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   OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14   

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https://dejure.org/2015,6283
OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14 (https://dejure.org/2015,6283)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.04.2015 - 4 U 1296/14 (https://dejure.org/2015,6283)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. April 2015 - 4 U 1296/14 (https://dejure.org/2015,6283)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • JurPC

    Haftung des Betreibers eines Mikrobloggingdienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche wegen diskreditierender Äußerungen Dritter in einem Mikrobloggingdienst

  • online-und-recht.de

    Prüfpflichten des Betreibers eines Mikrobloggingdienstes

  • webhosting-und-recht.de

    Prüfpflichten des Betreibers eines Mikrobloggingdienstes

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 8 Abs. 1, 10 EMRK

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsansprüche wegen diskreditierender Äußerungen Dritter in einem Mikrobloggingdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken - auch bei »Mikroblogs«

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Unterlassung von rechtsverletzenden Äußerungen in Mikroblogs

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Soziale Netzwerke und Mikrobloggingdienste müssen rechtswidrige Nutzer-Postings löschen sobald sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Störerhaftung der Betreiber von Mikroblogging-Diensten

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz

  • heise.de (Pressebericht, 07.04.2015)

    Betreiber sozialer Netzwerke haften für Beiträge anonymer Nutzer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung - Soziale Netzwerke haften für Beiträge anonymer Nutzer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken auch bei Mikroblogs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken - auch bei "Mikroblogs"

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken - auch bei "Mikroblogs”

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Prüfpflichten eines Mikrobloggingdienstes nach Beanstandung anonymer Äußerungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken - auch bei "Mikroblogs"

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Haftung sozialer Netzwerke

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung für anonymen Mikroblogeintrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Betreiber von Mikroblogs haften für Dritte

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Störerhaftung des Betreibers eines Microbloggingdienstes

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Äußerungen in sozialen Netzwerken: Anspruch auf Unterlassung auch bei Mikroblogs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken besteht auch bei "Mikroblogs" - Hostprovider kann bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch beim "Mikroblogging" zum Tätigwerden verpflichtet sein

Besprechungen u.ä. (4)

  • internet-law.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Haftung von sozialen Netzwerken und Microbloggingdiensten für Nutzerpostings

  • lhr-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ein Plädoyer für mehr Verantwortung für persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte im World Wide Web

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfpflicht eines Mikroblogging-Dienstleisters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 36
  • MDR 2015, 14
  • K&R 2015, 412
  • afp 2015, 261
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
    Zur Prüfpflicht des Betreibers eines Mikrobloggingdienstes hinsichtlich anonymer Äußerungen bei Beanstandung durch betroffene Personen, die eine Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend machen (Anschluss an BGH, Urteil v. 25. Oktober 2011, VI ZR 93/10).

    Als Störer ist derjenige verpflichtet, der, ohne Täter oder Teilnehmer einer unerlaubten Handlung zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beiträgt (BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 210/08, VersR 2009, 1417, Rz. 17; Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251; Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10, BGHZ 191, 210, juris, Rz. 21).

    Art und Umfang dieser Prüfpflicht wiederum richten sich stets nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 210/08, Rz. 18; BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19, Juris, Rz. 20; BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10, juris, Rz. 22).

    Weist ein Betroffener den Betreiber eines Informationsportals auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Inhalt einer in das Portal eingestellten Nachricht hin, kann der Betreiber des Portals als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (BGH, Urteil vom 27. März 2012 , VI ZR 144/11, Rn. 19, juris - "rss-Feeds"; NJW 2012, 2345; BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10, juris, Rz. 23 "Blog-Eintrag").

    Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen (BGH, Versäumnisurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, a.a.O., Rz. 27).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
    Gleiches gilt, soweit sich in dem Artikel Tatsachen und Meinungen vermengen, weil die Bewertung des Verhaltens der Beklagten insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und insgesamt als Meinungsäußerung geschützt wird (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11.3.2007, VI ZR 7/07, VersR 2008, 793; BVerfG, B.v. 8.5.2007, 1 BvR 193/05, NJW 2008, 358).Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährleistet, sondern findet seine Grenze nach Art. 5 Abs. 2 GG an den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB gehören.

