Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.07.2010 - I-4 U 101/10   

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OLG Hamm, 20.07.2010 - I-4 U 101/10 (https://dejure.org/2010,462)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2010 - I-4 U 101/10 (https://dejure.org/2010,462)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - I-4 U 101/10 (https://dejure.org/2010,462)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 UWG
    Werbung für Gebrauchtwagen mit der Formulierung "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand” ist irreführend, wenn Wagen gewerblich genutzt wurde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Irreführender Autoverkauf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Die Angabe Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand ist irreführend

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Zur Irreführung der Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriges Anbieten eines Mietwagens als aus "1.Hand" auf autoscout24.de

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand" bei einem Mietwagen ist irreführend

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Angaben beim Verkauf gebrauchter Mietwagen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend

  • recht-hat.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung: Irreführende Angabe bei "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand”

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Die Angabe "Jahreswagen 1 Vorbesitzer” und "1. Hand” ist irreführend

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Die Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Halbwahrheiten in der Werbung und deren rechtliche Begutachtung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Bewerbung eines Gebraucht-PKW mit der Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Bei Mietwagen ist Angabe "Jahreswagen aus erster Hand" irreführend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietwagen darf nicht immer als Auto aus erster Hand bezeichnet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend - Beim Mietwagenverkauf muss bei der Verwendung des Begriffs "Jahreswagen" in Verbindung mit Anzahl der Vorbesitzer über Art des Vorbesitzes aufgeklärt werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ehemalige Mietwagen dürfen nicht als Jahreswagen aus erster Hand bezeichnet werden

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mietwagen kann kein Jahreswagen mehr sein - Unlauterer Wettbewerb durch irreführende Bezeichnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 189
  • NJ 2010, 477
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2010, 454 Tz. 19 - Klassenlotterie GRUR 2000, 1089, 1090 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 260, 261 -Vielfachabmahner).

    Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten können sich zwar daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine Inanspruchnahme in nur einem Verfahren für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden ist (BGHZ 144, 165, 170 = GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung, BGH GRUR 2010, 454 Tz. 19 - Klassenlotterie).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2010, 454 Tz. 19 - Klassenlotterie GRUR 2000, 1089, 1090 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 260, 261 -Vielfachabmahner).

    Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten können sich zwar daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine Inanspruchnahme in nur einem Verfahren für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden ist (BGHZ 144, 165, 170 = GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung, BGH GRUR 2010, 454 Tz. 19 - Klassenlotterie).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    § 8 Abs. 4 UWG stellt, wie der Senat früher bereits zu dem insoweit funktionsgleichen § 13 Abs. 5 UWG a.F. festgestellt hat, einen besonderen Missbrauchstatbestand dar, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht (Senat, Urt. v. 22.6.2004 - 4 U 12/04, BeckRS 2005, 03652; vgl. auch BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09

    Geltung des Vorwegvollzuges auch bei der Verhängung von Jugendstrafe; Prüfung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Zum Teil geht es noch enger um die Frage, ob ein Mangel bereits vorliegt, wenn das Fahrzeug nicht von einem Werksangehörigen gefahren wurde (so der Fall BGH NJW 2009, 2694, 2695), zum Teil um die Frage, ob ein von einem Werksangehörigen "eingefahrener" PKW gleichwohl mangelhaft ist, wenn er eine gewisse Zeit nach der Erstnutzung stillgelegt wurde (so der Fall BGH NJW 2009, 1588).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    § 8 Abs. 4 UWG stellt, wie der Senat früher bereits zu dem insoweit funktionsgleichen § 13 Abs. 5 UWG a.F. festgestellt hat, einen besonderen Missbrauchstatbestand dar, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht (Senat, Urt. v. 22.6.2004 - 4 U 12/04, BeckRS 2005, 03652; vgl. auch BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04

    Testfotos III

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Es ist anerkannt, dass zum Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes auch Testpersonen, Testanrufe und Testkäufe vorgenommen werden dürfen, insbesondere wenn Verstöße nicht anders als durch Testbefragungen dokumentiert werden können (vgl. BGH GRUR 2007, 802 Tz. 26 - Testfotos).
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04
    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    § 8 Abs. 4 UWG stellt, wie der Senat früher bereits zu dem insoweit funktionsgleichen § 13 Abs. 5 UWG a.F. festgestellt hat, einen besonderen Missbrauchstatbestand dar, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht (Senat, Urt. v. 22.6.2004 - 4 U 12/04, BeckRS 2005, 03652; vgl. auch BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZR 34/08

