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   OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14   

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https://dejure.org/2015,17274
OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14 (https://dejure.org/2015,17274)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.06.2015 - 4 U 109/14 (https://dejure.org/2015,17274)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 4 U 109/14 (https://dejure.org/2015,17274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbares Recht auf einen mit einer französischen Bank abgeschlossenen Kreditvertrag zur Finanzierung eines Bauvorhabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rom I-VO Art. 3 Abs. 1 S. 1
    Anwendbares Recht auf einen mit einer französischen Bank abgeschlossenen Kreditvertrag zur Finanzierung eines Bauvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14
    In der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte vorliegen (BGHZ 193, 159 = BGH NJW 2012, 2427, 2431 Rn. 40).
  • BGH, 21.09.1995 - VII ZR 248/94

    Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts in Fällen mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14
    aa) Das Berufungsgericht ist aufgrund einer zulässigen Berufung grundsätzlich verpflichtet, die Anwendung des fremden materiellen Rechts auf ein Rechtsverhältnis durch das erstinstanzliche Gericht unabhängig von einer Rüge von Amts wegen zu überprüfen (vgl. BGH NJW 1996, 54, 55).
  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 113/96

    Beachtung des deutschen internationalen Privatrechts bei Sachverhalten mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14
    Die Abfassung des Vertrags allein in der Sprache eines Landes deutet ebenfalls auf die konkludente Wahl dessen Rechts hin (BGH NJW 1998, 1321; KG NJW-RR 2009, 195).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14
    Eine konkludente bzw. stillschweigende Rechtswahl im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 Rom I-VO erfordert ein Verhalten der Vertragsparteien, aus dem eindeutig auf die reale Vornahme einer Rechtswahl geschlossen werden kann (BGH NJW-RR 2000, 1002; 2005, 206, 208; NJW 2004, 3706, 3708).
  • BGH, 10.05.1996 - V ZR 154/95

    Vertragswirksamkeit trotz unwirksamer AGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14
    Auch dann, wenn die Parteien nur auf einzelne Vorschriften eines bestimmten Rechts Bezug nehmen, kann dies eine stillschweigende Rechtswahl bedeuten (BGH NJW-RR 1996, 1034; MünchKomm-BGB/Martiny, 6. Aufl. Art. 3 Rom I-VO Rn. 58).
  • KG, 21.02.2008 - 19 U 60/07

    Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft: Anwendbarkeit deutschen Rechts auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14
    Die Abfassung des Vertrags allein in der Sprache eines Landes deutet ebenfalls auf die konkludente Wahl dessen Rechts hin (BGH NJW 1998, 1321; KG NJW-RR 2009, 195).
  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 315/13

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen gegen Organ einer schweizer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14
    Die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (vgl. BGH ZIP 2014, 1997, 1998 Rn. 12) ist vorliegend gegeben.
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14
    Eine konkludente bzw. stillschweigende Rechtswahl im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 Rom I-VO erfordert ein Verhalten der Vertragsparteien, aus dem eindeutig auf die reale Vornahme einer Rechtswahl geschlossen werden kann (BGH NJW-RR 2000, 1002; 2005, 206, 208; NJW 2004, 3706, 3708).
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 273/03

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Streitigkeiten aus einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14
    Eine konkludente bzw. stillschweigende Rechtswahl im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 Rom I-VO erfordert ein Verhalten der Vertragsparteien, aus dem eindeutig auf die reale Vornahme einer Rechtswahl geschlossen werden kann (BGH NJW-RR 2000, 1002; 2005, 206, 208; NJW 2004, 3706, 3708).
  • BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14
    Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe des am 30.01.2015 gezahlten Betrages von 70.000 ? übereinstimmend für erledigt erklärt haben (Bd. II Bl. 325 d. A.), war insoweit nur noch über die Kosten des Verfahrens gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen zu entscheiden (vgl. BGH NJW-RR 2009, 422 Rn. 4; Zöller/Vollkommer, ZPO 30. Aufl. § 91a Rn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14   

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https://dejure.org/2014,21262
OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14 (https://dejure.org/2014,21262)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2014 - 4 U 109/14 (https://dejure.org/2014,21262)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2014 - 4 U 109/14 (https://dejure.org/2014,21262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Betriebs-Berater

