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   LG Kleve, 22.07.2015 - 4 T 168/15   

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https://dejure.org/2015,22590
LG Kleve, 22.07.2015 - 4 T 168/15 (https://dejure.org/2015,22590)
LG Kleve, Entscheidung vom 22.07.2015 - 4 T 168/15 (https://dejure.org/2015,22590)
LG Kleve, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 4 T 168/15 (https://dejure.org/2015,22590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befangenheitsgesuch; Zulässigkeit; Unzulässigkeit; Antrag; Antragstellung; Zustimmung zum schriftlichen Verfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Befangenheitsgesuch; Zulässigkeit; Unzulässigkeit; Antrag; Antragstellung; Zustimmung zum schriftlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht einer Partei zur Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • Anwaltsblatt

    § 43 ZPO, § 128 ZPO
    Nach Befangenheitsantrag weiter verhandelt - Keine Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43 ZPO, § 128 ZPO
    Nach Befangenheitsantrag weiter verhandelt - Keine Besorgnis der Befangenheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Befangenheitsantrag gestellt und trotzdem weiterverhandelt? Ablehnungsrecht verloren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43 ZPO, § 128 ZPO
    Nach Befangenheitsantrag weiter verhandelt - Keine Besorgnis der Befangenheit

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befangenheitsantrag wird unzulässig, wenn Partei weiterverhandelt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2016, 441
  • AnwBl Online 2016, 313
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 10.10.1979 - UF 578/78
    Auszug aus LG Kleve, 22.07.2015 - 4 T 168/15
    Die Beklagte hat nach Anbringen ihres Ablehnungsgesuchs dadurch im Sinne des § 43 ZPO weiter verhandelt, dass sie einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt hat (vgl. OLG München MDR 1980, 145, 146; BFH DB 1987, 1976).

    Die Einverständniserklärung nach § 128 Abs. 2 ZPO ist eine Antragstellung im Sinne von § 43 ZPO, weil sie die Grundlage dafür schafft, dass das Gericht den Rechtsstreit ohne weitere mündliche Verhandlung entscheidet (OLG München MDR 1980, 145, 146).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2000 - 11 W 82/00

    Verhandeln zur Sache; Anbringung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus LG Kleve, 22.07.2015 - 4 T 168/15
    Das Ablehnungsrecht entfällt grundsätzlich auch dann, wenn sich eine Partei nach Anbringen des Gesuchs der weiteren Verhandlung nicht verweigert (OLG Düsseldorf NJOZ 2001, 2070; OLG München MDR 1954, 552; MünchKomm/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 43, Rn. 7; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 43, Rn. 3; a.A.: Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 43, Rn. 6; Prütting/Gehrlein/Mannebeck, ZPO, 1. Aufl. 2010, § 43, Rn. 5; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl. 1976, § 43, Rn. C).

    Die Beklagte würde ihr Ablehnungsrecht nur dann ausnahmsweise durch diese Antragstellung nicht verlieren, wenn der abgelehnte Richter sie dazu durch unzulässiges Weiterverhandeln gezwungen hätte, etwa durch die Drohung, ein Versäumnisurteil zu erlassen (vgl. OLG Düsseldorf NJOZ 2001, 2070; MünchKomm/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 43, Rn. 7; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 43, Rn. 4).

  • BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85

    Ablehnung eines Richters - Besorgnis der Befangenheit - Verlust des

    Auszug aus LG Kleve, 22.07.2015 - 4 T 168/15
    Die Beklagte hat nach Anbringen ihres Ablehnungsgesuchs dadurch im Sinne des § 43 ZPO weiter verhandelt, dass sie einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt hat (vgl. OLG München MDR 1980, 145, 146; BFH DB 1987, 1976).
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