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   LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12   

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LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12 (https://dejure.org/2012,31677)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.09.2012 - 4 T 355/12 (https://dejure.org/2012,31677)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. September 2012 - 4 T 355/12 (https://dejure.org/2012,31677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betreuervergütung, Stundensatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VBVG § 4 Abs. 1
    Betreuervergütung, Stundensatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Stundensatzes i.R. einer Betreuervergütung bei Absolvierung einer Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4
    Ermittlung des Stundensatzes i.R. einer Betreuervergütung bei Absolvierung einer Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bonn - 36 XVII F 1040
  • LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12
    Ein Stundensatz von 44,- Euro ist nur dann anzuwenden, wenn der Betreuer für die Betreuung nutzbare Kenntnisse durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben hat (vgl. BGH, XII ZB 409/10, Rpfleger 2012, 315f.).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 9.5.2012 (XII ZB 545/11) in einem Verfahren, in dem sich der Betreuer darauf berufen hatte, ein Abschluss als "Diplomierter Betriebswirt ADG" im genossenschaftlichen Bankwesen sei vergütungserhöhend zu berücksichtigen, weil er nach § 33 Abs. 3 KWG bei der Beurteilung der fachtheoretischen Eignung einer Hochschulausbildung gleichgestellt sei, die Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde (§ 75 FamFG) mit der Begründung abgelehnt, dass er in seinen Beschlüssen vom 18.1.2012, XII ZB 409/10 (aaO.) und vom 4.4.2012, XII ZB 447/11, bereits entschieden habe, unter welchen Voraussetzungen eine Ausbildung mit einer Hochschulausbildung vergleichbar sei.

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12
    Als Kriterien können somit insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes und die Zulassungsvoraussetzungen herangezogen werden (BGH, aaO; BayObLG FamRZ 2001, 187).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 9.5.2012 (XII ZB 545/11) in einem Verfahren, in dem sich der Betreuer darauf berufen hatte, ein Abschluss als "Diplomierter Betriebswirt ADG" im genossenschaftlichen Bankwesen sei vergütungserhöhend zu berücksichtigen, weil er nach § 33 Abs. 3 KWG bei der Beurteilung der fachtheoretischen Eignung einer Hochschulausbildung gleichgestellt sei, die Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde (§ 75 FamFG) mit der Begründung abgelehnt, dass er in seinen Beschlüssen vom 18.1.2012, XII ZB 409/10 (aaO.) und vom 4.4.2012, XII ZB 447/11, bereits entschieden habe, unter welchen Voraussetzungen eine Ausbildung mit einer Hochschulausbildung vergleichbar sei.
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11

    Zulassungsgrund für eine Sprungrechtsbeschwerde: Vergleichbarkeit der Ausbildung

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 9.5.2012 (XII ZB 545/11) in einem Verfahren, in dem sich der Betreuer darauf berufen hatte, ein Abschluss als "Diplomierter Betriebswirt ADG" im genossenschaftlichen Bankwesen sei vergütungserhöhend zu berücksichtigen, weil er nach § 33 Abs. 3 KWG bei der Beurteilung der fachtheoretischen Eignung einer Hochschulausbildung gleichgestellt sei, die Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde (§ 75 FamFG) mit der Begründung abgelehnt, dass er in seinen Beschlüssen vom 18.1.2012, XII ZB 409/10 (aaO.) und vom 4.4.2012, XII ZB 447/11, bereits entschieden habe, unter welchen Voraussetzungen eine Ausbildung mit einer Hochschulausbildung vergleichbar sei.
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12
    Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (BGH, aaO; OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLG BayObLGR 2000, 35).
  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12
    Demgegenüber kommt es auf die Bezeichnung der Einrichtung nicht an (BGH, aaO; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; HK-BUR Lütgens Stand 2005 vor §§ 3, 4 VBVG Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06

    Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12
    Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (BGH, aaO; OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLG BayObLGR 2000, 35).
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