Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 11.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03   

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https://dejure.org/2003,11978
OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03 (https://dejure.org/2003,11978)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.09.2003 - 4 U 11/03 (https://dejure.org/2003,11978)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. September 2003 - 4 U 11/03 (https://dejure.org/2003,11978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche ausübergegangenem Recht; Darmspiegelung mit Polypenabtragung ; Einwilligung des Patienten; Ärztliche Aufklärungspflicht; Coloskopische Polypektomie ; Dokumentationspflichtigkeit des Aufklärungsgesprächs; Legung eines künstlichen Darmausgangs; ...

  • Judicialis

    SGB X § 116; ; ZPO § 288; ; ZPO § 301; ; ZPO § 448

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116; ZPO § 288; ZPO § 301; ZPO § 448
    Zur Beweislast für eine genügende Aufklärung durch den Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
    Anders wäre dies gegebenenfalls dann, wenn der Beklagte zu 2) als behandelnder Arzt zu der Operation geraten hätte und insoweit ausdrücklich die Aufklärung übernommen hätte (vgl. BGH NJW 1980, 1905).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
    Dann fehlt es auch nicht an der erforderlichen Grundaufklärung (vgl. BGH VersR 1996, 195) in Form des Hinweises auf einen künstlichen Darmausgang.
  • BGH, 08.02.2000 - VI ZR 325/98

    Garantenstellung des angestellten Arztes

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
    Die Passivlegitimation des Beklagten zu 2) kann auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs VersR 2000, 1107 hergeleitet werden.
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.3.2003 - VI ZR 131/02 - (vgl. NJW 2003, 2012) rechtfertigt kein anderes Ergebnis.
  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
    Die vom Bundesgerichtshof konzedierte Ausnahme von der Regel der persönlichen Anhörung, nämlich bei Fällen, in denen schon die unstreitigen äußeren Umstände eine sichere Beurteilung der hypothetischen Entscheidungssituation erlauben (vgl. BGH NJW 1990, 2928), liegt nach Auffassung des Senats nicht vor.
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
    Für die Voraussetzungen einer solchen hypothetischen Einwilligung trifft zwar die Beklagten die Darlegungs- und Beweislast, allerdings erst dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, daß er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte; dies läßt sich in der Regel nur nach einer persönlichen Anhörung des Patienten beurteilen (vgl. BGH NJW 1994, 2414).
  • OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 170/96

    Hypothetische Einwilligung in operative Suche nach Primärtumor und Metastasen

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
    Dies hat der Senat bereits in einem ähnlich gelagerten Fall mit Urteil vom 5.5.1997 - 4 U 170/96 - entschieden; die dagegen gerichtete Revision der dortigen Klagepartei hatte keinen Erfolg.
  • BGH, 21.10.2014 - VI ZR 14/14

    Arzthaftung: Reichweite der Aufklärungspflichten und der Verantwortlichkeit des

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass dies nicht nur dann gilt, wenn der aufklärende Arzt - wie in der Senatsentscheidung vom 22. April 1980 (VI ZR 37/79, aaO) zugrundeliegenden Fall - dem Patienten als zunächst behandelnder Arzt auch zur Operation geraten hat (so allerdings OLG Bamberg, GesR 2004, 135, 136; anders aber bereits Senatsurteil vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08, aaO; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., C Rn. 108; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. A 1764).
  • OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichten des Krankenhausarztes über

    Für die Voraussetzungen einer hypothetischen Einwilligung tragen die Beklagten die Darlegungs- und Beweislast, allerdings erst dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (vgl. BGH, NJW 1994, 2414; OLG Bamberg, GesR 2004, 135 m.w.N., zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13884
OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03 (https://dejure.org/2004,13884)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2004 - 4 U 11/03 (https://dejure.org/2004,13884)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 4 U 11/03 (https://dejure.org/2004,13884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung einer Auskunftsklage über die von Gesellschaftern gehaltenen Gesellschaftsanteile; Erteilung der Auskunft zur Erfüllung oder zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Umfang der Haftung der in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretenden Neugesellschafter; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; RBerG § 1; ; BGB § 242; ; BGB § 648 a; ; BGB § 736 Abs. 1; ; BGB § 736 Abs. 2; ; HGB § 160 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    Auskunftsanspruch gegen die Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft wegen Haftung für Altschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 6 O 168/97
  • OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Dies entspricht sowohl dem Wesen der Personengesellschaft als auch einer im Verkehrsschutzinteresse zu Ende gedachten Akzessorietät der Haftung (BGH NJW 2003, 1803, 1804).

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings zugleich klargestellt, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes es gebietet, die oben dargelegten Grundsätze erst auf Beitrittsfälle anzuwenden, die nach der Veröffentlichung der genannten Entscheidung vom 07.04.2003 liegen (BGH NJW 2003, 1803, 1805).

  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, wenn es die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechtes im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.: RGZ 108, 1, 7; BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; BGH NJW 1995, 386, 387).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Ein erledigendes Ereignis wird zwar verneint, wenn der Beklagte nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil leistet, nicht dagegen, um den Klageanspruch endgültig zu erfüllen (BGH WM 1994, 755 f., BGHZ 94, 268, 274).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, wenn es die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechtes im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.: RGZ 108, 1, 7; BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; BGH NJW 1995, 386, 387).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, wenn es die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechtes im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.: RGZ 108, 1, 7; BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; BGH NJW 1995, 386, 387).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Die Beklagten zu 3) bis 27) sind sämtlich lange vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.09.1999 (BGHZ 142, 315), die die Rechtsprechungsänderung des BGH einleitete, nämlich jedenfalls vor dem 11.07.1996 (Datum der Auflassung der Miteigentumsanteile), der Beklagten zu 28) beigetreten.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    In Änderungen seiner früheren Rechtssprechung hat sich der Bundesgerichtshof nunmehr (BGHZ 146, 341) den Stimmen in Literatur und Rechtsprechung angeschlossen, die eine akzessorische Haftung des GbR-Gesellschafters für Gesellschaftsverbindlichkeiten annehmen.
  • RG, 04.05.1923 - II 310/22

    1. Zum Begriff des Motivschutzes im Warenzeichenrecht. 2. Hat im Falle der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, wenn es die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechtes im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.: RGZ 108, 1, 7; BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; BGH NJW 1995, 386, 387).
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Ein erledigendes Ereignis wird zwar verneint, wenn der Beklagte nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil leistet, nicht dagegen, um den Klageanspruch endgültig zu erfüllen (BGH WM 1994, 755 f., BGHZ 94, 268, 274).
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