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Zum Teil geht es noch enger um die Frage, ob ein Mangel bereits vorliegt, wenn das Fahrzeug nicht von einem Werksangehörigen gefahren wurde (so der Fall BGH NJW 2009, 2694, 2695), zum Teil um die Frage, ob ein von einem Werksangehörigen "eingefahrener" PKW gleichwohl mangelhaft ist, wenn er eine gewisse Zeit nach der Erstnutzung stillgelegt wurde (so der Fall BGH NJW 2009, 1588).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2010, 454 Tz. 19 - Klassenlotterie GRUR 2000, 1089, 1090 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 260, 261 -Vielfachabmahner).
  • OLG Köln, 07.03.1989 - 3 U 149/88
    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Daher bedarf es auch keiner Entscheidung darüber, ob der Verbraucher der Bezeichnung "Jahreswagen" noch Angaben über eine qualitativ hochwertige Nutzung, etwa durch besonders sorgfältige Werksangehörige (so wohl auch im Ergebnis OLG Köln NJW-RR 1989, 699) entnimmt.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18

    Umfang des Grundrechts auf Waffengleichheit im Prozess

    Entscheidend ist deshalb, ob der durchschnittlich (angemessen) aufmerksame, verständige und informierte Verbraucher die Aussage des Unternehmers nur um die Lücke schließt, die eine vermeintlich fehlende Information lässt (dann Unterlassen), oder ob er aus den gegebenen Angaben falsche Schlüsse zieht (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 189; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, a.a.O., § 5, B. Rn. 85).
  • OLG München, 30.06.2011 - 29 U 1455/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Darstellung eines zuvor als Mietwagen genutzten

    Deshalb wird die Angabe 1 Vorbesitzer oder 1. Hand bei der Bewerbung eines Gebrauchtwagenangebots vom Verkehr gerade dahin verstanden, dass das Fahrzeug nicht in einer derartigen Art und Weise von einer Vielzahl von Fahrern genutzt worden sei (vgl. OLG Oldenburg, a. a. O., Tz. 23; OLG Hamm GRUR-RR 2011, 189 f. - Mietwagen aus erster Hand ).
  • OLG Oldenburg, 16.09.2010 - 1 U 75/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mietwagen als "Jahreswagen";

    Unter Berücksichtigung des dargestellten Verkehrsverständnisses ist es danach irreführend, d.h. es besteht die Gefahr der Hervorrufung von Fehlvorstellungen beim Adressaten der Internetwerbung, wenn ein Mietfahrzeug mit dem dargestellten Risiko erhöhter Abnutzung und eines geminderten Pflegezustandes als ein Jahreswagen aus erster Hand zum Kauf angeboten wird (ebenso OLG Hamm, Urt. vom 20.7.2010, 4 U 101/10- BB 2010, 2186, Ablichtung des Urteils im Anhang des Schriftsatzes des Klägers vom 11.7.2010) .
  • OLG Hamm, 01.04.2011 - 4 U 203/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung mit einer Kunststofffolie überzogener Möbel

    Es reicht nicht aus, wenn eine erteilte Information lückenhaft und missverständlich ist und deshalb die Fehlvorstellung bewirkt (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2010, Az. 4 U 101/10; Fezer/Peifer, UWG, 2. Auflage, § 5 Rn. 246).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10

    Auch Mietwagen dürfen als Jahreswagen angeboten werden

    Das OLG Hamm (Urteil vom 20.07.2010 - I-4 U 101/10 - WRP 2010, 1275) wie auch das OLG Oldenburg (Urteil vom 16.09.2010 - 1 U 75/10) meinen zwar, die Irreführung folge in einem Fall wie dem vorliegenden daraus, dass zusätzlich zur Verwendung des Begriffs Jahreswagen auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt werde, dass Fahrzeug aus erster Hand angeboten werde, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt werde.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - I-4 U 101/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23479
OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - I-4 U 101/10 (https://dejure.org/2010,23479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.2010 - I-4 U 101/10 (https://dejure.org/2010,23479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - I-4 U 101/10 (https://dejure.org/2010,23479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Eine Leistungskürzung ist vom Versicherer zu erklären und nicht von Amts wegen vorzunehmen

