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   OLG Brandenburg, 03.11.2010 - 4 U 13/10   

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OLG Brandenburg, 03.11.2010 - 4 U 13/10 (https://dejure.org/2010,20542)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2010 - 4 U 13/10 (https://dejure.org/2010,20542)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2010 - 4 U 13/10 (https://dejure.org/2010,20542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit und Umfang einer Zweckerklärung i.R.d. Bestellung einer Grundschuld; Übergang der Rechte und Pflichten aus der Zweckvereinbarung auf den Erwerber des Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1147; BGB § 1192
    Wirksamkeit und Umfang einer Zweckerklärung im Rahmen der Bestellung einer Grundschuld; Übergang der Rechte und Pflichten aus der Zweckvereinbarung auf den Erwerber des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2010 - 4 U 13/10
    Darüber hinaus würde selbst die Unwirksamkeit der weiteren Zweckerklärung gemäß § 306 Abs. 1 BGB (vormals § 6 Abs. 1 AGBG) nicht zur vollständigen Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung führen, sondern nur zur Unwirksamkeit der Abrede, soweit sie über die Sicherung der Forderung hinausgeht, die Anlass zum Abschluss des Sicherungsvertrages war (so schon BGH (Urteil vom 10.11.1989 - V ZR 201/88).

    Der Klägerin zu 1., die das Eigentum an dem Grundstück im Wege der Sonderrechtsnachfolge - hier aufgrund des wohl am 05.04.2000 zur UR 148/2000 des Notars T... geschlossenen Kaufvertrages zwischen dem Kläger zu 2. und der Klägerin zu 1. - erworben hat, stehen die sich aus dem Sicherungsvertrag ergebenden Einwendungen nur zu, wenn sie auch in den Sicherungsvertrag eingetreten ist oder die Rechte an sie abgetreten wurden (vgl. nur: Müko-Eickmann, BGB, 5. Aufl., § 1191 Rn. 103; BGH Urteil vom 10.11.1989 - V ZR 201/88 - Rn. 9).

  • BGH, 17.09.2002 - VI ZR 147/01

    Freistellung von der dinglichen Haftung aus einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2010 - 4 U 13/10
    Daraus folgt jedoch - wie das Landgericht auf S. 23 des Urteils zutreffend ausgeführt hat -, dass die Klägerin zu 1. bereits Inhaberin der Grundschuld ist (vgl. nur BGH Urteil vom 17.09.2002 - VI ZR 147/01 - Rn. 11) und diese deshalb nicht mehr an sie abgetreten werden kann.
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2010 - 4 U 13/10
    Der Geschäftsführer einer GmbH - der Kläger zu 2. war seit der Gründung der K... GmbH und insbesondere auch am 10.09.1997 deren Geschäftsführer -, der Art und Höhe der Verbindlichkeiten seiner Gesellschaft kennt und auch für die Zukunft beeinflussen kann, kann aber auch durch eine Haftung infolge einer umfassenden weiten Zweckerklärung nicht überrascht werden (vgl. nur: BGH Urteil vom 16.12.1999 - IX ZR 36/98 - Rn. 36).
  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2010 - 4 U 13/10
    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Grundschuld für eine künftige Kontokorrentschuld bestellt wurde, bei der grundsätzlich - ausnahmsweise - der Grundschuldgläubiger den Umfang der gesicherten Forderung darlegen und beweisen muss (vgl. nur BGH Urteil vom 18.02.1992 - XI ZR 134/91 - Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2007 - 23 U 89/06

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Zwangsvollstreckung: Anspruch auf Duldung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2010 - 4 U 13/10
    Zwar ist eine derartige formularmäßige weite Zweckerklärung im Falle der Bestellung einer Grundschuld zur Absicherung von Schulden eines Dritten - hier des Klägers zu 2. als damaligem Grundstückseigentümer zur Sicherung von Schulden der K... GmbH - grundsätzlich überraschend im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB (vgl. nur: BGH Urteil vom 20.03.2002 - IV ZR 93/01 - Rn. 16; OLG Frankfurt Urteil vom 12.03.2007 - 23 U 89/06 - Rn. 18).
  • BGH, 11.05.2005 - IV ZR 279/04

    Pflichten des nachrangigen Grundschuldgläubigers gegenüber dem Vorrangigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2010 - 4 U 13/10
    Dies hatte zur Folge, dass die Beklagte gemäß §§ 1192 Abs. 1, 1150, 268 BGB berechtigt war, die ... Bausparkasse AG zu befriedigen, d.h. in Bezug auf die Grundschuld ablösungsberechtigt war, weil ihr drohte, dass sie das Grundstück durch die Zwangsvollstreckung als Haftungsgegenstand für die zu ihren Gunsten eingetragene, aber nachrangige Grundschuld verlieren könnte (vgl. nur: BGH Urteil vom 11.05.2005 - IV ZR 279/04 - Rn. 8).
  • BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01

    Bestellung einer Grundschuld durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2010 - 4 U 13/10
    Zwar ist eine derartige formularmäßige weite Zweckerklärung im Falle der Bestellung einer Grundschuld zur Absicherung von Schulden eines Dritten - hier des Klägers zu 2. als damaligem Grundstückseigentümer zur Sicherung von Schulden der K... GmbH - grundsätzlich überraschend im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB (vgl. nur: BGH Urteil vom 20.03.2002 - IV ZR 93/01 - Rn. 16; OLG Frankfurt Urteil vom 12.03.2007 - 23 U 89/06 - Rn. 18).
  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 86/08

    Reichweite des Sicherungszwecks einer Bürgschaft für eine durch Verwaltungsakt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2010 - 4 U 13/10
    Im Rahmen des § 6 AGBG (§ 306 BGB) ist nicht allein die sprachliche Teilbarkeit einer Klausel entscheidend; die im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel geltenden gesetzlichen Vorschriften schließen vielmehr auch die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung ein, die bei Klauseln wie der vorliegenden dahin vorzunehmen ist, dass die Sicherungsvereinbarung jedenfalls für die Anlassforderung gelten sollte (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 28.04.2009 - XI ZR 86/08 - Rn. 27/28).
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   OLG Bamberg, 18.06.2012 - 4 U 13/10   

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OLG Bamberg, 18.06.2012 - 4 U 13/10 (https://dejure.org/2012,35181)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.06.2012 - 4 U 13/10 (https://dejure.org/2012,35181)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 4 U 13/10 (https://dejure.org/2012,35181)
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OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 4 U 13/10 (https://dejure.org/2010,36028)
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