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   VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91   

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https://dejure.org/1991,5492
VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 (https://dejure.org/1991,5492)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 (https://dejure.org/1991,5492)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 1991 - 4 TH 1032/91 (https://dejure.org/1991,5492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 96 BauO HE, § 34 BauGB, § 80a VwGO
    Bauvorhaben - Nachbarschutz - Stellplatzanlage - faktisches allgemeines Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91
    Das gilt auch in Fällen, in denen bereits vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes entsprechend der bisherigen ständigen Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO anhängig geworden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 -- 4 TG 3243/90 --, BauR 1991, 185 = NVwZ 1991, 592).

    Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier des Grundstücksnachbarn, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O., und vom 20.06.1991 -- 4 TH 1094/91 --).

  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91
    Der Dritte muß daher substantiiert dartun, daß er im Anfechtungsprozeß (Hauptsacheverfahren) geltend machen könnte, durch den Verwaltungsakt in rechtlich geschützten eigenen Interessen verletzt zu sein (vgl. OVG Saarland, Beschluß vom 24.01.1983 -- 2 W 2/83 --, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 22.12.1986 -- 2 A 4/85 --, NVwZ 1988, 181; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, NVwZ 1991, 88, 89).

    Bei der Abwägung zwischen diesen privaten Interessen kann es nach der Auffassung des Senats wegen des gemäß Art. 19 Abs. 4 GG für beide Seiten geltenden Gebots effektiven Rechtschutzes ein Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht geben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 01.10.1984 -- 1 BvR 231/84 --, GewArch 1985, 16; BVerwG, Beschluß vom 22.11.1965 -- IV CB 224.65 --, DVBl. 1966, 273; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, a.a.O).

  • VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91
    Dabei werden konzentrische Kreise gebildet, wobei nach den Besonderheiten des Einzelfalles Abweichungen geboten sein können, die das Ergebnis einer nicht schematischen, sondern wertenden Betrachtung sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.12.1984 -- 4 TG 2545/84 --, BRS 42 Nr. 77 = ESVGH 35, 126 = HSGZ 1985, 166; U. v. 04.09.1987 -- 4 UE 1048/85 -- HessVGRspr 1988, 12).

    (Grundlegender Beschluß des Senats vom 17.12.1984, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 25.09.1987 - 4 UE 40/87

    Ermittlung der maßgeblichen "näheren Umgebung" im Sinne von § 34 BauGB -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91
    Ergibt sich bei der Ermittlung der maßgeblichen "näheren Umgebung", daß unterschiedliche Baugebiete oder Flächen anderer Nutzung aneinanderstoßen, so muß die Zugehörigkeit des Baugrundstücks zu einem bestimmten Baugebiet festgestellt und dieses Gebiet von benachbarten abgegrenzt werden (Hess. VGH, B. v. 25.09.1987 -- 4 UE 40/87 -- BRS 47 Nr. 64).
  • OVG Berlin, 22.12.1986 - 2 A 4.85
    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91
    Der Dritte muß daher substantiiert dartun, daß er im Anfechtungsprozeß (Hauptsacheverfahren) geltend machen könnte, durch den Verwaltungsakt in rechtlich geschützten eigenen Interessen verletzt zu sein (vgl. OVG Saarland, Beschluß vom 24.01.1983 -- 2 W 2/83 --, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 22.12.1986 -- 2 A 4/85 --, NVwZ 1988, 181; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, NVwZ 1991, 88, 89).
  • VGH Hessen, 04.09.1987 - 4 UE 1048/85

    Einfügen der Bebauung im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91
    Dabei werden konzentrische Kreise gebildet, wobei nach den Besonderheiten des Einzelfalles Abweichungen geboten sein können, die das Ergebnis einer nicht schematischen, sondern wertenden Betrachtung sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.12.1984 -- 4 TG 2545/84 --, BRS 42 Nr. 77 = ESVGH 35, 126 = HSGZ 1985, 166; U. v. 04.09.1987 -- 4 UE 1048/85 -- HessVGRspr 1988, 12).
  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91
    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Beschluß vom 28.06.1965 -- B IV 21/65 --, ESVGH 15, 153/154; Beschluß vom 14.07.1971 -- IV TH 25/71 --, BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 -- 4 TH 530/85 --, BRS 44 Nr. 198).
  • OVG Saarland, 24.01.1983 - 2 W 2/83
    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91
    Der Dritte muß daher substantiiert dartun, daß er im Anfechtungsprozeß (Hauptsacheverfahren) geltend machen könnte, durch den Verwaltungsakt in rechtlich geschützten eigenen Interessen verletzt zu sein (vgl. OVG Saarland, Beschluß vom 24.01.1983 -- 2 W 2/83 --, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 22.12.1986 -- 2 A 4/85 --, NVwZ 1988, 181; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, NVwZ 1991, 88, 89).
  • BVerfG, 01.10.1984 - 1 BvR 231/84

    Effektivität des Rechtsschutzes und Sofortvollzug bei Drittanfechtung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91
    Bei der Abwägung zwischen diesen privaten Interessen kann es nach der Auffassung des Senats wegen des gemäß Art. 19 Abs. 4 GG für beide Seiten geltenden Gebots effektiven Rechtschutzes ein Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht geben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 01.10.1984 -- 1 BvR 231/84 --, GewArch 1985, 16; BVerwG, Beschluß vom 22.11.1965 -- IV CB 224.65 --, DVBl. 1966, 273; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, a.a.O).
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91
    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Beschluß vom 28.06.1965 -- B IV 21/65 --, ESVGH 15, 153/154; Beschluß vom 14.07.1971 -- IV TH 25/71 --, BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 -- 4 TH 530/85 --, BRS 44 Nr. 198).
  • VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 1094/91

    Abwehrrechte gegen Bauvorhaben - vorläufiger Rechtsschutz - Sicherungsbedürfnis

  • BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines

  • VG Gießen, 08.09.2003 - 1 E 1173/03

    Mobilfunk-Sendeanlage im allgemeinen Wohngebiet; Nachbarschutz -

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 -) der sich die Kammer anschließt, ist § 34 BauGB nur insoweit nachbarschützend, als dem Gebot der Rücksichtnahme Nachbarschutz zukommt.
  • VGH Hessen, 11.12.1995 - 4 TG 1337/95

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine Teilbaugenehmigung -

    1990, 54; Beschluß vom 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 - Beschluß vom 16.04.1992 - 4 TH 214/92 -, ESVGH 43, 70 = BRS 54 Nr. 167; Beschluß vom 30.10.1992 - 4 TH 1764/92 -, ESVGH 43, 152 = HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92

    Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits

    Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 -).
  • VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92

    Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits; dringender Wohnbedarf

    Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91; B. v. 16.04.1992 - 4 TH 214/92 -).
  • VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91

    Antrag nach VwGO § 80a gegen Errichtung und Nutzung von Stellplätzen

    Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 16.04.1992 - 4 TH 214/92; B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 -).
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