    Den durch diese Vorschriften geschützten unternehmensbezogenen Interessen der Klägerin kommt über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG zugleich verfassungsrechtlicher Schutz zu (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.2.2002, 1 BvR 558/1991 NJW 2002, 2621; NJW 2008, 358; 359; BGH Urteil v. 11.3.2007, VI ZR 7/07, VersR 2008, 793).

    Gleiches gilt für das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens (BGH VersR 2008, 793).

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
    Gleiches gilt, soweit sich in dem Artikel Tatsachen und Meinungen vermengen, weil die Bewertung des Verhaltens der Beklagten insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und insgesamt als Meinungsäußerung geschützt wird (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11.3.2007, VI ZR 7/07, VersR 2008, 793; BVerfG, B.v. 8.5.2007, 1 BvR 193/05, NJW 2008, 358).Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährleistet, sondern findet seine Grenze nach Art. 5 Abs. 2 GG an den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB gehören.

    Den durch diese Vorschriften geschützten unternehmensbezogenen Interessen der Klägerin kommt über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG zugleich verfassungsrechtlicher Schutz zu (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.2.2002, 1 BvR 558/1991 NJW 2002, 2621; NJW 2008, 358; 359; BGH Urteil v. 11.3.2007, VI ZR 7/07, VersR 2008, 793).

    Um die Zulässigkeit einer Äußerung zu beurteilen, sind die betroffenen Interessen einander in einer umfassenden Abwägung zuzuordnen, bei der alle wesentlichen Umstände zu berücksichtigen sind (BVerfG, Beschluss v. 8.5.2007, 1 BvR 193/05, aaO.).

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
    Als Störer ist derjenige verpflichtet, der, ohne Täter oder Teilnehmer einer unerlaubten Handlung zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beiträgt (BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 210/08, VersR 2009, 1417, Rz. 17; Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251; Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10, BGHZ 191, 210, juris, Rz. 21).

    Art und Umfang dieser Prüfpflicht wiederum richten sich stets nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 210/08, Rz. 18; BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19, Juris, Rz. 20; BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10, juris, Rz. 22).

    Das ist dann der Fall, wenn die Äußerung des Dritten undistanziert wiedergegeben wird und die Angabe des mitteilenden Dritten nur noch gewissermaßen als Beleg für die Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen erscheint (BGH, Urteil vom 17.11.2009, VI ZR 226/08, VersR 2010, 222, juris, Rz. 11 Urteil vom 30.06.2009, VI ZR 210/08, juris Rz.19).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
    bb) Auf das "Laienprivileg" (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991, 1 BvR 1555/88, BVerfGE 85, 1, juris, Rz.40 ff.) kann die Beklagte sich ungeachtet der Frage, ob der Nutzer als presserechtlicher Laie einzustufen wäre, im gegenwärtigen Stadium und auch bei Klageerhebung bereits deshalb nicht berufen, weil zu diesem Zeitpunkt der Pressemitteilung seitens der Kläger bereits aktiv widersprochen worden war.

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (BVerfG, Beschluss v. 9.10.1991, 1 BvR 1555/88, "Bayer-Aktionäre"; Beschluss v. 13.4.1994, 1 BvR 23/94, "Auschwitzlüge", NJW 1994, 1779).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
    Das ist dann der Fall, wenn die Äußerung des Dritten undistanziert wiedergegeben wird und die Angabe des mitteilenden Dritten nur noch gewissermaßen als Beleg für die Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen erscheint (BGH, Urteil vom 17.11.2009, VI ZR 226/08, VersR 2010, 222, juris, Rz. 11 Urteil vom 30.06.2009, VI ZR 210/08, juris Rz.19).

    Der Senat verkennt nicht, dass ein Zueigenmachen nicht bereits dann vorliegt, wenn der Äußernde sich nicht ausdrücklich von der zitierten Quelle distanziert und er verkennt weiter nicht, dass bei der Prüfung des Zueigenmachens im Interesse der Meinungsfreiheit durchaus Zurückhaltung geboten sein kann (vgl. BGH, VI ZR 226/08, aaO.).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
    Art und Umfang dieser Prüfpflicht wiederum richten sich stets nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 210/08, Rz. 18; BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19, Juris, Rz. 20; BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10, juris, Rz. 22).

