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   OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18   

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OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18 (https://dejure.org/2018,42961)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.10.2018 - 4 U 1197/18 (https://dejure.org/2018,42961)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 (https://dejure.org/2018,42961)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Gehörsrüge gegen die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Geldentschädigung bei Eingriff in Sozialsphäre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 321a Abs. 1
    Zulässigkeit einer Gehörsrüge gegen die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Gehörsrüge gegen Rechtsirrtümer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2019, 172
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18
    Ebenso wenig wie derjenige, der sich als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen dem Publikum präsentiert, sich gegenüber einer Berichterstattung über diesen Teil seines Wirkens auf den Schutz seiner Intimsphäre berufen kann (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09 -, juris), auch wenn diese Filme einer Altersbeschränkung unterliegen und bezahlt werden müssen, kann die Klägerin allein deswegen, weil die Veranstaltung "K... H..." nicht dem gesamten Publikum des A......Festivals offen stand, es sich hierbei vielmehr, wie der Zeuge P. ausgesagt hat, um eine "P21-Veranstaltung mit entsprechend hohen Eintrittspreisen" handelte, diesen Schutz für sich in Anspruch nehmen.

    Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt nämlich auch die soziale Anerkennung des Einzelnen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09 -, Rn. 21, juris).

  • LG Berlin, 20.05.2013 - 27 O 632/12

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Film über Technoviking

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18
    Das passive Schauen in eine aufnehmende Filmkamera bzw. deren Wahrnehmen sind noch keine konkludente Billigung und damit auch keine stillschweigende Einwilligung (LG Berlin, Urteil vom 30. Mai 2013 - 27 O 632/12 -, juris).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Abgebildete bereit und in der Lage gewesen wäre, die Abbildung gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr zu gestatten; denn der Zahlungsanspruch fingiert nicht eine Zustimmung des Betroffenen, er stellt vielmehr den Ausgleich für einen rechtswidrigen Eingriff in eine dem Betroffenen ausschließlich zugewiesene Dispositionsbefugnis dar (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 182/04 - juris).
  • LG Berlin, 06.03.2007 - 27 O 1063/06

    Kein Schmerzensgeldanspruch wegen der Veröffentlichung von Fotos einer

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18
    Zwar mag von einer konkludenten Einwilligung auszugehen sein, wenn ein Fotomodell oder eine Stripteasetänzerin vor ihr nicht bekannten Fotografen bei einer öffentlichen Veranstaltung posiert, ohne diesen ausdrücklich mitzuteilen, dass sie keine Veröffentlichung der Fotos wünsche (LG Berlin, Urteil vom 06. März 2007 - 27 O 1063/06 -, juris).
  • OLG München, 08.11.1985 - 21 U 2432/85

    Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18
    Mit dem der von der Berufung angeführten Entscheidung OLG München, Urteil vom 8.11.1985 - 21 U 2432/85 zugrunde liegenden Sachverhalt ist dies nicht vergleichbar, weil es vorliegend nicht allein darum geht, dass die Klägerin sich der Öffentlichkeit nackt gezeigt hätte, sondern im Gesamtkontext der Bildveröffentlichung zugleich der Eindruck von Schamlosigkeit und sexueller Verfügbarkeit erweckt wird.
  • OLG Jena, 17.02.2010 - 7 U 95/09

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18
    Auch wenn Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre schwerer wiegen als Eingriffe in die Sozialsphäre (vgl. etwa OLG Jena ZUM-RD 2010, 553), ist der Geldentschädigungsanspruch nicht auf Eingriffe in diese Sphären beschränkt (Klass in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, Anhang zu § 12 Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, Rn. 316).
  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18
    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos der Klägerin stelle einen schwerwiegenden Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, hat jedenfalls im Ergebnis Bestand.
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18
    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos der Klägerin stelle einen schwerwiegenden Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, hat jedenfalls im Ergebnis Bestand.
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15

    Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18
    Von einer solchen beschränkten Selbstöffnung ist nach der Rechtsprechung immer dann auszugehen, wenn situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht wird, dass bestimmte Angelegenheiten, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht berühren, von der Öffentlichkeit nur begrenzt zur Kenntnis genommen werden sollen (vgl. nur BGH, Urteile vom 29.11.2016 - VI ZR 382/15 und vom 6.2. 2018 - VI ZR 76/17 - jeweils juris).
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2017 - 3 O 352/16

