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   LG Offenburg, 17.09.2014 - 4 T 187/14   

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LG Offenburg, 17.09.2014 - 4 T 187/14 (https://dejure.org/2014,42840)
LG Offenburg, Entscheidung vom 17.09.2014 - 4 T 187/14 (https://dejure.org/2014,42840)
LG Offenburg, Entscheidung vom 17. September 2014 - 4 T 187/14 (https://dejure.org/2014,42840)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2016 - 11 W 66/16

    Erinnerung gegen den Ansatz von Gerichtsvollzieherkosten: Ermessen des

    (3) Die überwiegende Meinung lehnt derartige Einschränkungen des Ermessens ab, so dass der Gerichtsvollzieher die persönliche Zustellung auch aus allgemeinen Zweckmäßigkeitserwägungen heraus wählen kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. April 2016 - 8 W 63/16, juris Rn. 16 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 13. April 2015 - 17 W 319/14, juris Rn. 19 ff.; LG Ellwangen, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 1 T 224/14, BeckRS 2015, 08684; LG Bochum, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 7 T 121/14, juris Rn. 13 ff.; LG Offenburg, Beschluss vom 17. September 2014 - 4 T 187/14, juris Rn. 5 ff; AG Leipzig, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 431 M 23908/14, juris Rn. 23 ff.; AG Gernsbach, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 1 M 165/14, BeckRS 2015, 00855; BeckOK-ZPO/Utermark/Fleck, Ed. 20 § 802f Rn. 2; Prütting/Gehrlein/Meller-Hannich, ZPO 8. Aufl. § 802f Rn. 9).

    Allerdings sind die den Gerichtsvollzieher treffenden Gebote teilweise gegenläufig, da die Beitreibung gemäß § 802a Absatz 1 ZPO u.a. zügig und kostengünstig erfolgen soll und nach § 802b Absatz 1 ZPO zugleich in jeder Lage des Verfahrens eine gütliche Erledigung zu bedenken ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. April 2016 - 8 W 63/16, juris Rn. 15; OLG Köln, Beschluss vom 13. April 2015, juris Rn. 19; LG Offenburg, Beschluss vom 17. September 2014 - 4 T 187/14, juris Rn. 6).

    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass es sich bei der Zwangsvollstreckung um ein Massenverfahren handelt und daher im Einzelfall an die Ermessensausübung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. April 2016 - 8 W 63/16, juris Rn. 16; OLG Köln Beschluss vom 13. April 2015, juris Rn. 19; LG Offenburg, Beschluss vom 17. September 2014 - 4 T 187/14, juris Rn. 7).

    Bei den Ladungen zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft handelt es sich um Massenverfahren, so dass fast immer gleich gelagerte Gründe für oder gegen die persönliche Zustellung sprechen; treffen diese Erwägungen auch auf die einzelne Ladung zu, weil keine besonderen Umstände vorliegen, reicht dies für eine einzelfallbezogene Abwägung aus (vgl. LG Offenburg, Beschluss vom 17. September 2014 - 4 T 187/14, juris Rn. 7).

  • OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 12 W 2/16

    Ermessen des Gerichtsvollziehers bei Wahl der Zustellung

    Allerdings sind die den Gerichtsvollzieher treffenden Gebote teilweise gegenläufig, da die Beitreibung gemäß § 802a Absatz 1 ZPO u.a. zügig und kostengünstig erfolgen soll und nach § 802b Absatz 1 ZPO zugleich in jeder Lage des Verfahrens eine gütliche Erledigung zu bedenken ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. April 2016 - 8 W 63/16, juris Rn. 15; OLG Köln, Beschluss vom 13. April 2015, juris Rn. 19; LG Offenburg, Beschluss vom 17. September 2014 - 4 T 187/14, juris Rn. 6).

    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass es sich bei der Zwangsvollstreckung um ein Massenverfahren handelt und daher im Einzelfall an die Ermessensausübung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. April 2016 - 8 W 63/16, juris Rn. 16; OLG Köln Beschluss vom 13. April 2015, juris Rn. 19; LG Offenburg, Beschluss vom 17. September 2014 - 4 T 187/14, juris Rn. 7).".

  • LG Halle, 19.03.2019 - 1 T 51/19

    Wahl des Gerichtsvollziehers zwischen Zustellungsarten nach pflichtgemäßem

    Im Interesse einer zügigen und effektiven Erledigung der Vollstreckungsaufträge dürfen jedoch die Anforderungen an die Darlegung der maßgebenden Gründe nicht überspannt werden (vgl. LG Offenburg, Beschl. v. 17.09.2014 - 4 T 187/14, DGVZ 2014, 259).

    Eine fehlende Begründung der Ermessensausübung in der Gerichtsvollzieherakte ist unschädlich (vgl. LG Offenburg, Beschl. v. 17.09.2014 - 4 T 187/14, DGVZ 2014, 259).

  • AG Duisburg-Hamborn, 19.08.2015 - 20 M 2676/15

    Wahl der Zustellungsart durch den Gerichtsvollzieher

    Liegt ein solcher Normalfall vor, reicht es, so auch das LG Offenburg (vgl. LG Offenburg, Beschluss vom 17.09.2014, Az. 4 T 187/14, DGVZ 2014, 259), aus, wenn der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Ermessensausübung die für einen solchen Fall maßgeblichen Erwägungen anstellt.
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