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   LAG Schleswig-Holstein, 06.03.1997 - 4 Ta 110/96   

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https://dejure.org/1997,4654
LAG Schleswig-Holstein, 06.03.1997 - 4 Ta 110/96 (https://dejure.org/1997,4654)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.03.1997 - 4 Ta 110/96 (https://dejure.org/1997,4654)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. März 1997 - 4 Ta 110/96 (https://dejure.org/1997,4654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessvergleich; Streitwertfestsetzung für Zeugnisformulierung über Gesamtbenotung; Erhöhung des Streitwertes aufgrund einerÄnderung des Beendigungszeitpunkts der Kündigung; Deklaratorischer Charakter einer Ausgleichsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 814
  • MDR 1999, 815
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2011 - 1 Ta 179/11

    Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Abgeltungsklausel

    Hingegen sind lediglich deklaratorische Ausgleichsklauseln (vgl. LAG Köln, Beschl. v. 28.10.2010 - 2 Ta 316/10; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 06.03.1997 - 4 Ta 110/96) bzw. Abgeltungsklauseln bezüglich Forderungen, die lediglich potentiell hätten geltend gemacht werden können, als nicht streitwerterhöhend zu bewerten, weil in diesen Fällen die Voraussetzungen der Nr. 1000 VV RVG hinsichtlich der Beilegung eines Streits oder einer Ungewissheit nicht erfüllt sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.12.2007 - 1 Ta 279/07).
  • LAG Berlin, 01.10.2001 - 17 Ta 6136/01

    Wert einer Freistellungsvereinbarung

    So soll nach einer Auffassung eine Erhöhung des Streitwertes nicht in Betracht kommen, weil die Freistellung des Arbeitnehmers bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Element der Bestandsstreitigkeit darstelle, das nicht gesondert bewertet werden könne ( LAG Schleswig-Holstein, MDR 1999, 814 ).
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    aa) Eine Erledigungsklausel wird regelmäßig nicht werterhöhend berücksichtigt, soweit sie lediglich deklaratorischen Charakter hat, durch sie also keine konkret benannten weiteren Streitpunkte erledigt werden (LAG Hessen v. 9.7.2003 - 15 Ta 123/03 - NZA-RR 03, 660; LAG Hessen v. 23.4.1999 - 15/6 Ta 426/98 - NZA-RR 99, 382; LAG Schleswig-Holstein v. 17.2.1998 - 3 Ta 34/98 - juris; LAG Schleswig-Holstein v. 12.3.1997 - 6 Ta 44/97 - MDR 99, 814).
  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Andere Landesarbeitsgerichte wollen die Freistellungsvereinbarung neben der Kündigungsschutzklage - jedenfalls im Regelfall - nicht werterhöhend berücksichtigen (LAG Hamm v. 17.03.1994 - 8 Ta 465/93 - MDR 94, 625; LAG Nürnberg v. 27.11.2003 - 9 Ta 154/03 - NZA 04, 261; LAG Sachsen-Anhalt v. 08.12.2004 - 8 Ta 163/04 - juris; LAG Schleswig-Holstein v. 12.03.1997 - 6 Ta 44/97 - MDR 99, 814; ebenso GK-ArbGG /Wenzel, § 12 Rz. 176).
  • LAG Köln, 29.01.2002 - 7 Ta 285/01

    Streitwert; Freistellung; Kündigungsfrist; Vergleich

    Eine in einem Kündigungsschutzprozess wegen einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung vergleichsweise vereinbarte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist rechtfertigt keine Erhöhung des Vergleichsstreitwerts, wenn die Parteien nicht vor Vergleichsschluss über die Freistellungsfrage gerichtlich oder außergerichtlich gestritten haben (anders noch LAG Köln 13 Ta 144/95 vom 27.07.1995, AR-Blattei ES 160.13 Nr. 199; wie hier: LAG Hamm MDR 1994, 625 f.i. LAG Schleswig-Holstein MDR 1999, 814 f.; Wenzel, Anm. zu LAG Köln a.a.O.).

