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   VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85   

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https://dejure.org/1985,411
VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85 (https://dejure.org/1985,411)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 (https://dejure.org/1985,411)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juli 1985 - 4 TH 530/85 (https://dejure.org/1985,411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, § 80 Abs 5 VwGO
    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz; Rechtsnachfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 35, 287
  • NVwZ 1986, 683
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 29.04.1982 - IV OE 40/79
    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zum Beispiel Urteil vom 14.01.1972 - IV OE 13/70; Urteil vom 12.10.1981 - IV OE 41/78; Urteil vom 29.04.1982 - IV OE 40/79 - NJW 1984, 318 - Urteil vom 16.12.1983 - IV OE 116/80) liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz stets dann vor, wenn eine Behörde ohne erkennbaren Grund, das heißt, willkürlich z-.

    Der Senat hat zwar in seinem: Urteil vom 29.04.1982 - IV OE 40/79 - (NDW 1984, 318) die Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes noch verneint, obwohl die dortige Behörde aufgrund irriger oder rechtsfehlerhafter Vorstellungen bis zur gerichtlichen Entscheidung einzelne vergleichbare unzulässige Baulichkeiten verschont hatte.

  • VGH Hessen, 06.08.1982 - IV TH 28/82
    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
    In derartigen "Altfällen" sind in Verbindung mit der Übergangsvorschrift des § 46 Abs. 1 Satz 3 HeNatG ebenfalls die Voraussetzungen für den Erlaß eines Nutzungsverbotes nach § 8 Abs. 2 HeNatG gegeben (Hess.VGH, Beschluß vom 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259 ); Beschluß vom 27.09.1984 - 4 TH 2145/84 - HessVGRspr.

    Sie kann nicht verjähren oder durch Untätigkeit verwirkt werden (Hess.VGH, Urteil vom 03.02.1978 - IV OE 82/76; Beschluß vom 06.08.1982 a.a.O.; Beschluß vom 12.07.1984 - III UE 844/84).

  • VGH Hessen, 27.09.1984 - 4 TH 2145/84
    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
    In derartigen "Altfällen" sind in Verbindung mit der Übergangsvorschrift des § 46 Abs. 1 Satz 3 HeNatG ebenfalls die Voraussetzungen für den Erlaß eines Nutzungsverbotes nach § 8 Abs. 2 HeNatG gegeben (Hess.VGH, Beschluß vom 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259 ); Beschluß vom 27.09.1984 - 4 TH 2145/84 - HessVGRspr.

    Sie gilt jedoch eindeutig nur für die Verpflichtung zur Wiederherstellung des alten Zustandes nach § 8 Abs. 1 Satz 1 HeNatG und findet auf § 8 Abs. 2 HeNatG keine Anwendung (Hess.VGH, Beschluß vom 12.07.1984 a.a.O.; Beschluß vom 27.09.1984 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 19.07.1984 - 4 TH 1617/84
    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 19.07.1984 - 4 TH 1617/84 - (ESVGH 35, 14 NVwZ 1985, 281) näher ausgeführt und im einzelnen dargelegt, daß der alte Verwaltungsakt unter Beachtung seiner materiellen Rechtswirkung einerseits, der formellen Anforderungen des Vollstreckungsrechts andererseits erst durch Erlaß eines neuen Verwaltungsakts gegenüber dem Rechtsnachfolger vollzugsfähig gemacht werden müsse.
  • VGH Hessen, 01.03.1976 - IV TH 7/76
    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
    Da von ihnen nach Übertragung ihres Eigentumes aber etwas Unmögliches verlangt worden wäre, wenn die neue Eigentümerin K. die Beseitigung des Gebäudes nicht hingenommen hätte (vgl. dazu § 71 Abs. 4 HVwVG), hätte die Vollstreckung gegen die ursprünglichen Eigentümer nur nach Erlaß einer Duldungsverfügung gegen die Rechtsnachfolgerin durchgeführt werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 1.3.1976 - IV TH 7/76, NJW 1976, 1910 - BRS 30 Nr. 166).
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 28.6.1965 - B IV 21/65 - ESVGH 15, 153 ; Beschluß vom 14.7.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24, 323 ).
  • BVerwG, 16.08.1977 - I C 23.69

