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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - 4 Ta 141/05   

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https://dejure.org/2005,12309
LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - 4 Ta 141/05 (https://dejure.org/2005,12309)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.07.2005 - 4 Ta 141/05 (https://dejure.org/2005,12309)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 4 Ta 141/05 (https://dejure.org/2005,12309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Kosten für die Hinzuziehung von Prozessbevollmächtigten; Auswirkung eines materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruchs wegen der Nichterfüllung einer Auskunftsverpflichtung auf die Kostenfestsetzung

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO §§ 103 ff.; ; ZPO § 104; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 840; ; ZPO § 840 Abs. 1; ; ZPO § 840 Abs. 2 Satz 2; ; ArbGG § 12 a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung im Drittschuldnerprozess - keine Geltendmachung von Schadensersatz im Kostenfestsetzungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Kostenfestsetzung Drittschuldnerprozess

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.2003 - II ZB 38/02

    Kostentragung nach Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - 4 Ta 141/05
    Abgesehen davon, dass wohl die Kostengrundentscheidung des Arbeitsgerichts Ludwigshafen nicht hätte ergehen dürfen, weil ein sonstiger anderer Grund i. S. des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht vorlag (vgl. BGH v. 27.10.2003, NJW 2004, 223) spricht die Kostengrundentscheidung lediglich aus, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, nicht aber welche im Verfahren nach §§ 103 ff. ZPO erstattungsfähigen Kosten dies sind.
  • BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05

    Schadensersatzansprüche gegen Drittschuldner und Kostenfestsetzungsverfahren

    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Juli 2005 - 4 Ta 141/05 - wird zurückgewiesen.
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