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   OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54100
OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21 (https://dejure.org/2021,54100)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.12.2021 - 4 U 1278/21 (https://dejure.org/2021,54100)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - 4 U 1278/21 (https://dejure.org/2021,54100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rewis.io

    Neben Ansprüchen aus der DSGVO bleibt die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nach §§ 823, 1004 BGB möglich.

  • BRAK-Mitteilungen

    Löschung personenbezogener Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Der Name einer Person ist auch bei Namensidentität mit Dritten ein personenbezogenes Datum, wenn die Identität durch Zusatzinformationen gesichert ist. 2. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten stellen keine Rechtfertigung dar, um nicht rechtmäßig erhobene Daten dauerhaft ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten; Namensidentität mit Dritten; Kein Recht zur Aufbewahrung nicht rechtmäßig erhobener Daten

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Frage eines Verstoßes gegen die DSGVO durch ein Inkassounternehmen, das für eine Bank eine Forderung einziehen soll

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Aufbewahrungspflichten: Kein Rechtsfertigungsgrund für unrechtmäßig erhobene Daten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Löschungsanspruch aus Art. 17 DSGVO schließt Anspruch auf Unterlassung der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß §§ 823, 1004 BGB nicht aus

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Aufbewahrungspflichten müssen für das einzelne Datum in Dokumenten geprüft werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Aufbewahrungspflichten hindern berechtigte DSGVO-Löschung nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 312
  • WM 2022, 619
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21

    Datenverarbeitung durch Zerstörung einer Festplatte

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21
    Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung aus §§ 823 Abs. 1 i.V.m. 1004 BGB ist neben den Rechten aus der Datenschutzgrundverordnung möglich, da nur so ein lückenloser Schutz hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen gewährleistet werden kann, die wiederum in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gemäß Art. 1, 2 GG rechtswidrig eingreift, auch wenn ein solcher Anspruch in der Datenschutzgrundverordnung weder explizit geregelt ist noch etwa gemäß Art. 17 DSGVO über eine Auslegung ein solcher Unterlassungsanspruch anzunehmen sein könnte (Senat, Urteil vom 31.8.2021 - 4 U 324/21 - juris; Beschluss vom 19.04.2021 - 4 W 243/21 - juris; ebenso Landgericht Darmstadt, Urteil vom.

    Es kommt daher nicht auf die in der Rechtsprechung streitig diskutierte Frage an, ob auch wegen immaterieller Bagatellschäden ein Ausgleich erfolgen muss (vgl. Senat, Urteil vom 31.08.2021 - 4 U 324/21 - juris).

  • OLG Bremen, 16.07.2021 - 1 W 18/21

    Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ohne Vorbringen zum Eintritt

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21
    Denn der Wortlaut von § 82 Abs. 1 DSGVO setzt den Eintritt eines Schadens voraus (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 16.07.2021 - 1 W 18/21 - juris).
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15

    Folgenbeseitigungsanspruch: Versicherer müssen Kunden über fehlerhafte Klauseln

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21
    Ebenso wie im Bereich der negatorischen und quasinegatorischen Ansprüche aus § 1004 BGB, bei denen die Entscheidung, mit welchen Mitteln die Beeinträchtigung zu beseitigen ist, dem Störer überlassen bleibt und bei denen das Gericht regelmäßig davon absieht, bestimmte Maßnahmen anzuordnen (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - I ZR 184/15 -, juris; Ebbing in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1004 BGB, Rn. 6), hat nämlich auch der Schuldner eines Löschungsanspruchs nach Art. 17 DSGVO die Wahl, wie er eine aus der Zusammenstellung von Einzelinformationen resultierende Verletzung der Schutzrechte des Betroffenen abstellt.
  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21
    Unter einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne ist das gesamte Geschäft zu verstehen, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll (vgl. BGH, Urt. v. 22.01.2019 - VI ZR 402/17 - juris).
  • VG Regensburg, 06.08.2020 - RN 9 K 19.1061

    Erfolglose Klage gegen eine Gemeinde auf Unterlassen von Videobeobachtung und

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21
    26.05.2020 - 13 O 244/19, Rn. 38 - juris; a.A. allerdings VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 06.08.2020 - Rn 9 K 19.1061 - juris; vgl. zum Streitstand Halder, jurisPR-ITR 4/2021 Anm. 5).
  • OLG Dresden, 18.10.2021 - 4 U 1407/21

    1. Wird der Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21
    Diese Vermutung kann entkräftet werden, wobei daran strenge Anforderungen zu stellen sind; im Grundsatz ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 18.10.2021 - 4 U 1407/21 - juris).
  • OLG Dresden, 19.04.2021 - 4 W 243/21

    Ausspruch eines Hausverbotes für einen Sonderpostenmarkt Notwendigkeit zum Tragen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21
    Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung aus §§ 823 Abs. 1 i.V.m. 1004 BGB ist neben den Rechten aus der Datenschutzgrundverordnung möglich, da nur so ein lückenloser Schutz hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen gewährleistet werden kann, die wiederum in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gemäß Art. 1, 2 GG rechtswidrig eingreift, auch wenn ein solcher Anspruch in der Datenschutzgrundverordnung weder explizit geregelt ist noch etwa gemäß Art. 17 DSGVO über eine Auslegung ein solcher Unterlassungsanspruch anzunehmen sein könnte (Senat, Urteil vom 31.8.2021 - 4 U 324/21 - juris; Beschluss vom 19.04.2021 - 4 W 243/21 - juris; ebenso Landgericht Darmstadt, Urteil vom.
  • AG Hamburg-St. Georg, 25.08.2020 - 912 C 145/20

