Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 04.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.01.2012 - 4 U 103/10   

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https://dejure.org/2012,503
OLG Schleswig, 25.01.2012 - 4 U 103/10 (https://dejure.org/2012,503)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.01.2012 - 4 U 103/10 (https://dejure.org/2012,503)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 4 U 103/10 (https://dejure.org/2012,503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 531 Abs. 2; ZPO § 529
    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz im Arzthaftungsprozess

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Misslungene Schönheitsoperation - dennoch kein Schadensersatz vom Arzt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schönheitsoperation misslungen - Chirurg haftet dafür nicht: Ein Misserfolg ist kein Behandlungsfehler

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz nach einer infolge einer Wundinfektion missglückten Schönheitsoperation

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Schönheitsoperation - Misserfolg ist kein Behandlungsfehler

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Misslungene Schönheitsoperation - dennoch kein Schadensersatz vom Arzt

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz nach missglückter Brust-OP

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Misslungene Schönheitsoperation - dennoch kein Schadensersatz vom Arzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Missglückte Schönheits-OP: Schadensersatz?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld bei misslungener Schönheits-Brust-OP

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Misslungene Schönheitsoperation - Patient hat dennoch keinen Anspruch auf Schadensersatz vom Arzt - Patientin wurde zuvor auf mögliche Risiken der Operation hingewiesen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2012 - 4 U 103/10
    So genügt es, wenn der Patient den Ablauf der Behandlung in groben Zügen darstellt und angibt, dass sie misslungen ist, worin das Misslingen besteht und die Verdachtsgründe mitteilt, die eine vorwerfbare Fehlbehandlung wenigstens plausibel erscheinen lassen (BGH NJW 2004, 2 1825; NJW 1981, 630; OLG Düsseldorf VersR 2005, 1737; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. Rn 265 mwN).
  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 129/90

    Anspruch auf Kaufpreisrestzahlung aus einem Bohröllieferungsvertrag - Auslegung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2012 - 4 U 103/10
    Ein solches liegt nur dann vor, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird, nicht aber wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert oder erstmals substantiiert (BGH NJW 2004, aaO.; NJW-RR 2003, 1321 ; NJW-RR 1991, 1214).
  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 281/02

    Begriff des neuen Angriffsmittels in der Berufung; Rechte des Auftragnehmers nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2012 - 4 U 103/10
    Ein solches liegt nur dann vor, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird, nicht aber wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert oder erstmals substantiiert (BGH NJW 2004, aaO.; NJW-RR 2003, 1321 ; NJW-RR 1991, 1214).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03

    Mindestanforderungen an die Substanziierungspflicht des Patienten im

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2012 - 4 U 103/10
    So genügt es, wenn der Patient den Ablauf der Behandlung in groben Zügen darstellt und angibt, dass sie misslungen ist, worin das Misslingen besteht und die Verdachtsgründe mitteilt, die eine vorwerfbare Fehlbehandlung wenigstens plausibel erscheinen lassen (BGH NJW 2004, 2 1825; NJW 1981, 630; OLG Düsseldorf VersR 2005, 1737; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. Rn 265 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11

    Arzthaftung: Behandlungsfehler bei vaginaler Entbindung; Berücksichtigung neuen

    Es ist nicht ersichtlich, weshalb er dieses neue Vorbringen nicht bereits im ersten Rechtszug hätte in den Rechtsstreit einführen können, da es sich hier nicht um medizinische Fragen handelt, sondern allein darum, auch diesen in zeitlicher Hinsicht anderen Abschnitt des Behandlungsverlaufs zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen (BGH, NJW 2004, 2825, 2826; OLG Schleswig, GesR 2012, 312; OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.2005, Az. 3 U 247/04, juris Tz. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 4 U 103/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,74563
OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 4 U 103/10 (https://dejure.org/2011,74563)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.05.2011 - 4 U 103/10 (https://dejure.org/2011,74563)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 4 U 103/10 (https://dejure.org/2011,74563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anspruch auf Rückzahlung von Honorar für Strafverteidigung aufgrund Honorarvereinbarung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung von Honorar für Strafverteidigung aufgrund Honorarvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 4 U 103/10
    43 Nach dem seine frühere Rechtsprechung (BGH NJW 2005, 2142) modifizierenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4.2.2010 (IX ZR 18/09, NJW 2010, 1384) ist ein vereinbartes Anwaltshonorar nicht schon dann als unangemessen im Sinne des § 3 a Abs. 2 RVG anzusehen, wenn es die entsprechenden gesetzlichen Gebühren des Anwalts um mehr als das Fünffache übersteigt.

    Das Gericht sei befugt zu schätzen, welcher Zeitaufwand etwa für die Durchsicht und Erfassung von Verfahrensakten erforderlich sei (BGH NJW 2010, 1364, 1371 unter Rz. 84 f.).

    Die Entscheidung wendet im Bezug auf die Verteilung der Darlegungslast lediglich die vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 4.2.2010 (IX ZR 18/09) entwickelten Grundsätze im konkreten Fall an.

  • BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02

    Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 4 U 103/10
    43 Nach dem seine frühere Rechtsprechung (BGH NJW 2005, 2142) modifizierenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4.2.2010 (IX ZR 18/09, NJW 2010, 1384) ist ein vereinbartes Anwaltshonorar nicht schon dann als unangemessen im Sinne des § 3 a Abs. 2 RVG anzusehen, wenn es die entsprechenden gesetzlichen Gebühren des Anwalts um mehr als das Fünffache übersteigt.
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 WF 40/10

    Umgangsregelung: Vollstreckung aus einem Alttitel bei Androhung von Zwangsgeld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 4 U 103/10
    Es ist zulässig, dass von den in einer Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälten aufgrund entsprechender Einzelvollmachten jeder einen anderen Mitbeschuldigten verteidigt (BGH NJW 2010, 2142 unter II. A. II. 5.; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 146 Rz. 8).
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