    Zum Verstoß einer Klausel in den AGB eines Energieversorgers gegen § 307 BGB

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    AGB-Klauseln, Preise "nach billigem Ermessen der Kostenentwicklung anzupassen" bzw. mit der Bezugnahme auf "sonstige Änderungen der … Rahmenbedingungen"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in Versorgungsverträgen (Strom und Gas)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Verstoß einer Klausel in den AGB eines Energieversorgers gegen § 307 BGB

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in Energie-(Sonder)-Versorgungsverträgen: Inhaltskontrolle für Preisanpassungsklauseln - Keine explizite Hinweispflicht auf gerichtliche Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1066
  • GRUR-RR 2015, 125
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14
    Die konkrete Klausel ist schließlich hinreichend transparent, weil nicht geeignet, einen mit einer Preisanpassung nicht einverstandenen Verbraucher von einer (gerichtlichen) Billigkeitskontrolle abzuhalten, indem die Rechtslage durch eine irreführende Darstellung in einer Art verschleiert wird, die es dem Verwender ermöglicht, berechtigte Ansprüche auf eine gerichtlichen Kontrolle abzuwehren (vgl. BGH a.a.O., Rz. 44; Schmidt in Beck-Online, Kommentar zum BGB, Stand 2014, § 307 Rn. 44 m.N.; BGHZ 186, 180, juris Rz. 43 f.).
  • OLG München, 10.04.2014 - 29 W 433/14

    Preisanpassungsklausel, Billigkeitskontrolle, Rechtsmissbrauch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14
    Zur Begründung verweist sie auf ihr erstinstanzliches Vorbringen und eine Entscheidung des OLG München vom 10.04.2014 (29 W 433/14).
  • EuGH, 21.03.2013 - C-92/11

    Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14
    Eine (europarechtlich gebotene) Pflicht sieht auch der EuGH, der die für einseitige Anpassungsklauseln aus dem Gebot von Treu und Glauben folgenden Anforderungen in der Entscheidung vom 21.03.2013 (C-92/11; unter 55.) zusammenfasst, nicht.
  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14
    Einseitige Preisanpassungsklauseln sind (sofern sie nicht § 309 Nr. 1 BGB unterfallen) zulässig, wenn sie den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen, insbesondere nicht intransparent sind (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) und dem aus § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB folgenden Gerechtigkeitsgebot genügen (BGHZ 198, 111, juris Rz. 44).
  • OLG München, 16.07.2015 - 29 U 1179/15

    Preisanpassungsklausel und Transparenzgebot

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts und des von ihm zur Stützung herangezogenen Oberlandesgerichts Karlsruhe (GRUR-RR 2015, 125 - Preisanpassungsklausel Rz. 11) sowie des von der Antragsgegnerin angeführten Oberlandesgerichts Naumburg (Urt. v. 30. April 2015 - 2 U 16/15 Hs, Anl. AG 5) ergibt sich aus diesem Aspekt des Transparenzgebots eine Obliegenheit zur Belehrung über die besondere Ausgestaltung der gerichtlichen Kontrolle bei Preisanpassungen (vgl. hierzu allgemein Pfeiffer in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl. 2013, § 307 Rz. 256 f.).
  • OLG Rostock, 10.06.2015 - 2 W 8/15

    Wettbewerbsverstoß eines Energieversorgungsunternehmen: Preisänderungsklausel in

    Es wäre der Antragsgegnerin als Verwenderin der hier streitigen Klausel tatsächlich nicht möglich, einen Anspruch des Kunden auf Einhalten der Erfordernisse der Billigkeit bzw. auf Durchführung einer Billigkeitskontrolle gem. § 315 Abs. 3 BGB in rechtlicher Hinsicht abzuwehren (so das Landgericht - insoweit zu Recht - unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe v. 08.08.2014, 4 U 109/14, juris Tz. 11).
  • OLG Naumburg, 30.04.2015 - 2 U 16/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in Energie-Versorgungsverträgen:

    Mit seiner Auffassung befindet sich der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. Urteil v. 11.04.2014, 4 U 14/14, EnWZ 2014, 323; Urteil v. 08.08.2014, 4 U 109/14 "Preisanpassungsklausel", EnWZ 2014, 575).
  • LG München I, 26.02.2015 - 11 HKO 24118/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- Preisanpassungsklauseln

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Urteil vom 08.08.2014, 4 U 109/14 (Anlage AG 3) entschieden, dass eine Klausel, die dem Verwender die Befugnis einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen seine Preise "nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen" nicht gegen § 307 BGB verstößt, weil kein ausdrücklicher Hinweis auf die Möglichkeit gerichtlicher Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB vorliegt und dies wie folgt begründet:.
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