    Wenn in § 12 Abs. 7 Satz 1 letzter Halbsatz ArbGG angeordnet ist, dass selbst eine Abfindung nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen ist, so muss dies ebenso für die vergleichsweise vereinbarte Freistellung gelten, da diese regelmäßig ebenfalls nichts anderes darstellt als eine Gegenleistung des Arbeitgebers dafür, dass der Arbeitnehmer sich vergleichsweise mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses "abfindet" (im Ergebnis wie hier: LAG Schleswig-Holstein, MDR 1999, 814 f.; LAG Hamm MDR 1994, 625 f.).

  • LAG Nürnberg, 27.11.2003 - 9 Ta 154/03

    Kein überschießender Wert bei Freistellungsvereinbarung

    Insoweit deckt sich die Entscheidung des Erstgerichts mit den Beschwerdeentscheidungen mehrerer Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Köln vom 29.01.2002 - 7 Ta 285/01 - LAGE Nr. 127 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; LAG Schleswig-Holstein vom 06.06.1997 - 4 Ta 110/96 - MDR 1999, 814 f.; LAG Hamm vom 17.03.1994 - 8 Ta 465/93 - MDR 1994, 625).
  • LAG Sachsen, 12.08.2010 - 4 Ta 149/10

    Gegenstandswert bei vergleichsweiser Freistellungsvereinbarung

    Insoweit deckt sich die Entscheidung des Erstgerichts mit den Beschwerdeentscheidungen mehrerer Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Köln vom 29.01.2002 - 7 Ta 285/01 - LAGE Nr. 127 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; LAG Schleswig-Holstein vom 06.06.1997 - 4 Ta 110/96 - MDR 1999, 814 f.; LAG Hamm vom 17.03.1994 - 8 Ta 465/93 - MDR 1994, 625 ).
  • LAG Hamburg, 26.10.2009 - 4 Ta 13/09

    Gegenstandswert - Freistellung während des Kündigungsschutzprozesses

    Andere Landesarbeitsgerichte wollen die Freistellungsvereinbarung neben der Kündigungsschutzklage - jedenfalls im Regelfall - nicht werterhöhend berücksichtigen (vgl. LAG Hamm Beschluss vom 17. März 1994 - 8 Ta 465/93 - MDR 1994, 625; LAG Nürnberg Beschluss vom 27. November 2003 - 9 Ta 154/03 - NZA 2004, 261; LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 08. Dezember 2004 - 8 Ta 163/04 - juris; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 12. März1997 - 6 Ta 44/97 - MDR 1999, 814; ebenso GK-ArbGG /Wenzel, § 12 Rz. 176).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2002 - 2 Ta 531/02

    Gegenstandswert einer Freistellungsvereinbarung

    Nach Auffassung des LAG Schleswig-Holstein (MDR 1999, 814) kommt eine Erhöhung des Streitwertes nicht in Betracht, wenn die Freistellung des Arbeitnehmers bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Element der Bestandsstreitigkeit darstellt.
  • LAG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Ta 10/10

    Streitwertfestsetzung - Prozessvergleich - Streit über die Gesamtnote des

    Allerdings darf nicht übersehen werden, dass vorliegend lediglich eine Gesamtnote des Zwischen- bzw. Endzeugnisses zwischen den Parteien streitig war ( s. zu diesen Fällen LAG Schleswig-Holstein vom 6. März 1997, 4 Ta 110/96; LAG Hessen vom 23. April 1999, 15/6 Ta 426/98).
  • LAG Köln, 12.10.2001 - 8 Ta 209/01

    Streitwert, Mehrvergleich, neuer Beendigungstermin, Freistellung

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.07.1998 - 5 Ta 19/98

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

  • LAG Köln, 08.09.2006 - 14 Ta 340/06

    Streitwert für inhaltlich nicht streitiges Zeugnis

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.05.1998 - 3 Ta 37/98

    Streitwertfestsetzung; Erhöhung des Streitwerts; Unwiderrufliche Freistellung des

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