    Unfallersatzwagen - Gewerbsmäßige Vermietung - Schadensersatzforderungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
    Denn dieses förmlich zugestellte Schreiben vom 01.08.1969 war aus dem Empfängerhorizont unter Berücksichtigung der Begleitumstände bei objektiver Auslegung (vgl. dazu BVerwG, U. v. 16.08.1977 - I C 23.69, NJW 1978, 234) durchaus so zu verstehen, daß das bestandskräftige Beseitigungsgebot nicht mehr im Wege der Ersatzvornahme, sondern nur noch durch Zwangsgeld durchgesetzt werden sollte, zumal mehrere Zwangsmittel nicht gleichzeitig nebeneinander angewandt werden dürfen; § 71 Abs. 2 Hess VwVG.
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
    Anhaltspunkte für eine entsprechende Ermessensentscheidung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.12.1983 - BVerwG 3 C 27.82, BVerwGE 68, 267 (274)), die gemäß § 39 Abs. 1 HVwVfG zu begründen gewesen wäre, liegen auch nicht vor.
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
    Der durch die unterbliebene Anhörung entstandene Verfahrensfehler ist jedoch gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 2 HVwVfG durch Nachholung der erforderlichen Anhörung bis zum Abschluß des Verfahrens geheilt worden (vgl. dazu näher BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46.81 = BVerwGE 66, 184 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1979 - 2 B 268/78
    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
    Dies muß aber nicht sein (vgl. OVG Münster, NJW 1978, 1764 ; OVG Koblenz, DÖV 1979, 606; OVG Bremen, DVBl. 1980, 420 ; Schoch, NVwZ 1983, 249 ).
  • OVG Bremen, 01.11.1979 - I B 41/79

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Verstoß gegen die Begründungspflicht nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1977 - IV B 2122/77
  • VGH Hessen, 01.12.2014 - 3 B 1633/14

    Rechtsnachfolge in bauordnungsrechtliche Verfügungen

    Der Senat folgt der Rechtsauffassung des Antragstellers auch unter Auswertung der von ihm zitierten sowie dem Senat vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wozu insbesondere die Entscheidungen des Thüringer OVG (Beschluss vom 20.12.2013 - 1 EO 312/13 - juris), des OVG Münster (Beschluss vom 17.05.2011 - 2 A 1202/10 - juris), des Bayerischen VGH (Beschluss vom 14.02.2011 - 9 ZB 10.240 - juris), des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 2.07.2002 - 2 L 307/01- juris), des OVG Hamburg (Urteil vom 14.12.1995 - Bf II 16/94 - juris), des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - sowie Beschluss vom 17.06.1997 -14 TG 2673/95 - jeweils juris), des OVG Bremen (Beschluss vom 30.03.1999 - 1 BB 501/98 - juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.01.1971 - IV C 62.66- juris) gehören, nicht.

    Es ist aufgrund der historischen Entwicklung davon auszugehen, dass der Gesetzgeber durch § 53 Abs. 5 HBO bzw. § 61 Abs. 8 HBO 1993 die von der Rechtsprechung aufgezeigte Lücke, wonach es in Hessen vormals keine Einzelrechtsnachfolge in eine einmal begründete und durch Verwaltungsakt konkretisierte Ordnungspflicht des Eigentümers bei der bauaufsichtlichen Beseitigungsanordnung gab (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - a.a.O.), hat schließen wollen.

    Die von dem 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 12. Juli 1985 (Beschluss vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 -, a.a.O.) vertretene Rechtsauffassung, wonach es in Hessen keine Einzelrechtsnachfolge in eine einmal begründete und durch Verwaltungsakt konkretisierte Ordnungspflicht des Eigentümers bei der bauaufsichtlichen Beseitigungsanordnung gebe, ist durch das Inkrafttreten der Vorschrift des § 53 Abs. 5 HBO, nach der Verwaltungsakte auch für und gegen Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger gelten, obsolet geworden.

  • VG Gelsenkirchen, 11.03.2014 - 9 K 4545/10

    Berufsmäßige Imkerei

    vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Juli 1985 - 4 TH 530/85 -, juris, Rn 24; Urteil vom 20. Februar 1992 - 3 UE 4020/88 -, juris, Rn 24; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. November 1995 - 2 CS 95.3597 -, BayVBl 1996, 634.
  • VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08

    Beachtung des Gleichheitssatzes bei der gebundenen Eingriffsverwaltung

    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 12. Juli 1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198 m. w. N. und Urteil vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 - BRS 62 Nr. 209) vor, wenn eine Behörde ohne erkennbaren Grund die Beseitigung nur einer oder weniger baulicher Anlagen fordert und gegen andere vergleichbare Vorhaben nicht einschreitet.

    Die Behörde bleibt nämlich von Verfassungs wegen und auch im Übrigen nach ihrem einfachgesetzlichen Auftrag verpflichtet, das Gesetz in allein vergleichbaren Fällen unverzüglich zur Anwendung zu bringen (Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juli 1985 a. a. O.).

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