Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16536
LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13 (https://dejure.org/2014,16536)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13 (https://dejure.org/2014,16536)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 4 TaBV 7/13 (https://dejure.org/2014,16536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,16536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der Vorgesetzten - Unternehmensbezug bei Einordnung als Leitende Angestellte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei organisatorischer Einplanung eines Mitarbeiters zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Betriebszwecks durch auswärtige Steuerung über elektronische Kommunikationsmittel; Aufhebung einer ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgten ...

  • Betriebs-Berater

    Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der Vorgesetzten - Unternehmensbezug bei Einordnung als Leitende Angestellte

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 101 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG, § 99 Abs 2 BetrVG, § 5 Abs 3 S 2 Nr 1 BetrVG, § 5 Abs 3 S 2 Nr 2 BetrVG
    Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der Vorgesetzten - Unternehmensbezug bei Einordnung als leitender Angestellter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1; BetrVG § 101 S. 1
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei organisatorischer Einplanung eines Mitarbeiters zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Betriebszwecks durch auswärtige Steuerung über elektronische Kommunikationsmittel; Aufhebung einer ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgten ...

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 99 Abs. 1 ; BetrVG § 101 S. 1
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei organisatorischer Einplanung eines Mitarbeiters zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Betriebszwecks durch auswärtige Steuerung über elektronische Kommunikationsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - und die betriebliche Eingliederung der Vorgesetzten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei unternehmensübergreifenden Matrixstrukturen kann Bestellung eines Mitarbeiters zum Vorgesetzten zur Betriebseingliederung führen

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der Vorgesetzten - Unternehmensbezug bei Einordnung als Leitende Angestellte

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Führungskräfte in Matrix-Strukturen: Wer gehört wohin?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2298
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 36/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13
    Eine Eingliederung setzt wiederum nach der sogenannten "Zweikomponentenlehre" (BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 81) voraus, dass ein Arbeitsverhältnis des einzustellenden Arbeitnehmers zum Betriebsinhaber besteht und dass der Arbeitnehmer innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringt (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - juris).

    Maßgeblich für eine Eingliederung ist eine weisungsgebundene Tätigkeit, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muss (BAG 10. März 2004 aaO; BAG 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 6; Thüringer LAG 20. Oktober 2011 - 6 TaBV 8/10 - juris).

    Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeitnehmer den arbeitstechnischen Zweck seines Betriebes verfolgt (BAG 5. Dezember 2012 aaO; BAG 10. März 2004 aaO; Thüringer LAG 20. Oktober 2011 aaO).

    Bei Außendienstmitarbeitern von Arbeitgeberunternehmen mit mehreren Betrieben stellt das BAG darauf ab, von welchem Betrieb aus die Leitungsmacht und die Entscheidungen über den Einsatz des Arbeitnehmers ausgehen, insbesondere von wo aus das Direktionsrecht ausgeübt wird (BAG 10. März 2004 aaO; LAG Baden-Württemberg 1. September 2010 - 13 TaBV 4/10 - juris).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13
    Gerade in Konzernstrukturen ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer in einem Konzernunternehmen leitender Angestellter ist und im anderen Unternehmen nicht (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - NZA 2005, 1006).

    Denn dies wäre schlicht die logische Konsequenz der aus § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG abgeleiteten Unternehmensbezogenheit der Stellung eines leitenden Angestellten (BAG 20. April 2005 aaO).

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88

    Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13
    Die Qualifizierung als leitender Angestellter habe für alle Betriebe einheitlich zu erfolgen (BAG 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - BAGE 63, 200).

    Dies wurde aber im Wesentlichen damit begründet, dass der Begriff des leitenden Angestellten in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG unternehmensbezogen ist (BAG 25. Oktober 1989 aaO).

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13
    Eine Eingliederung setzt wiederum nach der sogenannten "Zweikomponentenlehre" (BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 81) voraus, dass ein Arbeitsverhältnis des einzustellenden Arbeitnehmers zum Betriebsinhaber besteht und dass der Arbeitnehmer innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringt (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - juris).

    Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeitnehmer den arbeitstechnischen Zweck seines Betriebes verfolgt (BAG 5. Dezember 2012 aaO; BAG 10. März 2004 aaO; Thüringer LAG 20. Oktober 2011 aaO).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13
    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr beschäftigt werden, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall bestimmen (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3).
  • LAG Hessen, 03.06.1988 - 12 TaBV 154/87

    Anspruch eines Betriebsrats auf Unterlassen bei mehrfachen Übergehens der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13
    Die Androhung eines Zwangsgeldes konnte auf Antrag des Beteiligten Ziffer 1 gemäß § 101 Satz 2 BetrVG auch bereits im Erkenntnisverfahren erfolgen (Hessisches LAG 3. Juni 1988 - 12 TaBV 154/87 - DB 1989, 536).
  • ArbG Stuttgart, 01.08.2003 - 26 BV 11/02

    Bildung eines Konzernbetriebsrats - Wirksamkeit der Konstituierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13
    Auch wenn die Beteiligte Ziffer 2 erstinstanzlich vortrug, dass auf Konzernebene ein Konzernbetriebsrat gebildet sei, erscheint dies eher unwahrscheinlich, da ein solcher bei einer ausländischen Konzernspitze eigentlich nicht gebildet werden kann (ArbG S. 1. August 2003 - 26 BV 11/02 - NZA-RR 2004, 138), sich somit das Problem der unterschiedlichen Anwendung von Konzernbetriebsvereinbarungen jedenfalls bei der Beteiligten Ziffer 2 de facto nicht stellen dürfte.
  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94

    Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13
    Maßgeblich für eine Eingliederung ist eine weisungsgebundene Tätigkeit, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muss (BAG 10. März 2004 aaO; BAG 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 6; Thüringer LAG 20. Oktober 2011 - 6 TaBV 8/10 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.2010 - 13 TaBV 4/10

    Betriebliche Zuordnung von Außendienstmitarbeitern - Begriff der Versetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13
    Bei Außendienstmitarbeitern von Arbeitgeberunternehmen mit mehreren Betrieben stellt das BAG darauf ab, von welchem Betrieb aus die Leitungsmacht und die Entscheidungen über den Einsatz des Arbeitnehmers ausgehen, insbesondere von wo aus das Direktionsrecht ausgeübt wird (BAG 10. März 2004 aaO; LAG Baden-Württemberg 1. September 2010 - 13 TaBV 4/10 - juris).
  • LAG Thüringen, 20.10.2011 - 6 TaBV 8/10
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13
    Maßgeblich für eine Eingliederung ist eine weisungsgebundene Tätigkeit, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muss (BAG 10. März 2004 aaO; BAG 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 6; Thüringer LAG 20. Oktober 2011 - 6 TaBV 8/10 - juris).
  • BAG, 17.11.1983 - 6 AZR 291/83
  • LAG Köln, 22.10.2013 - 12 TaBV 64/13

    Betriebsratsmitglied kann zwei Betrieben angehören

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99

    Soweit es darum geht, dass im Rahmen von Matrixstrukturen, einer Führungskraft Vorgesetztenfunktion auch in einem anderen Betrieb zugewiesen wird, d.h. dieser der Vorgesetzte anderer Mitarbeiter wird bzw. werden soll, folgt die erkennende Kammer der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13, juris Rn. 48 ff., ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17.06.2015 - 17 TaBV 277/15, juris 18 ff.; LAG Düsseldorf 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15, juris Rn. 37 ff.), dass darin eine Einstellung i.S.v. § 99 Abs. 1 BetrVG liegt, wenn der Mitarbeiter zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs organisatorisch eingeplant wird.

    Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeitnehmer den arbeitstechnischen Zweck seines Betriebes verfolgt (LAG Baden-Württemberg 28.05.2014 a.a.O. Rn. 49; LAG Düsseldorf 10.02.2016 a.a.O. Rn. 37).

    Aus rechtlichen Gründen ist es zudem nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitnehmer zum Beispiel zwei Betrieben zugehörig ist und deshalb in zwei Betrieben desselben Unternehmens bei der Wahl des Betriebsrats wahlberechtigt ist (LAG Baden-Württemberg 28.05.2014 a.a.O. Rn. 51; LAG Düsseldorf 10.02.2016 a.a.O. Rn. 37).

