Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 24.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - I-4 U 104/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16264
OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - I-4 U 104/06 (https://dejure.org/2007,16264)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.2007 - I-4 U 104/06 (https://dejure.org/2007,16264)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - I-4 U 104/06 (https://dejure.org/2007,16264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AUB 99 § 2 Abs. 1 (1); ; AUB 99 § 11 Abs. 1 (1) S. 2; ; AUB 99 § 14; ; AUB 99 § 14 Abs. 2; ; AUB 99 § 15; ; AUB 99 § 19 Abs. 1; ; VVG § ... 6 Abs. 3; ; VVG § 159 Abs. 3; ; VVG § 159 Abs. 2; ; VVG § 179 Abs. 2; ; VVG § 179 Abs. 3; ; VVG § 179 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 141; ; ZPO § 278; ; ZPO § 278 Abs. 2; ; ZPO § 286

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 99 § 14 Abs. 2
    Leistungsfreiheit des privaten Unfallversicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 197/87

    Abschluß einer Lebensversicherung für den Fall des Todes eines anderen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4 U 104/06
    Das Gesetz kommt diesen Schutzgedanken nach, indem es die Entscheidung, welchem Risiko, insbesondere gegenüber dem Versicherungsnehmer sich die Gefahrperson aussetzen möchte, ausschließlich der Entscheidung der Gefahrperson vorbehält (BGH, VersR 1999, 347, 348; VersR 1995, 409; VersR 1989, 465).

    Über die Rechtsfolge des Fehlens einer wirksamen Einwilligung besteht Einigkeit, soweit durch einen Unfallversicherungsvertrag ausschließlich Todesfallleistungen bedungen werden, dann handelt es sich im Ergebnis um eine Lebensversicherung und § 159 Abs. 2 VVG findet Anwendung, ein solcher Vertrag ist ohne Einwilligung nichtig (BGH, VersR 1999, 347; VersR 1995, 501; VersR 89, 465).

  • BGH, 09.12.1998 - IV ZR 306/97

    Ausfüllung eines Lebensversicherungsantrags durch Dritte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4 U 104/06
    Das Gesetz kommt diesen Schutzgedanken nach, indem es die Entscheidung, welchem Risiko, insbesondere gegenüber dem Versicherungsnehmer sich die Gefahrperson aussetzen möchte, ausschließlich der Entscheidung der Gefahrperson vorbehält (BGH, VersR 1999, 347, 348; VersR 1995, 409; VersR 1989, 465).

    Über die Rechtsfolge des Fehlens einer wirksamen Einwilligung besteht Einigkeit, soweit durch einen Unfallversicherungsvertrag ausschließlich Todesfallleistungen bedungen werden, dann handelt es sich im Ergebnis um eine Lebensversicherung und § 159 Abs. 2 VVG findet Anwendung, ein solcher Vertrag ist ohne Einwilligung nichtig (BGH, VersR 1999, 347; VersR 1995, 501; VersR 89, 465).

  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68

    Verwirkung des Versicherungsschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4 U 104/06
    Danach tritt Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher folgenloser Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nur dann ein, wenn die Obliegenheitsverletzung geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (BGH VersR 1970, 241; VersR 1997, 1021).
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4 U 104/06
    Die Berufung auf eine Obliegenheitsverletzung durch einen Versicherer in solchen Fällen ist nur dann treuwidrig, wenn der Versicherungsnehmer seine Falschangaben freiwillig berichtigt (BGH VersR 2002, 173).
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4 U 104/06
    Der Dritte ist insbesondere vor der Gefahr zu schützen, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall herbeiführt (BGH, NJW 1997, 2381 für das Recht der Lebensversicherung).
  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93

    Beendigung der vorläufigen Deckung durch Abschluß eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4 U 104/06
    Das Gesetz kommt diesen Schutzgedanken nach, indem es die Entscheidung, welchem Risiko, insbesondere gegenüber dem Versicherungsnehmer sich die Gefahrperson aussetzen möchte, ausschließlich der Entscheidung der Gefahrperson vorbehält (BGH, VersR 1999, 347, 348; VersR 1995, 409; VersR 1989, 465).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4 U 104/06
    Rechtlich sind die Angaben in den beiden Formularen ohnehin der Klägerin zuzurechnen, sie hat beide Erklärungen unterzeichnet und sich damit die Angaben der ausfüllenden Personen zu eigen gemacht (vgl. BGH NJW 1995, 662; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1148).
  • OLG Hamm, 28.11.1975 - 20 U 163/75

    GmbH; Unfallversicherung; Unfälle der Geselschafter; Schriftliche Einwilligung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4 U 104/06
    Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 28.11.1975 - 20 U 163/75, im Volltext veröffentl. bei Juris - ausgeführt, dass jedenfalls dann, wenn der Vertragsinhalt nicht eindeutig auf eine Versicherung für eigene Rechnung hinweist, der Vertrag nicht nichtig, sondern zwingend als Vertrag für fremde Rechnung anzusehen sei.
  • OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97