    Es ist zwischen dem für die Entstehung einer Prüfungspflicht erforderlichen Hinweis auf eine Rechtsverletzung und dem Beleg der dazu im Hinweis mitgeteilten Umstände zu unterscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 17.08.2011, I ZR 57/09, juris Rz. 31).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (BVerfG, Beschluss v. 9.10.1991, 1 BvR 1555/88, "Bayer-Aktionäre"; Beschluss v. 13.4.1994, 1 BvR 23/94, "Auschwitzlüge", NJW 1994, 1779).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
    Dieser Schutz bezieht sich dann auch auf den tatsächlichen Kern der Meinungsäußerung, soweit dieser Tatsachenkern den Dritten zur Meinungsbildung dienen kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5.12.2006, VI ZR 45/05, VersR 2007, 249; BVerfG, B. v. 17.12.2002, 1 BvR 755/99 u. 1 BvR 765/99, NJW 2003, 1109; B. v. 19.2.2004, 1 BvR 417/98, NJW 2004, 1942).
  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 306/96

    Widerruf oder Richtigstellung bei für die Zukunft angekündigtem Verhalten

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
    So ist das "Wollen" eine innere Tatsache, zumal sie vorliegend mit dem äußeren Vorgang des Anteilsverkaufs in Zusammenhang steht (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1991, VI ZR 169/91, NJW 1992, 1314, 1316, juris Rz. 34 Damm/Rehbock, aaO, Rz. 593; BGH, Urteil vom 25.11.1997, VI ZR 306/96, NJW 1998, 1223, 1224).
  • OLG Hamburg, 06.12.1990 - 3 U 117/90
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

  • OLG Hamm, 16.06.2009 - 9 U 239/08

    Sachverständiger; Gutachten; Arzthaftungsprozess; grobe Fahrlässigkeit;

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

  • OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 70/09

    Blogspot

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 315/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

  • OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19

    Hassrede und Hassorganisation als Gründe für eine außerordentliche

    Seite 8 Privatrechts auf eine Verletzung der Meinungsfreiheit sowie seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb berufen (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2009, VI ZR 36/07, VersR 2009, 555, juris, Rz. 10 Senat, Urteil vom 01. April 2015 - 4 U 1296/14 -, Rn. 96, juris).

    - Die Kommentare zu diesem Artikel, für die die Beklagte im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe haftet (vgl. BGH, Urteil vom 30.6.2009 - VI ZR 210/08; Senat, Beschluss vom 1.4.2015, 4 U 1296/14 - juris), verstärken diesen Eindruck weiter.

  • OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1403/17

    Ansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals

    Der Nutzer wiederum hat sich bewusst für die Anonymität entschieden und gibt damit zu erkennen, dass er jedenfalls zunächst nicht unmittelbar für die Äußerung, die er verbreiten lässt, vom möglichen Verletzten in Anspruch genommen werden möchte (vgl. hierzu OLG Dresden, Urteil vom 01.04.2015 - 4 U 1296/14).
  • OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Zwar kann auch eine offene Bewertung bei einem Rezipienten im Einzelfall eine konkrete tatsächliche Vorstellung über ein Geschehen erzeugen und die Äußerung im Gesamtkontext damit so stark von tatsächlichen Bestandteilen geprägt werden, dass ihr (jedenfalls auch) der Charakter einer Tatsachenbehauptung beigemessen werden kann, die einen bestimmten Vorgang im Wesentlichen nur schlagwortartig verkürzt beschreibt (vgl. zu solchen Fällen und zur Abgrenzung allg. etwa BGH, Urteile vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91, NJW 1993, 930, 931 - "illegaler Fellhandel"; vom 22. Juni 1982 - VI ZR 255/80, NJW 1982, 2248 - "Betrug"; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, NJW 2009, 1872 (1874) - "Korruption"; OLG Celle, Urteil vom 1. November 2001 - 13 U 70/01, BeckRS 2001, 30216220 - "Prozessbetrug"; OLG Dresden, Urteil vom 1. April 2015 - 4 U 1296/14, BeckRS 2015, 6409 - "Steuerhinterziehung"; siehe zum Problem auch Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 4 Rn. 62 f. m.w.N.).
  • LG Hamburg, 03.07.2015 - 324 O 76/15

    Vorliegen eines Unterlassungsanspruchs wegen rechtswidrigen Eingriffs in das

    Ist dies der Fall, ist für die Frage der Einordnung auf den Schwerpunkt der Aussage abzustellen (OLG Dresden, Urteil vom 01. April 2015 - 4 U 1296/14, Rn. 95).
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