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   LAG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 TaBV 29/13   

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https://dejure.org/2016,69198
LAG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 TaBV 29/13 (https://dejure.org/2016,69198)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.01.2016 - 4 TaBV 29/13 (https://dejure.org/2016,69198)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 4 TaBV 29/13 (https://dejure.org/2016,69198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 4 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei automatischem Namensabgleich - Anti-Terrorismus-Listen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung bei der Durchführung eines elektronischen Abgleiches von Daten der Beschäftigten mit europarechtlichen Anti-Terrorismus-Listen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei automatischem Namensabgleich - Anti-Terrorismus-Listen

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung bei der Durchführung eines elektronischen Abgleiches von Daten der Beschäftigten mit europarechtlichen Anti-Terrorismus-Listen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Dessau-Roßlau, 17.06.2009 - 1 BV 1/09
    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 TaBV 29/13
    Auch auf die Entscheidung des ArbG Dessau-Roßlau vom 17.06.2009 - 1 BV 1/09 - sind die Beteiligten ausdrücklich hingewiesen worden.

    Dem entspricht es, dass das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau mit seiner Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 1 BV 1/09 - ausgeführt hat, dass dem örtlichen Betriebsrat eines einem Konzern angehörigen Unternehmens im Zusammenhang mit dem Datenabgleich der Mitarbeiter zur Korruptionsbekämpfung durch den Konzern keine Mitbestimmungsrechte zustehen.

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 TaBV 29/13
    Es sei zum Beispiel denkbar, dass sich bei konkreten Verdachtsfällen ein Gremium aus Arbeitgeber- und Betriebsratsvertretern über die weiteren Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhaltes auseinanderzusetzen hätten (so zutreffend Raif, a. a. O., ArbRAktuell 2011, 241 - Beck online unter Hinweis auf BAG, NZA 1997, 1461 und BAG, NZA 1986, 526).
  • BFH, 19.06.2012 - VII R 43/11

    Sicherheitsüberprüfung der Bediensteten als Voraussetzung für AEO-Zertifikat

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 TaBV 29/13
    Schließlich hat der Bundesfinanzhof am 19. Juni 2012 - VII R 43/11 - entschieden, dass die Erteilung eines AOE-Zertifikats "zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" von der Bedingung abhängig gemacht werden darf, dass der Antragsteller in sicherheitsrelevanten Bereichen tätige Bedienstete einer Sicherheitsüberprüfung anhand der sog. Terrorismuslisten der Anhänge der VO (EG) Nr. 2580/2001 und der VO (EG) Nr. 881/2002 unterzieht.
  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90

    Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfungen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 TaBV 29/13
    Dazu bezieht sich Kaltenbach auf den BAG-Beschluss vom 09. Juli 1991 - 1 ABR 57/90, NZA 1992, 126.
  • BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16

    Mitbestimmung bei automatisiertem Namensabgleich

    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. Januar 2016 - 4 TaBV 29/13 - wird zurückgewiesen.
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