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   BayObLG, 21.07.1993 - 4St RR 109/93   

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BayObLG, 21.07.1993 - 4St RR 109/93 (https://dejure.org/1993,9807)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1993 - 4St RR 109/93 (https://dejure.org/1993,9807)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 4St RR 109/93 (https://dejure.org/1993,9807)
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  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1993 - 4St RR 109/93
    Der Vorsitzende entscheidet über die Verteidigerbestellung nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH NJW 1963, 1114; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 140 Rn. 22) unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Bestimmung, die eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung ist (BVerfGE 46, 202 = NJW 1978, 151 ; KK/Laufhütte StPO 2. Aufl. § 140 Rn. 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63

    Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1993 - 4St RR 109/93
    Der Vorsitzende entscheidet über die Verteidigerbestellung nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH NJW 1963, 1114; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 140 Rn. 22) unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Bestimmung, die eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung ist (BVerfGE 46, 202 = NJW 1978, 151 ; KK/Laufhütte StPO 2. Aufl. § 140 Rn. 1 m.w.Nachw.).
  • OLG Braunschweig, 09.12.2013 - 1 Ss 66/13

    Faires Verfahren; Pflichtverteidiger; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    In solchen Fällen ist regelmäßig schon deshalb ein Pflichtverteidiger beizuordnen, weil nur ein Verteidiger das Recht auf umfassende Akteneinsicht hat (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.1986, 4 Ss 1434/86, juris; BayObLG, Beschluss vom 21.07.1993, 4 StRR 109/93, juris; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 140 Rn. 76 m. w. N.).
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