    Leistungsfreiheit wegen Verschweigens weiterer Unfallversicherungen; Völlig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4 U 104/06
    Rechtlich sind die Angaben in den beiden Formularen ohnehin der Klägerin zuzurechnen, sie hat beide Erklärungen unterzeichnet und sich damit die Angaben der ausfüllenden Personen zu eigen gemacht (vgl. BGH NJW 1995, 662; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1148).
  • OLG Frankfurt, 31.07.1996 - 7 U 213/95

    Lebensversicherung; Beerdigungskosten; Gültigkeit des Vertrages; Schriftliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4 U 104/06
    Diese Schutzfunktion gebietet es, am Formerfordernis der Einwilligung konsequent festzuhalten und nicht im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr für die Gefahrperson besteht (OLG Frankfurt, r+s 1998, 126).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4653
OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06 (https://dejure.org/2007,4653)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.05.2007 - 4 U 104/06 (https://dejure.org/2007,4653)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 4 U 104/06 (https://dejure.org/2007,4653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Abrisses einer hälftig auf beiden Grundstücken stehenden Mauer durch einen der Eigentümer; Rechtswidrigkeit der Abtragung der allein auf dem Grundstück des anderen Eigentümers stehenden Rückwand eines Gartenhäuschens; Unterbrechung ...

  • Judicialis

    BGB § 852 Abs. 2 (a.F); ; BGB § 203; ; BGB § 212 Abs. 1 (n.F); ; EGBGB Art 229 § 6

  • rechtsportal.de

    Neue Verjährungsfrist bei Hemmung oder Unterbrechung des Ablaufs der Verjährungsfrist wegen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs durch vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes erfolgte Verhandlungen und Teilzahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lauf der Verjährungsfrist nach Hemmung durch Verhandlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Einschlafenlassen" von Verhandlungen und Verjährungshemmung (IBR 2007, 548)

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 4 O 325/05
  • OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 23 U 49/05

    Schadensersatzanspruch gegen Steuerberater wegen fehlerhafter Beratung im Rahmen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06
    Es ist noch nicht einmal erforderlich, dass der Gegner eine Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert (BGH Urteil vom 5. November 2002 - VI ZR 416/01 - bei Juris; NJW-RR 2001, 1168; NJW 1983, 2075; OLG Düsseldorf Urteil vom 21. Oktober 2005 - 23 U 49/05 - bei Juris; Palandt/Heinrichs BGB aaO. § 203 Rdnr. 2 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung wird insoweit eine Frist von etwa einem Monat zur Begründung eines Abbruchs der Verhandlungen durch "Einschlafen-Lassen" angenommen, wenn der Berechtigte dem Schädiger bzw. seiner Versicherung eine Frist gesetzt hatte (BGH Urteil vom 5. November 2002 - VI ZR 416/01 - bei Juris) oder wenn der Schädiger eine Prüfung der Ansprüche angekündigt und der Anspruchsteller keine Nachfrage mehr gehalten hatte (OLG Düsseldorf Urteil vom 21. Oktober 2005 - 23 U 49/05 - bei Juris).

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 416/01

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06
    Es ist noch nicht einmal erforderlich, dass der Gegner eine Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert (BGH Urteil vom 5. November 2002 - VI ZR 416/01 - bei Juris; NJW-RR 2001, 1168; NJW 1983, 2075; OLG Düsseldorf Urteil vom 21. Oktober 2005 - 23 U 49/05 - bei Juris; Palandt/Heinrichs BGB aaO. § 203 Rdnr. 2 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung wird insoweit eine Frist von etwa einem Monat zur Begründung eines Abbruchs der Verhandlungen durch "Einschlafen-Lassen" angenommen, wenn der Berechtigte dem Schädiger bzw. seiner Versicherung eine Frist gesetzt hatte (BGH Urteil vom 5. November 2002 - VI ZR 416/01 - bei Juris) oder wenn der Schädiger eine Prüfung der Ansprüche angekündigt und der Anspruchsteller keine Nachfrage mehr gehalten hatte (OLG Düsseldorf Urteil vom 21. Oktober 2005 - 23 U 49/05 - bei Juris).

