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   OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10   

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https://dejure.org/2010,5140
OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10 (https://dejure.org/2010,5140)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2010 - 4 U 118/10 (https://dejure.org/2010,5140)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 4 U 118/10 (https://dejure.org/2010,5140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Eng gefasste Unterlassungserklärung umfasst keine kerngleichen Handlungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Vertragsstrafe bei Online-Verstößen ähnlicher Produkte

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Beschränkung einer Unterlassungserklärung durch Online-Händler

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beschränkung einer Unterlassungserklärung durch Online-Händler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beim Anbieten ähnlicher Produkte keine Vertragsstrafe

Besprechungen u.ä.

  • recht-hat.de (Entscheidungsbesprechung)

    Reichweite einer modifizierten Unterlassungserklärung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07

    Bestimmtheit des Klageantrags bei belästigender e-mail-Werbung; Ausräumung der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10
    Der Senat ist auch im übrigen davon ausgegangen, dass eine Unterlassungserklärung kerngleiche Verstöße insbesondere nicht umfasst, wenn der Gläubiger eine abstrahierte Fassung der Unterwerfung verlangt und die abgegebene Erklärung dann bewusst und deutlich hinter dem Verlagen zurückbleibt (Senat, Urt. v. 14.5.2009 - 4 U 192/08, MMR 2009, 749, Urt. v. 16.10.2007 - 4 U 91/07).

    Von keinem dieser Grundsätze wird vorliegend abgewichen (vgl. auch Senat, Urteil v. 16.10.2007 - 4 U 91/07).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10
    Bei seiner Ermittlung sind Erklärungswortlaut, Art und Weise des Zustandekommens, Zweck der Vereinarung, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen (BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell; GRUR 2001, 758, 760; GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde; Senat, Urt. v. 31.8.2010 - 4 U 58/10, BeckRS 2010, 23629).

    Auch wenn der vertragliche Unterlassungsanspruch wie ein gerichtlicher Titel den Zweck verfolgt, künftige wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden (BGH GRUR 1997, 931- Sekundenschnell), so kann die Auslegung des Unterlassungsvertrages gleichwohl ergeben, dass dieser bewusst eng auf die bezeichnete konkrete Verletzungshandlung beschränkt ist (BGH aaO. S. 932).

  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07

    Unrichtige Aufsichtsbehörde

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10
    Bei seiner Ermittlung sind Erklärungswortlaut, Art und Weise des Zustandekommens, Zweck der Vereinarung, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen (BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell; GRUR 2001, 758, 760; GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde; Senat, Urt. v. 31.8.2010 - 4 U 58/10, BeckRS 2010, 23629).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10
    Dann kann nämlich die erforderliche Auslegung ergeben, dass die Unterlassungsverpflichtung bewusst eng gehalten und nur auf die konkrete Verletzungshandlung beschränkt bleiben sollte (vgl. BGH GRUR 2010, 749 - Erinnerungswerbung im Internet Tz. 45).
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10
    Ein vollständiger Rückgriff auf die Grundsätze, die für die Auslegung eines gerichtlichen Unterlassungstitels gelten, kommt nicht in Betracht, weil einem Unterlassungsvertrag der Charakter eines vollstreckbaren Titels fehlt (vgl. BGH GRUR 1992, 61, 62 - Preisvergleichsliste).
  • OLG Hamm, 30.04.2009 - 4 U 1/09

    Rechtswirkungen einer durch den Inhaber einer Einzelhandelsfirma abgegebenen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10
    Der erkennende Senat hat zwar in einem kürzlich entschiedenen Fall angenommen, dass unter eine vertragliche Unterlassungserklärung nicht nur identische, sondern auch abgewandelte, aber denselben Kern und damit das Charakteristische enthaltende Handlungsformen gefasst werden können (Senat, Urteil vom 30.4.2009 - 4 U 1/09).
  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 192/08

    Anforderungen an die Fassung eines Verbotstenors; Wettbewerbswidrigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10
    Der Senat ist auch im übrigen davon ausgegangen, dass eine Unterlassungserklärung kerngleiche Verstöße insbesondere nicht umfasst, wenn der Gläubiger eine abstrahierte Fassung der Unterwerfung verlangt und die abgegebene Erklärung dann bewusst und deutlich hinter dem Verlagen zurückbleibt (Senat, Urt. v. 14.5.2009 - 4 U 192/08, MMR 2009, 749, Urt. v. 16.10.2007 - 4 U 91/07).
  • OLG Hamm, 31.08.2010 - 4 U 58/10

    Anforderungen an die Auszeichnung des Kraftstoffverbrauchs und der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10
    Bei seiner Ermittlung sind Erklärungswortlaut, Art und Weise des Zustandekommens, Zweck der Vereinarung, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen (BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell; GRUR 2001, 758, 760; GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde; Senat, Urt. v. 31.8.2010 - 4 U 58/10, BeckRS 2010, 23629).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10
    Bei seiner Ermittlung sind Erklärungswortlaut, Art und Weise des Zustandekommens, Zweck der Vereinarung, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen (BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell; GRUR 2001, 758, 760; GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde; Senat, Urt. v. 31.8.2010 - 4 U 58/10, BeckRS 2010, 23629).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10
    Bei seiner Ermittlung sind Erklärungswortlaut, Art und Weise des Zustandekommens, Zweck der Vereinarung, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen (BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell; GRUR 2001, 758, 760; GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde; Senat, Urt. v. 31.8.2010 - 4 U 58/10, BeckRS 2010, 23629).
  • LG Karlsruhe, 16.02.2023 - 13 O 2/23

    Web-Archiv des Drittanbieters - Geschäftliche Werbehandlung durch nur noch in

    Bei seiner Ermittlung sind Erklärungswortlaut, Art und Weise des Zustandekommens, Zweck der Vereinbarung, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen (BGH, GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2010 - 4 U 118/10, BeckRS 2011, 1572; stRspr).

    Eine Unterlassungserklärung umfasst kerngleiche Verstöße insbesondere dann nicht, wenn der Gläubiger eine abstrahierte Fassung der Unterwerfung verlangt und die abgegebene Erklärung dann bewusst und deutlich hinter dem Verlangen zurückbleibt (OLG Hamm, MMR 2009, 749; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2010 - 4 U 118/10, BeckRS 2011, 1572).

  • LG Düsseldorf, 25.08.2011 - 4b O 38/11

    Strafverfall im Zusammenhang mit einem Vertragsstrafeversprechen in einem

    Für Vertragsstrafeversprechen gibt es jedoch keinen Grundsatz "enger" Auslegung von vertraglichen Unterlassungspflichten (vgl. nur BGH 1991, 1318 - Preisvergleichsliste; vgl. auch BGH, GRUR 2010, 749 - Erinnerungswerbung im Internet; vgl. OLG Hamm, BeckRS 2011, 01572; Staudinger/Rieble, a.a.O., § 339 Rn 288).
  • LG Düsseldorf, 13.04.2011 - 12 O 115/10

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Anzeige im

    Der Erklärungsgegner hat demgegenüber seinerseits die Möglichkeit, die privatautonome Erklärung auch in reduzierter Form entweder zu akzeptieren oder aber seinen Anspruch weiter zu verfolgen (OLG Hamm, Urt. v. 16.12.2010, Az.: 4 U 118/10).
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