  • bista.de (Kurzinformation)

    Unfall mit 0,55 Promille - Kaskoversicherung darf Leistung kürzen

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10
    Grob fahrlässig handelt nur, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, d.h. in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was unter den gegebenen Umständen jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 2003, 364).
  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 128/83

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10
    Das Verhalten des Versicherungsnehmers muss schlechthin unentschuldbar sein (BGH VersR 1984, 480; BGH VersR 1985, 440; BGH VersR 1989, 141).
  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10
    Grobe Fahrlässigkeit setzt ein Verhalten des Versicherungsnehmers voraus, von dem er wusste oder wissen musste, dass es geeignet war, den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Vergrößerung des Schadens zu fördern (BGH VersR 1980, 180; OLG Hamm VersR 1982, 1042).
  • OLG München, 24.11.1993 - 30 U 458/93

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10
    Dabei muss die Wahrscheinlichkeit des Schadens - und zwar gerade die des eingetretenen Schadens (BGH VersR 1992, 1087) - offenkundig so groß sein, dass es ohne Weiteres nahe lag, zur Vermeidung des Versicherungsfalls ein anderes Verhalten als das tatsächlich verübte in Betracht zu ziehen (OLG München VersR 1994, 1060; OLG Saarbrücken VersR 1996, 580).
  • OLG Hamm, 12.02.1982 - 20 U 344/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10
    Grobe Fahrlässigkeit setzt ein Verhalten des Versicherungsnehmers voraus, von dem er wusste oder wissen musste, dass es geeignet war, den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Vergrößerung des Schadens zu fördern (BGH VersR 1980, 180; OLG Hamm VersR 1982, 1042).
  • LG Münster, 24.09.2009 - 15 O 275/09

    Rechtfertigung einer Leistungskürzung auf "Null" in einer Kaskoversicherung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10
    Aus Sicht des Senats bietet es sich auch nicht an, nach dem "Einstieg" bei 100 % Leistungspflicht des Versicherers, die dann auf der Grundlage der konkreten Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers um einen näher zu begründenden und festzusetzenden Prozentsatz reduziert wird, von vornherein, also zunächst einzelfallunabhängig, eine bestimmte Größenordnung von "Reduzierungsschritten" (zum Beispiel von 10 %: so wohl OLG Hamm aaO, oder in Schritten von 25 %: LG Münster r+s 2010, 321), in Ansatz zu bringen.
  • OLG Naumburg, 03.12.2009 - 4 U 133/08

    Schadensersatz der Leasinggeberin des Unfallfahrzeugs und Inhaberin eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10
    Dies gilt umso mehr, als die Beklagte die Ausnahme von dem Verzicht wiederum dadurch eingeschränkt hat, dass sie bei Vorliegen eines Ausnahmefalls ihre Leistung nicht vollständig ablehnt, sondern lediglich in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzt (vgl. hierzu auch OLG Naumburg r+s 2010, 319).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10
    Dabei muss die Wahrscheinlichkeit des Schadens - und zwar gerade die des eingetretenen Schadens (BGH VersR 1992, 1087) - offenkundig so groß sein, dass es ohne Weiteres nahe lag, zur Vermeidung des Versicherungsfalls ein anderes Verhalten als das tatsächlich verübte in Betracht zu ziehen (OLG München VersR 1994, 1060; OLG Saarbrücken VersR 1996, 580).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.1994 - 5 U 1053/93

    Einbruchdiebstahl; Stereogeräte; Pkw

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10
    Dabei muss die Wahrscheinlichkeit des Schadens - und zwar gerade die des eingetretenen Schadens (BGH VersR 1992, 1087) - offenkundig so groß sein, dass es ohne Weiteres nahe lag, zur Vermeidung des Versicherungsfalls ein anderes Verhalten als das tatsächlich verübte in Betracht zu ziehen (OLG München VersR 1994, 1060; OLG Saarbrücken VersR 1996, 580).
  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10
    Dies hat auch zur Konsequenz, dass die Kürzung ausgehend von der vollen Leistung vorzunehmen und nicht etwa von einem Mittelwert von 50 % auszugehen ist, der - einer Beweislastverteilung zwischen den Beteiligten entsprechend - je nach den Einzelfallumständen im Ergebnis höher oder niedriger angesetzt werden muss, um auf diesem Wege das Ausmaß des Kürzungsrechts des Versicherers konkret zu bemessen (so aber OLG Hamm, Urteil vom 20.08.2010 - 20 U 74/10 -, eingestellt bei juris").
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

