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   OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20   

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OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20 (https://dejure.org/2020,8675)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.04.2020 - 4 StS 2/20 (https://dejure.org/2020,8675)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. April 2020 - 4 StS 2/20 (https://dejure.org/2020,8675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 Abs. 1 StGB; § 89a Abs. 2a StGB; § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 129a Abs. 5 S. 1 StGB; § 129b Abs. 1 S. 1-2 StGB
    Strafbarkeit der Unterstützung des "Islamischen Staats" durch gezielte Förderung von Ausreisen nach Syrien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit der Unterstützung des "Islamischen Staats" durch gezielte Förderung von Ausreisen nach Syrien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteil in dem abgetrennten Staatsschutzverfahren gegen einen Mitangeklagten von Abu Walaa

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.08.2019 - StB 19/19

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss (Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20
    Zudem verübten Mitglieder der Organisation auch Anschläge außerhalb des räumlichen Herrschaftsbereichs, etwa in B., D. und F. (vgl. zur Klassifizierung des IS als terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129a, 129b StGB auch die im vorliegenden Verfahren ergangenen Entscheidungen BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16 und BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129a Rn. 56 m.w.N.).

    Die Tathandlungen des Angeklagten wurden in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129b Rn. 11).

    88 Der Angeklagte hat die ausländische terroristische Vereinigung IS im Sinne des § 129a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 Satz 1 und § 129b Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 StGB dadurch unterstützt, dass er die Ausreise des A. O. aus der B. D. zum Zwecke des Anschlusses an den IS und der Beteiligung an der Tätigkeit des IS sowie den anschließend tatsächlich erfolgten Anschluss von A. O. an den IS in dessen Herrschaftsgebiet in S. durch die beschriebenen Tathandlungen förderte (vgl. auch insofern die im vorliegenden Verfahren ergangene Entscheidung BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19).

    Der Angeklagte leistete Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Sinne des § 89a Abs. 2a i.V.m. § 89a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, § 27 StGB, indem er die mit dem Ziel eines Anschlusses an den IS erfolgte Ausreise des Y. S. aus der B. D. durch die beschriebenen Tathandlungen förderte (vgl. auch die im vorliegenden Verfahren ergangene Entscheidung BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19 sowie BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19).

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat unter dem 13. Oktober 2015 die nach § 129b Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 StGB erforderliche Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung von Taten im Zusammenhang mit der Vereinigung "Islamischer Staat" erteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17).

  • BGH, 13.06.2019 - StB 13/19

    Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Mitglied;

    Auszug aus OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20
    Zudem verübten Mitglieder der Organisation auch Anschläge außerhalb des räumlichen Herrschaftsbereichs, etwa in B., D. und F. (vgl. zur Klassifizierung des IS als terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129a, 129b StGB auch die im vorliegenden Verfahren ergangenen Entscheidungen BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16 und BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129a Rn. 56 m.w.N.).

    Die Tathandlungen des Angeklagten wurden in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129b Rn. 11).

    Der Angeklagte leistete Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Sinne des § 89a Abs. 2a i.V.m. § 89a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, § 27 StGB, indem er die mit dem Ziel eines Anschlusses an den IS erfolgte Ausreise des Y. S. aus der B. D. durch die beschriebenen Tathandlungen förderte (vgl. auch die im vorliegenden Verfahren ergangene Entscheidung BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19 sowie BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19).

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat unter dem 13. Oktober 2015 die nach § 129b Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 StGB erforderliche Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung von Taten im Zusammenhang mit der Vereinigung "Islamischer Staat" erteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17).

  • BGH, 11.01.2017 - StB 41/16

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Auszug aus OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20
    Zudem verübten Mitglieder der Organisation auch Anschläge außerhalb des räumlichen Herrschaftsbereichs, etwa in B., D. und F. (vgl. zur Klassifizierung des IS als terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129a, 129b StGB auch die im vorliegenden Verfahren ergangenen Entscheidungen BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16 und BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129a Rn. 56 m.w.N.).

    Die Tathandlungen des Angeklagten wurden in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129b Rn. 11).

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat unter dem 13. Oktober 2015 die nach § 129b Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 StGB erforderliche Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung von Taten im Zusammenhang mit der Vereinigung "Islamischer Staat" erteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17).

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16

    Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig

    Auszug aus OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20
    Eine solche Kämpfertätigkeit S. auf Seiten des IS hätte, wie S. bekannt war, die Begehung von Tötungsdelikten bedeutet, welche dazu geeignet und bestimmt gewesen wären, die Sicherheit und den Bestand S. zu beeinträchtigen (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - AK 36/19; BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 = NJW 2017, 2928).

    Unerheblich ist insofern, dass er nicht bis in das Herrschaftsgebiet des IS gelangte, sondern letztlich wohl wegen der bevorstehenden Niederkunft seiner Ehefrau in der T. verblieb (vgl. auch insofern BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 = NJW 2017, 2928 sowie MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 89a Rn. 53).

