - 4 StR 490/82; BGH NStZ 1983, 117).
  • BGH, 15.02.1983 - 5 StR 849/82

    Möglichkeit des Vorliegens von Notwehr bei einer Verwirklichung des Tatbestandes

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 88/86
    Ohne nähere Feststellungen zu diesen Fragen ist es dem Senat jedoch nicht möglich, zu überprüfen, bis zu welchem Zeitpunkt eine Notwehr läge für den Angeklagten gegeben war, welche Gefahren dem Angeklagten von S. noch drohten, nachdem er ihm das Messer entwunden hatte, und ob es zu deren Abwehr erforderlich war, das Messer noch einmal einzusetzen (vgl. BGH NStZ 1982, 285; 1983, 500; sowie BGH, Urteile vom 5. Mai 1982 - 2 StR 85/82 und vom 15. Februar 1983 - 5 StR 849/82; Dreher/Tröndle, 42. Aufl. § 32 StGB Rdn. 16 b-16 d).
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