  • LG Aurich, 20.12.2016 - 5 S 155/16

    Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung gegen den Fahrzeugführer:

    Grob fahrlässig handelt, wer die die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, d.h. in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was unter den gegebenen Umständen jedem hätte einleuchten müssen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2010, Az. 4 U 101/10, zitiert nach juris, Rdnr. 26 m.w.N.).

    Bereits deshalb, weil der Grad der relativen Fahruntüchtigkeit der absoluten Fahruntüchtigkeit stark angenähert war, erscheint es gerechtfertigt, die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag um 75 % zu kürzen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.10.2014, Az. 4 U 165/13, zitiert nach juris, Rn. 98, 101, OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2010, Az. 4 U 101/10, Rn. 25, 31; OLG Hamm, Urteil vom 25.8.2010, Az. 20 U 74/10, zitiert nach juris, Rn. 47; Halm/Kreuter/Schwab, AKB, 2.A., D.2.1 AKB Rdnr. 39, 41).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26497
OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10 (https://dejure.org/2011,26497)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.11.2011 - 4 U 101/10 (https://dejure.org/2011,26497)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. November 2011 - 4 U 101/10 (https://dejure.org/2011,26497)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 165 Abs 2 aF VVG, § 178 Abs 1 S 1 aF VVG, § 850 Abs 2 ZPO, § 850 Abs 3 Buchst b ZPO
    Kapitalversicherung: Wirksamkeit einer Individualvereinbarung über einen Kündigungsausschluss für den Todesfall; Pfändungsschutz für eine private Versicherungsrente eines geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vereinbarung des Ausschlusses des Kündigungsrechts einer Kapitalversicherung für den Todesfall; Pfändungsschutz zu Gunsten des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lebensversicherung - Ausschluss des Kündigungsrechts

  • VersR (via Owlit)

    VVG a. F. § 165; VVG a. F. § 176; VVG a. F. § 178; ZPO § 829; ZPO § 835; ZPO § 850; ZPO § 857
    Die Vereinbarung eines Ausschlusses des Kündigungsrechts gem. § 165 Abs. 2 VVG a. F. kann auch bei einer individualvertraglichen Regelung unwirksam sein

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Vereinbarung des Ausschlusses des Kündigungsrechts einer Kapitalversicherung für den Todesfall; Pfändungsschutz zu Gunsten des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1287
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 34/06

    Private Versicherungsrenten genießen keinen Pfändungsschutz

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10
    Vor diesem Hintergrund können nur Versicherungsrenten solcher Personen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages entweder Beamte oder Arbeitnehmer waren oder in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis standen, einem schützenswerten Arbeitseinkommen gleichgestellt werden ( BGH, Beschluss vom 15. November 2007, Az.: IX ZB 34/06, zitiert nach juris , Rdnr. 17, 18; BGH, Urteil vom 15. Juni 2010, Az.: IX ZR 132/09, zitiert nach juris , Rdnr. 39; Becker, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl., 2009, § 850 Rdnr. 13; Stöber, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., 2010, § 850 Rdnr. 11).

    Der Kläger wird zwar durch die Versagung eines Pfändungsschutzes gegenüber Beamten oder Arbeitnehmern ungleich behandelt, eine solche Ungleichbehandlung im Rahmen des § 850 Abs. 3 lit. b ZPO ist jedoch aus sachlichen Gründen gerechtfertigt und daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007, a.a.O., Rdnr. 20).