  • BGH, 09.08.2016 - 3 StR 466/15

    Konkurrenzverhältnis zwischen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

    Auszug aus OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20
    Dies gilt auch für das Verhältnis der Strafbarkeit wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (in Bezug auf O.) zu der wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch die Ausreiseförderung (bezüglich S.); insofern liegt keine Gesetzeseinheit vor (vgl. allg. zum Konkurrenzverhältnis zwischen §§ 129a/b StGB und § 89a StGB BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16; BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 466/15; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 89a Rn. 76, § 129 Rn. 144, § 129a Rn. 71).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 355/16

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (terroristische Vereinigung;

    Auszug aus OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20
    Dies gilt auch für das Verhältnis der Strafbarkeit wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (in Bezug auf O.) zu der wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch die Ausreiseförderung (bezüglich S.); insofern liegt keine Gesetzeseinheit vor (vgl. allg. zum Konkurrenzverhältnis zwischen §§ 129a/b StGB und § 89a StGB BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16; BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 466/15; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 89a Rn. 76, § 129 Rn. 144, § 129a Rn. 71).
  • BGH, 25.07.2019 - AK 36/19

    Dringender Tatverdacht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden

    Auszug aus OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20
    Eine solche Kämpfertätigkeit S. auf Seiten des IS hätte, wie S. bekannt war, die Begehung von Tötungsdelikten bedeutet, welche dazu geeignet und bestimmt gewesen wären, die Sicherheit und den Bestand S. zu beeinträchtigen (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - AK 36/19; BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 = NJW 2017, 2928).
  • BGH, 10.03.2016 - StB 4/16

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen

    Auszug aus OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20
    Dass er tatsächlich keine konkreten Tätigkeiten für den IS in dessen Herrschaftsgebiet entfaltete und damit der Organisation keinen messbaren Nutzen brachte, ist ohne Relevanz (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 10. März 2016 - StB 4/16, Rn. 22. Siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - AK 10/15, NStZ-RR 2015, 242 und MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129 Rn. 108).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20
    Die Tathandlungen des Angeklagten wurden in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129b Rn. 11).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20
    Ein tatbestandliches Unterstützen liegt demgegenüber nicht vor, wenn die Handlung der Vereinigung von vornherein nicht nützlich war und sein konnte (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 = NJW 2009, 3448; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129 Rn. 108).
  • BGH, 19.05.2015 - AK 10/15

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

  • BGH, 17.10.2019 - AK 56/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei einem Mitglied des

  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

    Zudem verübten Mitglieder der Organisation auch Anschläge außerhalb des räumlichen Herrschaftsbereichs, etwa in Belgien, Deutschland und Frankreich (zu alledem: OLG Celle, Urteil vom 29. April 2020 - 4 StS 2/20 -, Rn. 82 ff., juris; zugleich mit weiteren Nachweisen zur Klassifizierung des IS als terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129a, 129b StGB in der Rechtsprechung des BGH und in der Literatur).

    Die Vereinigung wandte in großem Ausmaß Gewalt zur Vernichtung von Menschenleben jenseits aller humanitären Standards an (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29. April 2020 - 4 StS 2/20 -, Rn. 84, juris), sie zählt zu den radikalsten und blutrünstigsten islamistischen Terrororganisationen und war zugleich deren zur damaligen Zeit erfolgreichste (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 5 StS 2/19 -, Rn. 413, juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung;

    Das betrifft nicht allein das inzwischen ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29. April 2020 (Az. 4 StS 2/20), in dem der Antragsteller nach einem umfassenden Geständnis in der Hauptverhandlung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden ist, seine - nach Einschätzung des Strafsenats - glaubhafte Abkehr von der salafistisch-jihadistischen Szene sowie die Bereitschaft, in anderen Verfahren gewichtige Aufklärungshilfe zu leisten und als Zeuge auszusagen, weshalb er und seine Familie Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt ist und durch Zeugenschutzmaßnahmen geschützt werden muss, sondern auch die fortbestehende oder jedenfalls wieder aufgenommene Lebensgemeinschaft mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen 3 Kindern, die deutsche Staatsangehörige sind.
  • OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20

    Verzicht auf Mehrkosten bei Verteidigerwechsel; Bewilligung einer Pauschgebühr;

    Am 18. April 2020 wurde das Verfahren gegen ihn aufgrund von Entscheidungsreife nach geständiger Einlassung von dem Verfahren gegen die Mitangeklagten (4 StS 1/17) abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 4 StS 2/20 fortgesetzt.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.05.2020 - 4 StS 2/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11316
OLG Celle, 14.05.2020 - 4 StS 2/20 (https://dejure.org/2020,11316)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.05.2020 - 4 StS 2/20 (https://dejure.org/2020,11316)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 4 StS 2/20 (https://dejure.org/2020,11316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Rückforderung eines Vorschusses auf Taxikosten

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Rückforderung eines Vorschusses auf Taxikosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2020, 539
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