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15

    Eingliederung von leitenden Angestellten aufgrund unternehmensübergreifender

    Ob ein solcher Vorgesetzter leitender Angestellter ist, ist unternehmens- und nicht konzernbezogen zu ermitteln (Anschluss an die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014, 4 TaBV 7/13).

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28.05.2014, 4 TaBV 7/13, zitiert nach juris, gehe die Kammer davon aus, dass bei unternehmesübergreifenden Matrixstrukturen allein die organisatorische Maßnahme der Bestellung eines Mitarbeiters zum Vorgesetzen zur Eingliederung des Vorgesetzten in den Betrieb führe, dem der zu führende Mitarbeiter zugeordnet sei.

  • ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14

    Aufhebung der Einstellung von Mitarbeitern mangels Zustimmung des Betriebsrates;

    Maßgeblich ist die weisungsgebundene Tätigkeit, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muss (BAG vom 10.03.2004 - 7 ABR 36/03 - BAG vom 05.12.2012 - 7 ABR 48/11 - LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13 -, juris).

    In diesem Zusammenhang hat das LAG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13 - ausgeführt:.

    Wie bereits das LAG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 28.05.2014 (4 TaBV 7/13, juris) ausgeführt hat, ist es in einem Konzern durchaus möglich, dass ein Arbeitnehmer in einem der zugehörigen Unternehmen Tätigkeiten als Leitender Angestellter ausübt, in einem anderen aber nicht.

    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr beschäftigt werden, lässt sich nur mit jeweiligen Einzelfall bestimmen (LAG Düsseldorf vom 06.03.2014 a.a.O.; LAG Baden Württemberg vom 28.05.2014 a.a.O.).

    Dies kann sich zwangsläufig aus seiner Stellung direkt unter dem Vorstand der Gesellschaft und aus der Bedeutung der ihm übertragenen Aufgaben für das Unternehmen ergeben (LAG Düsseldorf vom 06.03.2014 a.a.O.; LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014 a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 17 TaBV 277/15

    Übertragung von Führungsaufgaben - Mitarbeiter eines anderen Betriebs -

    Eine Eingliederung ist jedenfalls gegeben, wenn ein Arbeitsverhältnis des einzustellenden Arbeitnehmers zum Betriebsinhaber besteht und der Arbeitnehmer innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringt, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt sind (BAG, Beschluss vom 05.12.2012 - 7 ABR 48/11 - AP Nr. 81 zu § 5 BetrVG 1972; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2014 - BB 2014, 2298; Thüringer LAG, Beschluss vom 20.10.2011 - 6 TaBV 8/10 - juris; zur Eingliederung ohne Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vgl. BAG, Beschluss vom 13.05.2014 - 1 ABR 50/12 - NZA 2014, 1149).

    Dass die Tätigkeit nicht im Betrieb ausgeführt werde, sei ebenso ohne Bedeutung wie der Umstand, dass der Mitarbeiter seinerseits Weisungen in einem anderen Betrieb erhalte (Beschluss vom 28.05.2014, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 10 Sa 1780/14

    Für die Frage, wie groß die personelle Fluktuation innerhalb einer "Gesamtheit

    Bei "Außendienstmitarbeitern" kann eine Zugehörigkeit zu zwei Betrieben des gleichen Arbeitgebers zu bejahen sein (vgl. LAG Baden- Württemberg - 28. Mai 2014 - 4 TaBV 7/13 - Rn. 51, Juris).

    Entscheidend ist stets, ob der Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeitnehmer den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs oder Betriebsteils verfolgt (vgl. BAG 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - zu B 1 der Gründe, Juris; LAG Baden-Württemberg - 28. Mai 2014 - 4 TaBV 7/13 - Rn. 49, Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 TaBV 25/21

    Mitbestimmungsrecht Betriebsrat - Einstellung - Eingliederung - Drittpersonal -

    Entscheidend sei hier, ob der Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeitnehmer den arbeitstechnischen Zweck seines Betriebes verfolge (BAG, Beschl. v. 5.12.2012 - 7 ABR 48/11, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 81; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13, Rn. 49, juris).

    Eine Eingliederung in einen Betrieb setze auch keine Mindestanwesenheitszeiten in diesem Betrieb voraus (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.05.2014, aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht