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   LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 4 Ta 130/11   

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https://dejure.org/2011,10396
LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 4 Ta 130/11 (https://dejure.org/2011,10396)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.11.2011 - 4 Ta 130/11 (https://dejure.org/2011,10396)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. November 2011 - 4 Ta 130/11 (https://dejure.org/2011,10396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 97 Abs 5 ArbGG, § 148 ZPO, § 2 Abs 3 TVG
    Keine Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit der CGZP vor dem 14.12.2010 - Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsgerichtliches Verfahren kann nicht ausgesetzt werden bis zum Abschluss eines anderen Verfahrens wegen rechtskräftiger Entscheidung über Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP); Mangelnde Aussetzungsfähigkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 4 Ta 130/11
    Keine Aussetzung des Verfahrens bei einer Zahlungsklage wegen Gehaltsdifferenzen (Mai - Dezember 2009) im Anschluss an die BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - zur Klärung der Frage, ob auch die zuvor von der Gewerkschaft CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind.(Rn.13).

    Der Kläger und Beschwerdeführer verlangt Vergütungsdifferenzen für den Zeitraum vom 1. Mai 2009 bis zum 31. Dezember 2009 und nimmt Bezug auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (kurz: BAG) vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - = NZA 2011, 289.

    Lediglich der Antrag in dem Verfahren 1 ABR 19/10, über den das BAG durch Beschluss vom 14.12.2010 entschieden habe, sei allein deshalb "gegenwartbezogen", weil er bis in die Gegenwart reiche.

    Vielmehr folgt aus den Gründen der BAG - Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - zunächst einmal, dass die fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Gewerkschaft auf entsprechenden Satzungsmängeln beruht.

    Die im Tatbestand der in Bezug genommenen Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - wiedergegebene Satzung der Gewerkschaft CGZP vom 05.12.2005 ist durch alle nachfolgenden Satzungsänderungen unberührt geblieben.

    Demgemäß beziehen sich die tragenden Erwägungen des BAG im Rahmen der angezogenen Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 -, die die fehlende Gewerkschaftseigenschaft der CGZP und ihre mangelnde Tariffähigkeit begründet hat, sowohl in innerlicher als auch in zeitlicher Hinsicht ohne weiteres auf die Satzungslage, wie sie bereits seit dem 05.12.2005 bestanden hat.

  • LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11

    Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; unbegründeter

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 4 Ta 130/11
    Deshalb bedarf es im vorliegenden Falle keiner Aussetzung des Verfahrens (so bereits zutreffend LAG Hamm vom 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 -).
  • ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 4 Ta 130/11
    Die Aussetzung dieses Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Arbeitsgericht Berlin eingeleiteten Verfahrens 29 BV 13947/10 ist weder gerechtfertigt noch vernünftig.
  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Das LAG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 02.11.2011, 4 Ta 130/11) führt ebenfalls aus:.

    Die materielle Rechtskraft der im Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG getroffenen Entscheidung wirkt bis zu einer wesentlichen Änderung der entscheidungserheblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse" (so wörtlich LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.08.2012, 9 Sa 187/11 unter Hinweis auf BAG, Beschluss vom 06.06.2000, 1 ABR 21/99 sowie BAG, Beschluss vom 23.05.2012, 1 AZB 58/11 und weiter bereits LArbG Halle (Saale), Beschluss vom 02.11.2011, 4 Ta 130/11).

  • LSG Bayern, 22.03.2012 - L 5 R 138/12

    Betriebsprüfung: Stichprobenprüfungen können die nachträgliche Rücknahme

    In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist nicht unumstritten, ob dies auch nach dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) gilt und die Erledigung von Beschlussverfahren für frühere Zeiträume vor dem 7.12.2009 nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG i.V.m. § 97 Abs. 5 ArbGG abzuwarten ist (dafür: LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.12.2011, 10 Ta 247/11, Beschluss vom 15.6.2011, 6 Ta 99/11 und Beschluss vom 17.8.2011, 11 Ta 160/11; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2011, 2 Ta 616/11; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.6.2011, 11 Ta 10/11; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.8.2011, 2 Ta 42/11 und vom 9.9.2011, 2 Ta 45/11; LAG Köln, Beschluss vom 14.10.2011, 13 Ta 284/11; LAG Hamm, Beschluss vom 28.9.2011, 1 Ta 500/11; LAG Nürnberg, Beschluss vom 19.9.2011, 2 Ta 128/11; LAG Sachsen, Beschluss vom 8.9.2011 und vom 5.9.2011, 4 Ta 149/11 und 4 Ta 162/11; dagegen: LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2.11.2011, 4 Ta 130/11, LAG Hamm, Urteil vom 30.06.2011, 8 Sa 387/11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 10 Ta 247/11

    Verfahrensaussetzung - Tariffähigkeit der CGZP

    Im Übrigen mache sie die rechtlichen Ausführungen des LAG Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 02.11.2011 (4 Ta 130/11) zum Gegenstand ihres Vortrags.

    Entgegen LAG Sachsen-Anhalt (vom 02.11.2011 - 4 Ta 130/11) ist der Beschluss des BAG vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) nur gegenwartsbezogen.

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