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   BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51   

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BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51 (https://dejure.org/1952,257)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1952 - 4 StR 953/51 (https://dejure.org/1952,257)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1952 - 4 StR 953/51 (https://dejure.org/1952,257)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 362
  • NJW 1952, 832
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 27.03.1924 - II 240/24

    Kann dem Diebe durch Mitwirken zum Absatz der gestohlenen Sachen Beistand zur

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  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Wer dem Dieb ohne Vorteilsabsicht beim Absatz hilft, darf nur nach der milderen Strafdrohung des § 257 StGB und nicht wagen Beihilfe zur Unterschlagung bestraft werden (vgl. BGHSt 2, 362; 4, 122) [BGH 19.03.1953 - 3 StR 42/53].
  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08

    Begünstigung (Erfassung nur unmittelbarer Vorteile aus der Tat;

    Voraussetzung wäre indes, dass der Angeklagte dabei zumindest auch in der Absicht gehandelt hätte, seinen Bruder vor der Wiederentziehung der entwendeten Gegenstände zu bewahren (BGHSt 2, 362, 364).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52

    Rechtsmittel

    Der Annahme einer Begünstigungsabsicht steht auch nicht entgegen, daß der Angeklagte zugleich um den Absatz des Diebesguts bemüht war, indem er einen Schrotthändler aufsuchte, der den gestohlenen Schrott kaufen und sofort weiterleiten sollte; denn eine sachliche Begünstigung kann nach der Rechtsprechung des Senats auch durch Mitwirken zum Absatz begangen werden (BGHSt 2, 362).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Auf der Grundlage der Feststellungen versteht es sich überdies von selbst, dass es dem Angeklagten dabei subjektiv darauf ankam, durch die jeweilige Verschleierung der wahren Eigentumslage die erfolgreiche Durchführung der Veräußerungsgeschäfte zu ermöglichen und auf diese Weise sowohl die Entziehung der Fahrzeuge zugunsten der Geschädigten zu verhindern als auch zumindest dem an den Diebstählen beteiligten "T.' die entsprechenden - bei ihm noch vorhandenen - wirtschaftlichen Werte zu sichern (s. BGH, Urteil vom 15. Mai 1952 - 4 StR 953/51, BGHSt 2, 362, 363 f.; MüKoStGB/Cramer, 3. Aufl., § 257 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
    Der BGH hat diese Rechtsprechung richtigerweise aufgegeben (BGHSt 2, 362 = NJW 1952, 832; BGHSt 4, 122 = NJW 1953, 995; BGH, NJW 1971, 62).

    Mit dem von vorneherein erstrebten Verkauf begibt er sich nicht seiner Beute, er eignet sich hierdurch vielmehr endgültig ihren wirtschaftlichen Wert zu (BGHSt 2, 362 = NJW 1952, 832).

    Der "Verkauf" des Ringes war mithin geeignet und geboten, den J vor einer Wiederentziehung des Ringes zu bewahren und ihm den wirtschaftlichen Wert des Ringes zu erhalten (BGHSt 2, 362 = NJW 1952, 832).

    Der Täter kann mit seinem Tun ebenso mehrere einander nachgeordnete - Zwischenziel und Endziel (vgl. BGH, NJW 1953, 835) - oder voneinander unabhängige und gleichwertig oder ungleichwertig nebeneinanderstehende Ziele verfolgen (BGH, NJW 1952, 832 [833]; BGH, LM §,257 StGB Nr. 14).

    Der Angekl. handelte folglich nur dann in Begünstigungsabsicht, wenn er sich bewußt war, daß sein Tun geeignet war, die Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zu erschweren und den Schaden des Goldschmiedes zu vertiefen, und wenn er diese Folge auch bezweckte (BGH, NJW 1952, 832 [833]; BGH, LM § 257 StGB Nr. 14).

  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und sachlicher

    Sachliche Begünstigung kann durch Mitwirken zum Absatz der gestohlenen Sachen begangen werden, falls dies auch in der Absicht geschieht, den Dieb vor der Entziehung der Sachen zu sichern (BGHSt 2, 362; 4, 122 [BGH 19.03.1953 - 3 StR 42/53]; BGH Urteil vom 27. April 1954 - 5 StR 36/54 -).

    Aber auch wenn man der Entscheidung BGHSt 2, 362 folgt, die an der Gleichstellung von persönlicher und sachlicher Begünstigung noch ausdrücklich festgehalten hat - die späteren zuvor genannten Urteile enthalten sich eines solchen Hinweises -, so wird damit die Zulässigkeit der Wahlfeststellung in dem erwähnten Umfang nicht in Frage gestellt.

  • BGH, 01.04.1953 - 3 StR 584/52
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  • OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18
    Die Mitwirkung beim Verwerten erlangter Vorteile (zB Absatz, Verkauf) ist ausreichend, wenn damit eine mögliche Entziehung zugunsten des Berechtigten verhindert werden soll (BGH NJW 1952, 832; BGH NJW 1953, 995; BGH NJW 1971, 62).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20
    Die Mitwirkung beim Verwerten erlangter Vorteile (zB Absatz, Verkauf) ist ausreichend, wenn damit eine mögliche Entziehung zugunsten des Berechtigten verhindert werden soll (BGH NJW 1952, 832; BGH NJW 1953, 995; BGH NJW 1971, 62).
  • OLG Köln, 07.10.1980 - 1 Ss 692/80
    Selbst für diese Fälle hat indessen der BGH eine eigene Verfügungsgewalt des Gastes über die von ihm verzehrten Lebensmittel im Sinne des rechtsähnlichen Tatbestandsmerkmales des Ansichbringens nach § 259 StGB verneint (BGH, NJW 1952, 832; a.A. Stree, in: Schönke/Schröder, 20. Aufl., § 259 Rdn. 24 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 29.05.1995 - 1 Ss 285/94
  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 379/66

    Vorsätzliche Herbeiführung eines Vollrausches - Rüge einer Verletzung des

  • BGH, 19.04.1955 - 5 StR 61/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 301/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.08.1967 - 2 StR 399/67

    Strafbarkeit wegen Sachhehlerei und wegen schweren Rückfalldiebstahls

  • BGH, 16.04.1958 - 2 StR 104/58
  • BGH, 15.10.1954 - 2 StR 274/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.08.1954 - 2 StR 482/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1954 - 5 StR 36/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.04.1954 - 1 StR 42/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.01.1954 - 4 StR 591/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.08.1953 - 2 StR 810/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.05.1969 - 2 StR 182/69

    Fehlen notwendiger Feststellungen zur inneren Tatseite - Gegenstand der

  • BGH, 13.08.1953 - 1 StR 257/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.01.1955 - 3 StR 347/54

    Rechtsmittel

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