    Zur Frage der Einbeziehung von Selbständigen in den Schutzbereich des § 850 Abs. 3 lit. b ZPO hat sich der BGH bereits erschöpfend in dem Beschluss vom 15. November 2007, Az.: IX ZB 34/06 (zitiert nach juris ), positioniert.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2010 - L 16 KR 125/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10
    Auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 06. Mai 2010, Az.: L 16 KR 125/09, zitiert nach juris , sei exemplarisch verwiesen (Rdnr. 30, 32):.
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10
    Dies ist grundsätzlich neben seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung möglich (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R m. w. N.).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R -).
  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59

    Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10
    Vergleichbares gilt nach der Rechtsprechung des BSG auch bei Geschäftsführern, die zwar zugleich Gesellschafter sind, jedoch weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile (vgl. BSGE 23, 83; BSG SozR Nr. 30 zu § 539 RVO; BSG Beiträge 1975, 60; BSGE 42, 1, 2; BSG USK 82166) noch über eine sogenannte Sperrminorität (vgl. BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 5; BSGE 42, 1, 2) verfügen.
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 617/88

    Scheingeschäft über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10
    Voraussetzung ist jedoch, daß der Geschäftsführer der GmbH ihnen gegenüber weisungsbefugt ist ( BAG Urteile vom 9. Januar 1990 - 3 AZR 617/88 - AP Nr. 6 zu § 35 GmbHG; vom 28. November 1990 - 4 AZR 198/90 - AP Nr. 137 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 198/90

    GmbH-Gesellschafter als Arbeitnehmer ihrer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10
    Voraussetzung ist jedoch, daß der Geschäftsführer der GmbH ihnen gegenüber weisungsbefugt ist ( BAG Urteile vom 9. Januar 1990 - 3 AZR 617/88 - AP Nr. 6 zu § 35 GmbHG; vom 28. November 1990 - 4 AZR 198/90 - AP Nr. 137 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10
    Bei Fremdgeschäftsführern, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind, hat das BSG dementsprechend regelmäßig eine abhängige Beschäftigung angenommen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die eine Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.2007 - B 11a AL 5/06R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8 m. w. N.).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10
    Vergleichbares gilt nach der Rechtsprechung des BSG auch bei Geschäftsführern, die zwar zugleich Gesellschafter sind, jedoch weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile (vgl. BSGE 23, 83; BSG SozR Nr. 30 zu § 539 RVO; BSG Beiträge 1975, 60; BSGE 42, 1, 2; BSG USK 82166) noch über eine sogenannte Sperrminorität (vgl. BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 5; BSGE 42, 1, 2) verfügen.
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97

    Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10
    In grundsätzlicher Hinsicht hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 06. Mai 1998, Az.: 5 AZR 612/97, hierzu Folgendes ausgeführt (Rdnr. 30, 31, zitiert nach juris ):.
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09

    Insolvenz eines selbstständigen Schuldners: Anwendung des Pfändungsschutzes für

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 219/77

    Anspruch der Schuldner gegen die Gläubigerbank auf Wiedervergütung von

  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 183/80

    Streitwert bei Gehaltsklagen und Pensionsklagen von Mitgliedern des

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

  • BGH, 16.11.2016 - VII ZB 52/15

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändungsschutz für Ansprüche eines

    cc) Für die Einstufung solcher Ruhegeldzahlungen als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 2 ZPO kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Geschäftsführer um einen Mehrheitsgesellschafter handelt oder nicht (vgl. Timm, ZIP 1981, 10, 11; a.A. OLG Naumburg, VersR 2012, 1287, 1289, juris Rn. 50 ff.; noch offen gelassen in BGH, Urteil vom 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, NJW 1978, 756, juris Rn. 70).
  • OLG Zweibrücken, 19.03.2014 - 1 U 87/13

    Zulässigkeit einer Teilleistungsklage; Rechtsschutzversicherung:

    Zu solchen Ansprüchen gehören Ausgleichsansprüche nach § 426 BGB nicht (vgl. z. B.: Saarländischen OLG FamRZ 2003, 95; die vom Kläger zitierte Entscheidung des LG Bremen, VersR 2012, 1287; Armbruster in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., ARB 2008 II § 3 Rn. 59; Maier in Walter/Harbauer, Rechtschutzversicherung, ARB, 8. Aufl., ARB 2000, § 3 Rn. 138 und 139).
  • LG Münster, 02.10.2015 - 5 T 373/15

    Pfändung von Leistungen des Drittschuldners aus Pensionszusagen; Pfändbarkeit des

    Der von der Gläubigerin zitierten Entscheidung des OLG Naumburg vom 17.11.2011, Az. 4 U 101/10, folgt die Kammer aus diesen Gründen daher nicht.
  • OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11