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06
    Das könnte ihr nur zum Vorwurf gemacht werden, wenn sie Anhaltspunkte für den erfolgten Wohnsitzwechsel des Beklagten gehabt hätte (vgl. BGH NJW 1993, 2614; Zöller/Greger aaO. Rdnr. 15).
  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06
    Dieser setzte einen unmissverständlichen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, auf die Forderung zu verzichten, woran strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH NJW 2006, 1511; Palandt/Grüneberg aaO., Rdnr. 4 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 07.10.1993 - 5 U 521/93

    Verjährungsunterbrechung durch laufende Leistungen des Haftpflichtversicherers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06
    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn der Schädiger bei seiner Leistung in unzweideutiger Weise zum Ausdruck bringt, dass er keine weiteren Leistungen erbringen werde (vgl. BGH NJW-RR 1986, 324 m.w.N.; OLG Koblenz NJW-RR 1994, 1049).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06
    Umstritten ist, ob auch vertragliche Ansprüche wegen einer Verletzung der nachbarrechtlichen Schutz- und Gemeinschaftspflichten möglich ist (verneinend BGHZ 42, 374; OLG Düsseldorf Urteil vom 23. Januar 1998 - 22 U 119/97 - bei Juris; zweifelnd BGHZ 135, 235; bejahend Hülbusch/Bauer/Schlieck aaO. Einleitung Rdnr. 33).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06
    Als geringfügige Zustellungsverzögerung wird in der Rechtsprechung in der Regel ein Zeitraum von etwa 14 Tagen angesehen, wohingegen längere Zeiträume, so sie auf einer bereits nur leichten Nachlässigkeit der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten beruhen, nicht mehr als geringfügig und damit unschädlich erachtet werden (BGH FamRZ 1988, 1154; NJW 1988, 411; NJW 2004, 3775; Zöller/Greger ZPO 26. Aufl. § 167 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06
    Als geringfügige Zustellungsverzögerung wird in der Rechtsprechung in der Regel ein Zeitraum von etwa 14 Tagen angesehen, wohingegen längere Zeiträume, so sie auf einer bereits nur leichten Nachlässigkeit der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten beruhen, nicht mehr als geringfügig und damit unschädlich erachtet werden (BGH FamRZ 1988, 1154; NJW 1988, 411; NJW 2004, 3775; Zöller/Greger ZPO 26. Aufl. § 167 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • BGH, 07.01.1986 - VI ZR 203/84

    Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06
    Die durch das Schreiben ausgelöste Hemmung endete erst, wenn die Versicherung weitere Verhandlungen verweigerte, oder durch Zeitablauf, wenn die Klägerin die Verhandlungen einschlafen ließ (BGH NJW 1986, 1337; Palandt/Heinrichs, aaO. § 203 Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 119/97

    Ausübung des sogenannten Hammerschlags- und Leiterrechts in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06
    Umstritten ist, ob auch vertragliche Ansprüche wegen einer Verletzung der nachbarrechtlichen Schutz- und Gemeinschaftspflichten möglich ist (verneinend BGHZ 42, 374; OLG Düsseldorf Urteil vom 23. Januar 1998 - 22 U 119/97 - bei Juris; zweifelnd BGHZ 135, 235; bejahend Hülbusch/Bauer/Schlieck aaO. Einleitung Rdnr. 33).
  • BGH, 15.06.1987 - II ZR 261/86

    Einhaltung der Frist zur Klage gegen Gesellschafterbeschlüsse

  • BGH, 23.11.1989 - VII ZR 313/88

    Unterbrechung der Verjährung nach Eintritt der Hemmung

  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 148/68

    Rechtliche Wirkung eines Anerkenntnisses durch Abschlagszahlung des Versicherers

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

  • BGH, 08.05.2001 - VI ZR 208/00

    Begriff der Verhandlungen nach § 852 Abs. 2 BGB

  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 19/82

    Bestimmung der Tragweite eines wechselseitigen Anspruchsverzichts durch Auslegung

  • BGH, 29.10.1985 - VI ZR 56/84

    Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch vorbehaltlose

  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

  • OLG Naumburg, 23.10.2008 - 9 U 19/08

    Weitergeltung der Grundsätze zur Verjährungshemmung nach § 852 Abs. 2 BGB a. F.

    Die Zeitspanne von einem Monat bewegt sich auch in dem zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen nach der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig eine Reaktion bei seitens des Schuldners zugesagter Rückmeldung zu erwarten ist (vgl. bspw.: BGH, Urteil vom 05.11.2002, Az. VI ZR 416/01, Juris - Rn. 21; KG Berlin, Urteil vom 23.11.2007, Az. 7 U 114/07, Juris - Rn. 10; OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2007, Az. 4 U 104/06, Juris - Rn. 29; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2005, Az. 23 U 49/05, Juris - Rnrn. 8 und 9).
  • KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12

    Werkmangel: Delaminationen an Isolierglasfensterscheiben; Mangelhaftigkeit auch

    Auch regelmäßig ist anzunehmen, dass nach einmonatiger Untätigkeit, gleichgültig von welcher Seite, von einem Ende der Verhandlungen auszugehen ist (OLG Dresden, Urt. v. 23. Feb. 2010 - 9 U 2043/08, VersR 2011, 894; OLG Zweibrücken, Urt. v. 24. Mai 2007 - 4 U 104/06, OLGR Zweibrücken 2007, 612).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht