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   VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91   

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https://dejure.org/1992,12254
VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91 (https://dejure.org/1992,12254)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.06.1992 - 4 TH 2512/91 (https://dejure.org/1992,12254)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Juni 1992 - 4 TH 2512/91 (https://dejure.org/1992,12254)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91
    Auch das Gericht kann auf Antrag solche Maßnahmen treffen (§ 80 Abs. 3 VwGO; zu den Voraussetzungen im einzelnen vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 - BauR 1991, 185 = DÖV 1991, 745 = HessVGRspr 1991, 50 = NVwZ 1991, 592).

    Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier des Nachbarn, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrags auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist neben der Möglichkeit, u. U. auch Gewißheit der Rechtsbeeinträchtigung, daß die erstrebte Maßnahme auch (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Beschluß des Senats vom 30.01.1991 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92

    Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91
    Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 16.04.1992 - 4 TH 214/92; B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 -).
  • VGH Hessen, 19.03.1992 - 4 TH 2477/91

    Zum Sicherungsbedürfnis des Nachbarn bei Asylbewerberheim in allgemeinem

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91
    Der mit der Fertigstellung des Bauvorhabens eingetretene Zustand würde ein von den Antragstellern erstrebtes vorläufiges Nutzungsverbot nur dann rechtfertigen, wenn es zur Abwehr wesentlicher Nachteile oder aus anderen Gründen nötig wäre und die zeitweilige Fortsetzung der Nutzung für den Dritten bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar wäre (Hess. VGH, B. v. 19.03.1992 - 4 TH 2477/91 - B. v. 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 - UPR 1992, 114).
  • VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91

    Bauvorhaben - Nachbarschutz - Stellplatzanlage - faktisches allgemeines

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91
    Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 16.04.1992 - 4 TH 214/92; B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 -).
  • VGH Hessen, 14.11.1989 - 4 TG 2987/89

    Baurechtlicher Nachbarstreit - einstweilige Anordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91
    Der Nachbar kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keinen weitergehenden Erfolg erzielen, als ein von einem rechtswidrigen Bauvorhaben betroffener Grundstückseigentümer mit der Baunachbarklage im Verfahren zur Hauptsache gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erreichen kann (Hess. VGH, B. v. 14.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, HessVGRspr. 1990, 54, st. Rspr.).
  • VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 1094/91

    Abwehrrechte gegen Bauvorhaben - vorläufiger Rechtsschutz - Sicherungsbedürfnis

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91
    Der mit der Fertigstellung des Bauvorhabens eingetretene Zustand würde ein von den Antragstellern erstrebtes vorläufiges Nutzungsverbot nur dann rechtfertigen, wenn es zur Abwehr wesentlicher Nachteile oder aus anderen Gründen nötig wäre und die zeitweilige Fortsetzung der Nutzung für den Dritten bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar wäre (Hess. VGH, B. v. 19.03.1992 - 4 TH 2477/91 - B. v. 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 - UPR 1992, 114).
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