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   BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05   

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BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05 (https://dejure.org/2005,4161)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2005 - 4 StR 89/05 (https://dejure.org/2005,4161)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05 (https://dejure.org/2005,4161)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 261 StPO
    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der Widerstandsfähigkeit bei geistiger Behinderung; Abgrenzung von einem Zustand der auf Unreife beruhenden eingeschränkten Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung im Sinne des § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person, eines Jugendlichen und eines Kindes - Voraussetzung für das Vorliegen von Widerstandsunfähigkeit - Rechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung - Auswirkung der Aufhebung des Urteils im gesamten Schuldausspruch und ...

  • Judicialis

    StPO § ... 246 a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 179; ; StGB § 179 Abs. 1; ; StGB § 179 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 182 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 179 Abs. 1 Nr. 1
    Widerstandsunfähigkeit bei geistig-seelischer Beeinträchtigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 232
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05
    Als Ursache einer solchen Unfähigkeit kommen nicht nur geistig-seelische Erkrankungen sondern auch sonstige geistigseelische Beeinträchtigungen in Betracht, die sich etwa aus einem Zusammentreffen einer besonderen Persönlichkeitsstruktur des Opfers und seiner Beeinträchtigung durch die Tatsituation ergeben (BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 1).

    Der Tatrichter hat vielmehr - gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen - auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung, in die auch das aktuelle Tatgeschehen einzubeziehen ist, die geistig-seelische Verfassung des Opfers und deren Auswirkung auf das Opferverhalten zu prüfen, wobei für die Beurteilung der relevanten geistigseelischen Beeinträchtigung die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Frage der Bewußtseinsstörung und seelischen Abartigkeit eines Täters entsprechend anwendbar sind (BGHSt 36, 145, 147).

  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04

    Widerstandsunfähigkeit (geistige Behinderung; Überzeugungsbildung; Begründung)

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05
    Die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein genügt für die Annahme von Widerstandsunfähigkeit aber nicht (BGH NStZ 2003, 602; BGH, Beschluß vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04; Tröndle/ Fischer StGB 52. Aufl. § 179 Rdn. 9, 11).

    c) Der neue Tatrichter wird deshalb das Vorliegen einer Widerstandsunfähigkeit des Geschädigten im Sinne des § 179 StGB erneut zu prüfen und dabei einen solchen Zustand von einer auf Unreife beruhenden eingeschränkten Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung im Sinne des § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB abzugrenzen haben (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04).

  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05
    Bei der Aussage kindlicher bzw. jugendlicher Zeugen in Mißbrauchsfällen kommt zudem der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; 1998, 250).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05
    Ein sachlich-rechtlicher Fehler liegt u.a. dann vor, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden und der Tatrichter in einem Fall, in dem "Aussage gegen Aussage" steht und die Entscheidung - wie hier - im wesentlichen davon abhängt, welcher Person das Gericht Glauben schenkt, nicht erkennen läßt, daß er alle Umstände, die seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257; BGH NStZ 2000, 496, 497; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05
    Ein sachlich-rechtlicher Fehler liegt u.a. dann vor, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden und der Tatrichter in einem Fall, in dem "Aussage gegen Aussage" steht und die Entscheidung - wie hier - im wesentlichen davon abhängt, welcher Person das Gericht Glauben schenkt, nicht erkennen läßt, daß er alle Umstände, die seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257; BGH NStZ 2000, 496, 497; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).
  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 620/93

    Stromtodbestimmung durch Messung der Myoglobinkonzentration im Herzblut -

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05
    Bei der Aussage kindlicher bzw. jugendlicher Zeugen in Mißbrauchsfällen kommt zudem der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; 1998, 250).
  • BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05
    Die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein genügt für die Annahme von Widerstandsunfähigkeit aber nicht (BGH NStZ 2003, 602; BGH, Beschluß vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04; Tröndle/ Fischer StGB 52. Aufl. § 179 Rdn. 9, 11).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Die vorzunehmende Gefährlichkeitsprognose verlangt eine umfassende Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.2001 - 5 StR 250/01 - NStZ 2001, 595; BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 - NStZ 2006, 278; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 21.04.2005 - 4 StR 98/05 - NStZ-RR 2005, 232).
  • BGH, 01.10.2008 - 2 StR 385/08

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Körperkontakt;

    Die Feststellung, der Geschädigte sei "mittelschwer geistig behindert" (UA S. 4), reicht insoweit nicht aus; erst recht nicht der Umstand, dass er nicht lesen oder rechnen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 172 f.; 2005, 232, 233; BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer StGB 55. Aufl. § 179 Rdn. 9, 11 a m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2012 - 2 StR 565/11

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der versuchten Vergewaltigung (Aussage gegen

    Erforderlich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben.
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 447/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Erforderlich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232, 233), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (Senat, Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 565/11, juris Rn. 9).
  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Die wirtschaftlichen Verhältnisse wie auch die Bedeutung der Aussage für das Verfahren können bei der Bemessung der in einem Strafverfahren insgesamt nur einmal zu verhängenden Folge berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. März 1999 - 4 Ws 73/99 - KG, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 3 Ws 644-645/96 - OLG Köln, NStZ-RR 2005, 232; Meyer-Goßner, a.a.O., § 70 Rdn. 16).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; sexueller Missbrauch

    Entscheidend kommt hinzu, dass die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein die Annahme von Widerstandsunfähigkeit nicht belegt (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232; BGH, Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602; BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02, BGHR StGB § 179 I Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 179 Rn. 9).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 98/05, NStZ-RR 2005, 232, 233), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (Senat, Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 565/11 Rn. 9; Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17 Rn. 8).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Notwendig ist vielmehr eine rechtliche Gesamtbewertung der Persönlichkeit des Angeklagten, der Symptom- und Anlasstaten unter Einbeziehung aller objektiven und subjektiven Umstände, aus welchen sich Anhaltspunkte für die Beurteilung der Gefährlichkeit ergeben (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 232, 233 f.).
  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten durch Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05 - (NStZ-RR 2005, 232) insgesamt aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in

    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 98/05, NStZ-RR 2005, 232, 233), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03, Rn. 8), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (Senat, Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 565/11, Rn. 9; Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17, Rn. 8).
  • BGH, 13.05.2020 - 2 StR 367/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

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