    Wer sich bei einer öffentlichen Veranstaltung in Pose fotografieren lässt und

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18
    Die in der untergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass der Betroffene durch das Einstellen eines bei einer öffentlichen Veranstaltung geschaffenen Bildnisses auf xxx seinen Persönlichkeitsschutz gegenüber Bildveröffentlichungen durch die Medien so stark mindere, dass eine Persönlichkeitsrechtsverletzung entfalle (so wohl LG Frankfurt 3. Zivilkammer, Urteil vom 05.10.2017 - 2-03 O 352/16 .juris), teilt der Senat nicht (ebenso Tönies-Bambalska, jurisPR-IWR 4/2018 Anm. 5).
  • BGH, 06.02.2018 - VI ZR 76/17

    Veröffentlichung von Bildern des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei

  • OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts

  • OLG Dresden, 30.07.2018 - 4 U 620/18

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des

  • OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19

    Anspruch eines neugeborenen Kindes auf Geldentschädigung wegen einer

    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • OLG Dresden, 06.01.2020 - 4 U 2478/19

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Veröffentlichung eines

    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19

    Voraussetzungen einer Anhörungsrüge; Rügefähige Gehörsverletzung; Vermeintliche

    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.11.2018 - 4 U 1197/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42824
OLG Dresden, 26.11.2018 - 4 U 1197/18 (https://dejure.org/2018,42824)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.11.2018 - 4 U 1197/18 (https://dejure.org/2018,42824)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. November 2018 - 4 U 1197/18 (https://dejure.org/2018,42824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • rabüro.de

    Zum Geldentschädigungsanspruch bei ungenehmigter Veröffentlichung eines Auftritts-Fotos einer Striptease-Tänzerin

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Tänzerin erhält Geldentschädigung von Boulevard-Magazin

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Veröffentlichung des Bildnisses einer Striptease-Tänzerin

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Veröffentlichung des Bildnisses einer Striptease-Tänzerin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88

    Oben ohne-Foto

    Auszug aus OLG Dresden, 26.11.2018 - 4 U 1197/18
    Der für eine Geldentschädigung notwendige Schweregrad liegt bei dieser Sachlage darin, dass durch die Berichterstattung der Beklagten der beschränkte Teilnehmerkreis, dem sich die Klägerin teilentkleidet und in freizügiger Pose zeigen wollte, zwangsweise und gegen ihren Willen erweitert und dadurch der teilweise nackte Körper der Klägerin, der grundsätzlich zu ihrer absolut geschützten Intimsphäre zählt (vgl. nur BGH, Urteil vom 22.1.1985 - VI ZR 28/93; für Oben-ohne Aufnahme OLG Oldenburg, Urteil vom 14.11.1988 - 13 U 72/88), einer von dieser Selbstbegebung nicht abgedeckten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
  • OLG Dresden, 08.06.2021 - 4 U 2120/20

    Die Veröffentlichung von bei einer internen Polizei-Abschlussfeier erstellten

    Dies hat der Senat in dem auch vom Landgericht zitierten Beschluss vom 26. November 2018 (- 4 U 1197/18 -, juris) bei der Ablichtung einer teilentkleideten Tänzerin in einer geschlossenen Veranstaltung mit Fotografierverbot trotz der mit dem öffentlichen Auftritt einhergehenden Selbstöffnung der Privatsphäre bejaht und hierfür eine Geldentschädigung in Höhe von 3000,- EUR bejaht.
  • OLG Dresden, 08.06.2021 - 4 U 2121/20

    Geldentschädigung wegen der Veröffentlichung eines Bildnisses; Veröffentlichung

    Dies hat der Senat in dem auch vom Landgericht zitierten Beschluss vom 26. November 2018 (- 4 U 1197/18 -, juris) bei der Ablichtung einer teilentkleideten Tänzerin in einer geschlossenen Veranstaltung mit Fotografierverbot trotz der mit dem öffentlichen Auftritt einhergehenden Selbstöffnung der Privatsphäre bejaht und hierfür eine Geldentschädigung in Höhe von 3000, 00 EUR bejaht.
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