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   BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61   

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https://dejure.org/1961,661
BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61 (https://dejure.org/1961,661)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1961 - 4 StR 90/61 (https://dejure.org/1961,661)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1961 - 4 StR 90/61 (https://dejure.org/1961,661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kenntlichmachung haltender schwerer Kraftfahrzeuge bei Nacht

  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflichtverletzung durch Liegenlassen eines Walzenzugs auf der äußersten rechten Fahrbahnseite - Notwendigkeit der Sicherung des am Straßenrand abgestellten Walzenzugs durch Beleuchtung - Sicherungspflicht innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 89
  • NJW 1961, 1590
  • MDR 1961, 784
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1959 - 4 StR 359/59
    Auszug aus BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61
    Die vom Senat für Bundesautobahnen und Bundesstraßen festgestellte Pflicht der Führer schwerer Kraftfahrzeuge (§ 53 Abs. 5 StVZO a.F., § 53 a Abs. 1 StVZO n.F.), bei nicht nur ganz kurzem Halten die mitzuführenden zwei Sicherungsleuchten oder Warneinrichtungen zur zusätzlichen Kenntlichmachung des Fahrzeugs auf der Fahrbahn aufzustellen (Urteil vom 16. Oktober 1959 - 4 StR 359/59 - und vom 11. Dezember 1959 - 4 StR 429/59 = VRS 18, 60 und 220 = LM StVZO § 53 Nr. 2 und 4), gilt auch für andere viel und schnell befahrene Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • BGH, 11.12.1959 - 4 StR 429/59
    Auszug aus BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61
    Die vom Senat für Bundesautobahnen und Bundesstraßen festgestellte Pflicht der Führer schwerer Kraftfahrzeuge (§ 53 Abs. 5 StVZO a.F., § 53 a Abs. 1 StVZO n.F.), bei nicht nur ganz kurzem Halten die mitzuführenden zwei Sicherungsleuchten oder Warneinrichtungen zur zusätzlichen Kenntlichmachung des Fahrzeugs auf der Fahrbahn aufzustellen (Urteil vom 16. Oktober 1959 - 4 StR 359/59 - und vom 11. Dezember 1959 - 4 StR 429/59 = VRS 18, 60 und 220 = LM StVZO § 53 Nr. 2 und 4), gilt auch für andere viel und schnell befahrene Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56

    Betrieb eines Lastzuges beim Abstellen zum Zwecke der Nachtruhe

    Auszug aus BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61
    Auch ist zu berücksichtigen, daß die H.straße zwar viel und schnell befahren, aber doch keine Bundesautobahn und keine Bundesstraße war, auf denen selbst beleuchtete Hindernisse möglichst zu vermeiden sind (vgl. BGHZ in VRS 13, 413, 414 f).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61
    Ob die Angeklagten der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung schuldig zu sprechen sind, hängt davon ab, ob der Unfall und die damit zusammenhängende Gefährdung des entgegenkommenden Kraftfahrzeugführers nach der Überzeugung der Strafkammer vermieden worden wären, wenn die Angeklagten der zusätzlichen Sicherungspflicht genügt hätten (vgl. dazu BGHSt 11, 1 ff [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts trat die Verpflichtung zur ausreichenden Absicherung des liegengebliebenen Kraftfahrzeuges daher nach § 15 StVO sofort ein, d.h. nach Einschalten des Warnblinklichts war sofort gut sichtbar in entsprechender Entfernung das Warndreieck aufzustellen (vgl. BGHSt 16, 89 f; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 29. Auflage, § 15 StVO Rn. 4).
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    In diesem Sinne haben ständig der erkennende Senat (BGHSt 5, 207, 208; 6, 186, 192 und 6, 258; LM Nr. 4 zu § 2 Abs. 2 StGB), der 2. Strafsenat (NJW 1954, 39 Nr. 16; NJW 1955, 1406 Nr. 22; LM Nr. 9 zu § 2 Abs. 2 StGB), der jetzige 3. (früher 6.) Strafsenat (zuletzt in den Urteilen vom 9. Oktober 1964 - 3 StR 92/64 -, 3 StR 34/64 und 3 StR 38/64 -) und der 5, Strafsenat (NJW 1953, 1800 Nr. 23; Urt. vom 18. August 1964 - 5 StR 289/64 -) entschieden, Der 4. Strafsenat hat inzwischen, so in den Urteilen BGHSt 16, 89, 93 und BGHSt 18, 12, 18, den früheren Standpunkt verlassen und schließt sich jetzt, wie er auf Anfrage mitgeteilt hat, der hier vertretenen Rechtsansicht an.
  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62

    Kraftfahrer - Unkenntnis wesentlicher Verkehrsvorschriften - Neuregelungen im

    Der Sachverhaltsschilderung des angefochtenen Urteile ist zu entnehmen, daß der Angeklagte keine besonderen Sicherungslampen oder sonstigen Warneinrichtungen im Sinne der genannten Rechtsprechung auf der Fahrbahn aufgestellt hat (vgl. dazu BGH VRS 18, 60 und 220 = LM Nr. 2 und 3 zu § 53 StVZO; BGHSt 16, 89 [BGH 12.05.1961 - 4 StR 90/61] = VRS 21, 234 = LM Nr. 1 zu § 53 a StVZO; ferner BGH VRS 17, 424, 426).
  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 217/67

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem auf der Autobahn liegen

    Bei der großen Gefahr, die bei Nacht von den am Rande der Autobahn stehenden Omnibussen ausginge, war der Kläger nach § 23 Abs. 2 StVO und § 53 a Abs. 1 StVZO (in der am Unfalltage geltenden Fassung) verpflichtet, besondere Warnleuchten in so hinreichendem Abstand hinter den Omnibussen aufzustellen, daß herannahende Kraftfahrer sie rechtzeitig hätten erkennen und ihre Fahrweise auch in Anbetracht der auf der Autobahn üblichen hohen Geschwindigkeiten darauf hätten einstellen können (vgl. u.a. die Urteile des BGH vom 26. März 1956 - VI ZR 242/54 - VersR 1956, 409, vom 12. Mai 1961 - 4 StR 90/61 - NJW 1961, 1590 mit Hinweisen auf die weitere Rechtsprechung, vom 2. Juni 1964 - VI ZR 75/63 - VersR 1964, 952 [BGH 02.06.1964 - VI ZR 75/63] und vom 28. November 1967 - VI ZR 101/66 - VersR 1968, 199).
  • BGH, 28.11.1967 - VI ZR 101/66

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem rechts am Rand

    In Übereinstimmung mit der festen Rechtsprechung ist es der Auffassung, daß der Lastzug, der für längere Zeit auf einer Bundesstraße mit lebhaftem und schnellem Fahrzeugverkehr anhielt, durch besondere Warnleuchten gegen ein Auffahren von hinten zusätzlich gesichert werden mußte, obwohl die Schlußleuchten brannten und die Sicht gut war (vgl. BGH Urteile vom 2. Juni 1964 - VI ZR 75/63 - VersR 1964, 952; vom 11. Dezember 1959 - 4 StR 429/59 - LM § 53 StVZO Nr. 4; BGHSt 16, 89).
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