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   OLG Dresden, 24.03.2015 - 4 U 1292/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6423
OLG Dresden, 24.03.2015 - 4 U 1292/14 (https://dejure.org/2015,6423)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.03.2015 - 4 U 1292/14 (https://dejure.org/2015,6423)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. März 2015 - 4 U 1292/14 (https://dejure.org/2015,6423)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer vertraglichen Regelung über die Verletzung von Obliegenheiten im Versicherungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 28
    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer vertraglichen Regelung über die Verletzung von Obliegenheiten im Versicherungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regelung über Obliegenheitserletzung unwirksam: Wie wird die Lücke im Vertrag geschlossen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer den Versicherungsnehmer benachteiligenden AGB-Klausel betreffend Obliegenheiten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Eine unterbliebene Bedingungsanpassung wird nicht durch die Rechtsfolgenregelung des § 28 VVG ersetzt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer den Versicherungsnehmer benachteiligenden AGB-Klausel betreffend Obliegenheiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Regelung über Obliegenheiten: Arglistige Täuschung bleibt sanktionslos! (IBR 2015, 332)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Dresden, 24.03.2015 - 4 U 1292/14
    Eine wegen Abweichung von § 28 VVG unwirksame vertragliche Regelung über die Verletzung von Obliegenheiten im Versicherungsvertrag wird nicht durch die gesetzliche Rechtsfolgenregelung des § 28 VVG ersetzt (Anschluss an BGH, Urteil vom 12.10.2011, IV ZR 199/10, und BGH, Urteil vom 02.04.2014, IV ZR 58/13.

    Die vertragliche Regelung über die Rechtsfolgen der Verletzung von Obliegenheiten ist wegen des Verstoßes gegen § 28 VVG unwirksam und wird nicht durch die gesetzliche Rechtsfolgenregelung des § 28 VVG ersetzt (so BGH, Urteil vom 12.10.2011 - IV ZR 199/10 - zitiert nach juris, wie alle im Urteil zitierten Entscheidungen).

    Die durch die Unwirksamkeit entstandene Vertragslücke kann nicht durch die Anwendung der gesetzlichen Regelung des § 28 VVG geschlossen werden (so BGH aaO., wie bereits im Urteil vom 12.10.2011, IV ZR 199/10).

  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 58/13

    Rechtsschutzversicherung: Unwirksamkeit einer zum Nachteil des

    Auszug aus OLG Dresden, 24.03.2015 - 4 U 1292/14
    Eine wegen Abweichung von § 28 VVG unwirksame vertragliche Regelung über die Verletzung von Obliegenheiten im Versicherungsvertrag wird nicht durch die gesetzliche Rechtsfolgenregelung des § 28 VVG ersetzt (Anschluss an BGH, Urteil vom 12.10.2011, IV ZR 199/10, und BGH, Urteil vom 02.04.2014, IV ZR 58/13.

    Der Bundesgerichthof hat in seinem Urteil vom 02.04.2014 (IV ZR 58/13) eine Klausel mit vergleichbarem Inhalt für unwirksam gehalten.

    Die Vorsatzvermutung sowie die Möglichkeit einer Leistungsfreiheit des Versicherers bei für ihn nicht konkret nachteiligen Obliegenheitsverletzungen und einer Leistungsfreiheit, die unabhängig von einer Mitteilung der Rechtsfolgen der Obliegenheitsverletzung eintritt, ist mit wesentlichen Grundgedanken des § 28 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 VVG nicht zu vereinbaren (so BGH, Urteil vom 02.04.2014, IV ZR 58/13).

  • OLG Hamm, 16.12.1988 - 20 U 123/88

    Fristablauf; Neuwert; Neuwertanteil; Feuerversicherung; Versicherungssumme;

    Auszug aus OLG Dresden, 24.03.2015 - 4 U 1292/14
    Die Berufung der Beklagten auf den Ablauf der Frist ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie für den Brandschaden einzustehen hat, aber die Zahlung verweigert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988 - 20 U 123/88).

    Der Klägerin steht jedoch ein Anspruch auf Feststellung zu, dass die Beklagte verpflichtet ist, an sie einen weiteren Betrag zu zahlen, sofern sie innerhalb von 18 Monaten nach Rechtskraft des Urteils sichergestellt hat, dass die Entschädigung verwendet wird, um ein Gebäude gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988 - 20 U 123/88).

  • BGH, 19.05.2011 - IV ZR 254/10

    Versicherungsvertragsrecht: Spontane Offenbarungsobliegenheit des

    Auszug aus OLG Dresden, 24.03.2015 - 4 U 1292/14
    Zur Begründung trägt sie vor, das Landgericht habe sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.05.2011 (IV ZR 254/10) gestützt, denn der Sachverhalt sei mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

    Eine solche auf Treu und Glauben beruhende Offenbarungspflicht ohne Auskunftsverlangen des Versicherers bezieht sich auf Mitteilungen außergewöhnlicher und besonders wesentlicher Informationen, die das Aufklärungsinteresse des Versicherers zu grundlegend berühren, dass sich dem Versicherungsnehmer ihre Mitteilungsbedürftigkeit auch ohne Auskunftsverlangen aufdrängen muss (BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IV ZR 254/10 -auf Arglist kam es in diesem Fall nicht an).

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.03.2015 - 4 U 1292/14
    Der Versicherungsnehmer muss vielmehr vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf die Entscheidung des Versicherers einwirkt (BGH, Urteil vom 28.02.2007 - IV ZR 331/05).
  • OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17

    Voraussetzungen für die Auszahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung

    Der Senat hat mit Urteil vom 24.03.2015 (4 U 1292/14) die Beklagte zur Zahlung des.

    Der Klägerin steht die Neuwertentschädigung zu, denn sie hat die Voraussetzungen nach Ziffer 2. des Urteils des Senates vom 24.03.2015 - 4 U 1292/14 - und § 27 Nr. 6 der Versicherungsbedingungen der Beklagten erfüllt.

  • OLG Hamm, 06.08.2020 - 20 U 89/20

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verletzung von Mitwirkungs- und

    Insbesondere stehen auch die vom Kläger zuletzt zitierten Entscheidungen (BGH Urt. v. 2.4.2014 - IV ZR 58/13, r+s 2015, 347; OLG Frankfurt Urt. v. 20.2.2013 - 7 U 229/11, r+s 2013, 554; OLG Dresden Urt. v. 24.3.2015 - 4 U 1292/14, r+s 2015, 233) der Auffassung des Senats in keiner Weise entgegen.
  • OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vorübergehende Leistungsfreiheit wegen

    Nach dieser sog. Gesamtunwirksamkeitstheorie (so Schimikowski, r+s 2015, 350 f.) sei auch bei Arglist ein Berufen auf die Obliegenheitsverletzung ausgeschlossen (ebenso OLG Dresden, Urteil vom 24.3. 2015 - 4 U 1292/14, r+s 2015, 233, beck-online).
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