    Datenschutzrechtlicher Löschungsanspruch einer irrtümlich in Anspruch genommenen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21
    Zu den berechtigten Interessen der Beklagten zu 2) gehört das Interesse an einer möglichst hohen Effektivität der Inkassodienstleistung, also an einem möglichst effizienten Forderungsmanagement (vgl. AG Hamburg - St. Georg, Urteil vom 25.08.2020 - 912 C 145/20, Rn. 37 - juris).
  • LG Darmstadt, 26.05.2020 - 13 O 244/19

    Bank leitet versehentlich Informationen über einen Stellenbewerber an Dritten

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21
    26.05.2020 - 13 O 244/19, Rn. 38 - juris; a.A. allerdings VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 06.08.2020 - Rn 9 K 19.1061 - juris; vgl. zum Streitstand Halder, jurisPR-ITR 4/2021 Anm. 5).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2022 - 13 U 206/20

    Unterlassung und Schadensersatz wegen Datenschutzverstoßes

    Dies ergibt sich aus Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, ABl. 2016 L 119 S. 1, berichtigt in ABl. 2016 L 314 S. 72 und ABl. 2018 L 127 S. 2; im Folgenden: DS-GVO), wie zwischenzeitlich höchstrichterlich geklärt wurde (vgl. BGH, Urteile vom 12.10.2021 - VI ZR 488/19 - VI ZR 489/19 -, jeweils Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 27. Juli 2020 - VI ZR 405/18, BGHZ 226, 285 Rn. 20, 23 [zur Auslistung]; BSGE 127, 181 Rn. 13), so dass ein Rückgriff auf §§ 823 Abs. 1 i.V.m. 1004 BGB nicht erforderlich ist, um einen lückenlosen Individualrechtsschutz hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen zu gewährleisten (so noch: OLG Dresden, Urteil vom 14. Dezember 2021 - 4 U 1278/21 -, Rn. 47, juris; OLG München, Urteil vom 19. Januar 2021 - 18 U 7243/19 Pre -, Rn. 62, 65, juris).

    Denn insofern vertritt sie weiterhin die Auffassung, dass es sich nicht um einen Datenschutzverstoß handelte, keine persönlichen Daten offenbart wurden und eine Unterlassungserklärung im Umfang des Klageantrages von ihr nicht geschuldet ist (ebenso: OLG Dresden, Urteil vom 14. Dezember 2021 - 4 U 1278/21 -, Rn. 47, juris).

  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 3 U 21/20

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs nach Artt. 6 i.V.m. 82 DSGVO bei

    Im Übrigen bleibt der Name einer Person auch bei Namensidentität mit einem Dritten personenbezogen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 14. Dezember 2021 - 4 U 1278/21 -, juris Rz. 35).
  • LG Frankenthal, 28.06.2022 - 8 O 163/22

    Datenschutz: Schufa-Meldung über eine bestrittene Forderung durch ein

    Eine Sperrwirkung bzw. Beschränkung der Betroffenenrechte auf Schadenersatzansprüche würde diesem Ziel entgegenstehen (OLG Dresden, Urt. v. 14.12.2021 - 4 U 1278/21 = ZD 2022, 235).
  • LG Baden-Baden, 24.08.2023 - 3 S 13/23

    Verstoß gegen DSGVO durch Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten

    a) §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB analog gewähren einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gegen den Störer, wenn rechtwidrig in der Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das in der DSGVO seine besondere Ausprägung findet, eingegriffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1982 - VI ZR 122/80 -, juris; BGH, Urteil vom 16. Februar 2016 - VI ZR 367/15 -, juris; speziell zur DSGVO vgl. OLG Köln, Urteil vom 14. November 2019 - 1-15 U 126/19 -, juris; OLG Dresden, Urteil vom 14. Dezember 2021 - 4 U 1278/21 -, Rn. 46, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 14. April 2022 - 3 U 21/20 -, Rn. 29, juris).
  • LG Hannover, 14.08.2023 - 18 O 89/22
    Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung aus §§ 823 Abs. 1 i.V.m. 1004 BGB ist neben den Rechten aus der Datenschutzgrundverordnung möglich, wenn nur so ein lückenloser Schutz hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen gewährleistet werden kann (OLG Dresden, Urteil vom 14. Dezember 2021 - 4 U 1278/21 -, Rn. 46, juris; ebenso Schaffland/Wiltfang, DS-GVO/BDSG, 8. Ergänzungslieferung 2023, Art. 17 EUV 2016/679, Rn. 5 f):.
  • OLG Dresden, 23.11.2023 - 4 W 745/23

    Streitwert; Datenschutzverstoß; Werbeschreiben

    Den Wert eines datenschutzrechtlichen Löschungsanspruches, der neben einem Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird, bemisst der Senat in ständiger Rechtsprechung (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2021 - 4 U 1278/21 -, Rn. 59, juris) mit 500,- EUR.
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