    Abtretbarkeit von Ansprüchen aus einer privaten Rentenversicherung

    Anerkannt ist jedoch, dass die privaten Versicherungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen nicht dem Pfändungsschutz des § 850 Abs. 3 lit. b) ZPO unterfallen (vgl. BGH VersR 2011, 1252, 1254; VersR 2008, 843 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 17.11.2011, 4 U 101/10, dokumentiert in BeckRS 2012, 02588; OLG Frankfurt VersR 1996, 614; Vorwerk/Wolf in: BeckOK ZPO, Edition 2, § 850 Rn. 37; Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., RV 2008 Rn. 9; Gutzeit NJW 2010, 1644, 1645 f.; Becker in: Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 850 Rn. 13).
  • OLG Dresden, 16.08.2016 - 4 W 785/16

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen den gerichtlichen Sachverständigen

    Ob diese Frist gewahrt ist, beurteilt sich auch nach § 43 ZPO, so dass eine Partei ihr Recht zur Ablehnung des Sachverständigen verliert, wenn sie nach Abschluss der Anhörung des Sachverständigen Sachanträge stellt, ohne die ihr zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Ablehnungsgründe geltend zu machen (OLG Düsseldorf, MDR 1994, 620; OLG Köln, VersR 2012, 1287; OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 11287; OLG Bamberg MDR 2016, 867; BeckOK ZPO/Scheuch, § 406, Rn. 29; Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 43, Rn. 2; Prütting/Gehrlein-Katzenmeier, ZPO, 5. Aufl. § 406 Rn 18 m.w.N.; a.A. MüKo - Zimmermann, ZPO, 4. Aufl., § 406, Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.03.2011 - 4 U 101/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,75500
OLG Zweibrücken, 17.03.2011 - 4 U 101/10 (https://dejure.org/2011,75500)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.03.2011 - 4 U 101/10 (https://dejure.org/2011,75500)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. März 2011 - 4 U 101/10 (https://dejure.org/2011,75500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verwertung der im Strafurteil getroffenen Feststellungen im Zivilprozess - Urkundenbeweis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 136/02

    Beweiswirkung eines Geständnisses im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2011 - 4 U 101/10
    Es stellt aber im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO ein gewichtiges Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen dar (BGH NJW-RR 2004, 1001-1002).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 330/04

    Darlegungs- und Beweislast bei mitwirkendem Verschulden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2011 - 4 U 101/10
    Soweit die Parteien darüber uneins sind, ob, und ggfs. in welchem Umfang sich der zunächst eingetretene Schaden von 1.737.704,90 EUR nachträglich durch Ersatzleistungen anderer Schädiger gerade auf diese Schadenspositionen verringert hat, trägt die Behauptungs- und Beweislast für derartige Umstände der Beklagte, weil er als Schädiger damit seine Ersatzpflicht mindern oder beseitigen will (BGH, Beschluss vom 22. November 2005 - VI ZR 330/04 -, BeckRS 2005, 14578; Staudinger/Schiemann, BGB Neubearbeitung 2005, § 249 Rn. 141 a.E. m.w.N.; derselbe, Vorbemerkung zu §§ 249 - 254 Rn. 93 a.E.).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10

    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2011 - 4 U 101/10
    Die tatsächlichen Feststellungen in einem Strafurteil können dann im Rahmen der eigenen freien Beweiswürdigung des Zivilgerichtes im Sinne von § 286 Abs. 1 ZPO Berücksichtigung finden (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juli 2010, 4 U 7/10, in Juris).
  • BGH, 21.11.1996 - VII ZR 187/95

    Zurückweisung der Aufgliederung eines Klageantrags in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2011 - 4 U 101/10
    Die mit Blick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderliche Bestimmtheit des Klageantrages ist im Berufungsverfahren nachgeholt worden, was zulässig ist (BGH VersR 1997, 769).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.01.2021 - 19 O 9454/15

    Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen Süßwarenhersteller

    Gleichwohl ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die in einem Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden können (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 727; OLG Zweibrücken, BeckRS 2013, 03201).

    Insbesondere ein im Strafverfahren erfolgtes Geständnis stellt im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO ein gewichtiges Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen dar (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1002; OLG Zweibrücken, BeckRS 2013, 03201).

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