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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 4 Ta 279/05   

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https://dejure.org/2005,8708
LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 4 Ta 279/05 (https://dejure.org/2005,8708)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.12.2005 - 4 Ta 279/05 (https://dejure.org/2005,8708)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 4 Ta 279/05 (https://dejure.org/2005,8708)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    ArbGG § 11 a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.com.br (Auszüge)

    Streitwert, Kündigungsschutzverfahren und rückständige Vergütung, Freistellungsvereinbarung, Vergleichsmehrwert

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Das LAG Rheinland-Pfalz ist dem BAG im Grundsatz gefolgt, geht von einer wirtschaftlichen Identität von Feststellungs- und Zahlungsantrag jedoch nur bis zur Höhe von 3 Monatsgehältern aus (Bes. v. 04.12.2005 - 4 Ta 279/05 - juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.01.2009 - 1 Ta 182/08

    Streitwert, Gegenstandswert, Erhöhung, Verzugslohn, Verzugslohnansprüche,

    Einige Landesarbeitsgerichte wollen Verzugslohnansprüche, deren Begründetheit allein vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängt, zumindest im gewissen Umfang berücksichtigen (LAG Hamburg 11.01.2008 - 8 Ta 13/08 - zitiert nach JURIS: 20 % des eingeklagten Betrags; LAG Rheinland-Pfalz 04.12.2005 - 4 Ta 279/05 -zitiert nach JURIS: bis zur Höhe von 3 Monatsgehältern).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 11 Ta 81/06

    Gegenstandswert: Festsetzung bei Antrag auf Entfernung von Abmahnungen;

    Nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, der das Arbeitsgericht und auch die erkennende Kammer folgt, ist eine Bewertung mit 50 % der Vergütung angemessen aber auch ausreichend (LAG Rheinland-Pfalz vom 02.12.2005 - 4 Ta 279/05 -).
  • LAG München, 14.12.2012 - 6 Ta 404/12

    Gegenstandswert

    Demgegenüber wird teilweise befürwortet, Verzugslohnansprüche, deren Begründetheit allein vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängen, zumindest im gewissen Umfang berücksichtigen (LAG Hamburg v. 11.1. 2008 - 8 Ta 13/08, 20 % des eingeklagten Betrags; LAG Rheinland-Pfalz v. 4.12.2005 - 4 Ta 279/05, bis zur Höhe von 3 Monatsgehältern).
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