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   VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93   

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https://dejure.org/1994,1875
VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93 (https://dejure.org/1994,1875)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.07.1994 - 4 TH 1779/93 (https://dejure.org/1994,1875)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Juli 1994 - 4 TH 1779/93 (https://dejure.org/1994,1875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nutzungsverbot bei formeller Illegalität einer baulichen Anlage; zum Bestimmtheitsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 152 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 922
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89

    Bestimmheit eines Verwaltungsaktes ; Ordnungsverfügung; Titelfunktion;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
    Die Entscheidungskompetenz ist der Behörde zugewiesen (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.06.1992 - 20 A 2485/89 - UPR 1993, 71).

    Bei einem Handlungsgebot ist die Angabe des zum Ziel führenden Mittels nur ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn sich dessen Anwendung ohne weiteres aus dem Sachzusammenhang ergibt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.01.1983 - 7 A 1742/82; Urteil vom 11.06.1992, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.11.1993 - 4 TH 2109/92

    Sofort vollziehbares Nutzungsverbot bei formeller Illegalität; Fristsetzung zur

    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
    Nur durch die Möglichkeit, formelle illegale Nutzungen zu verbieten, und zwar ohne Rücksicht auf eine etwaige materielle Legalität, ist die Bauaufsicht in der Lage, das System des präventiven Bau- und Nutzungsverbots in Verbindung mit der Genehmigungspflicht von Bauvorhaben zu sichern (vgl. zu § 83 Abs. 1 HBO 1990 Hess. VGH, Beschluß vom 04.11.1993 - 4 TH 2109/92).
  • VGH Hessen, 26.09.1983 - 4 TH 48/83
    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
    Die Bauaufsichtsbehörde kann die Kündigung baurechtswidrig genutzter Räume anordnen und dem Vermieter im Sinne einer vorweggenommenen Gestattung im Sinne von § 5 Abs. 2 HSOG nachlassen, als anderes, ebenso wirksames Mittel innerhalb der festgesetzten Frist mit den Mietern eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 26.09.1983 - 4 TH 48/83 - BRS 40 Nr. 229).
  • VGH Hessen, 08.11.1979 - IV OE 51/75

    Bauplanungsrecht: Begriff der Nutzungsänderung, Zulässigkeit von Räumen für freie

    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
    Um eine solche handelt es sich - abgesehen davon, daß § 62 Abs. 1 HBO vom Wortlaut her jedwede Nutzungsänderung der Genehmigungspflicht unterstellt - immer dann, wenn es möglich ist, daß die neu beabsichtigte Nutzung bzw. die bereits aufgenommene geänderte Nutzung anderen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Vorschriften unterworfen ist (Hess. VGH, Urteil vom 18.11.1979 - IV OE 51/75 - BRS 35 Nr. 52; Hess. VGH, Beschluß vom 25.04.1983 - 4 TH 12/83 - BRS 40 Nr. 166; Hess. VGH, Beschluß vom 22.04.1994 - 4 TH 1192/93 -).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
    Das Bundesverwaltungsgericht hat Bordelle, in denen die Prostituierten auch wohnen, als mit einer Wohnnutzung verbundene gewerbliche Betriebe angesehen (BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213 (217)).
  • VGH Hessen, 25.04.1983 - 4 TH 12/83
    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
    Um eine solche handelt es sich - abgesehen davon, daß § 62 Abs. 1 HBO vom Wortlaut her jedwede Nutzungsänderung der Genehmigungspflicht unterstellt - immer dann, wenn es möglich ist, daß die neu beabsichtigte Nutzung bzw. die bereits aufgenommene geänderte Nutzung anderen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Vorschriften unterworfen ist (Hess. VGH, Urteil vom 18.11.1979 - IV OE 51/75 - BRS 35 Nr. 52; Hess. VGH, Beschluß vom 25.04.1983 - 4 TH 12/83 - BRS 40 Nr. 166; Hess. VGH, Beschluß vom 22.04.1994 - 4 TH 1192/93 -).
  • VGH Hessen, 23.12.1988 - 4 TH 4362/88

    Keine Konzentrationswirkung einer Gaststättenerlaubnis gegenüber einer

    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
    Ebensowenig steht die polizeirechtliche Zulässigkeit der Bordellnutzung einem Einschreiten aufgrund baurechtlicher Vorschriften entgegen (Hess. VGH, Beschluß vom 09.03.1994 - 4 TH 2523/93 - vgl. auch zu den Fällen der Mehrfachgenehmigungen Hess. VGH, Beschluß vom 23.12.1988 - 4 TH 4362/88 - NVwZ 1990, 583 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 09.03.1994 - 4 TH 2523/93

    Untersagung eines Bordellbetriebes wegen formeller Baurechtswidrigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
    Ebensowenig steht die polizeirechtliche Zulässigkeit der Bordellnutzung einem Einschreiten aufgrund baurechtlicher Vorschriften entgegen (Hess. VGH, Beschluß vom 09.03.1994 - 4 TH 2523/93 - vgl. auch zu den Fällen der Mehrfachgenehmigungen Hess. VGH, Beschluß vom 23.12.1988 - 4 TH 4362/88 - NVwZ 1990, 583 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.1983 - 7 A 1742/82
    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
    Bei einem Handlungsgebot ist die Angabe des zum Ziel führenden Mittels nur ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn sich dessen Anwendung ohne weiteres aus dem Sachzusammenhang ergibt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.01.1983 - 7 A 1742/82; Urteil vom 11.06.1992, a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 10.05.2005 - 27 K 5968/02

    Sperrverfügungen gegen Access-Provider zulässig

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 45.87 -, BVerwGE 84, S. 354 (358f.), Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juli 1994 - 4 TH 1779/93 -, BRS 56 Nr. 212; vgl. auch P. und U. Stelkens, in Stelkens/Bonk/Sachs, 6. Auflage 2001, § 37 Rz. 29 sowie Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2001, § 37 Rz. 16 m.w.N. pro et contra.
  • VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02

    Nutzungsverbot - formelle Illegalität - Mobilfunkanlage

    § 78 Abs. 1 HBO beschränkt die Bauaufsichtsbehörde nicht darauf, dem Eigentümer aufzugeben, Bauvorlagen einzureichen, denn nur durch die Möglichkeit, formell illegale Nutzungen zu verbieten, und zwar ohne Rücksicht auf eine etwaige materielle Illegalität, ist die Bauaufsicht in der Lage, das System des präventiven Bau- und Nutzungsverbots in Verbindung mit der Genehmigungspflicht zu sichern (Beschluss des Senats vom 26.07.1994 - 4 TH 1779/93 - BRS 56 Nr. 212).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2016 - WpÜG 1/16

    Bestandskraft einer Fehlerfeststellung im Enforcement-Verfahren

    Daneben ist im Falle im Falle der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich, so dass auch insoweit eintretende Rechtsänderungen zu berücksichtigen sind (vgl. insgesamt u.a. BVerwG, Beschluss vom 03.11.2006, Az. 10 B 19/06, Rn. 3, und BVerwG, Urteil vom 16.10.2008, Az. 4 C 5/07, Rn. 21; Hess. VGH, Urteil vom 22.05.2013, Az. 6 A 2016/11, juris, Rn. 54, und Hess. VGH, Beschluss vom 26.07.1994, Az. 4 TH 1779/93, Rn. 16).
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