Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 05.03.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07   

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https://dejure.org/2007,1137
OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07 (https://dejure.org/2007,1137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2007 - 4 U 132/07 (https://dejure.org/2007,1137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 4 U 132/07 (https://dejure.org/2007,1137)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Veröffentlichung ungeschwärzter Gerichtsentscheidungen - Die Mitteilung von Gerichtsentscheidungen- unter ungeschwärzter Namensnennung der Prozessvertreter auch der unterlegenen Partei - kann imEinzelfall noch von der Mitteilungs- und Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG ...

  • markenmagazin:recht

    § 823 BGB; § 1004 BGB
    Veröffentlichung ungeschwärzter Gerichtsentscheidungen

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 BGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Telemedicus

    Namensnennung in Urteilsdatenbanken zulässig

  • Telemedicus

    Namensnennung in Urteilsdatenbanken zulässig

  • webshoprecht.de

    Persönlichkeitsverletzung durch Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile im Internet

  • webshoprecht.de

    Fehlende Rechtsverletzung durch Veröffentlichung der Namen von Prozessvertretern im Internet

  • aufrecht.de

    Kein Eingriff in das Persönlichkeitsrechts des Anwalts durch ungeschwärztes Urteil im Internet

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts wegen Veröffentlichung von ungeschwärzten Urteilen und eines ungeschwärzten Schriftsatzes im Internet; Annahme eines betriebsbezogenen Eingriffs; Schutzumfang des Persönlichkeitsrechts; Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der ...

  • foren-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei namentlicher Nennung von Rechtanwälten in Urteilen

  • online-und-recht.de
  • datenschutz.eu

    Veröffentlichung von Urteilen unter Namensnennung der Anwälte

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen unter ungeschwärzter Namensnennung der Prozessvertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Keine Persönlichkeitsverletzung von Anwälten durch Urteilsveröffentlichung ohne Schwärzung der unterlegenen Prozessbeteiligten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten mangels Anonymisierung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 I, 1004 BGB
    Rechtsanwälte dürfen in Urteilsdatenbank mit Namen genannt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen mit Namensnennung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen mit Namensnennung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 640
  • MDR 2008, 1128
  • GRUR-RR 2008, 259 (Ls.)
  • MMR 2008, 547
  • MIR 2008, Dok. 035
  • K&R 2008, 186
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Dieses Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (vgl. BVerfGE 65, 1, 41ff; 72, 155, 170; 78, 77, 84).

    Deshalb muss der einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1, 43 ff.; 78, 77, 85 ff.; BGH NJW 1991, 1532).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Dieses Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (vgl. BVerfGE 65, 1, 41ff; 72, 155, 170; 78, 77, 84).

    Deshalb muss der einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1, 43 ff.; 78, 77, 85 ff.; BGH NJW 1991, 1532).

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Deshalb muss der einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1, 43 ff.; 78, 77, 85 ff.; BGH NJW 1991, 1532).
  • KG, 30.01.2007 - 9 U 131/06

    Namensnennung in Urteilsdatenbanken unzulässig

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Die von den Klägern für ihre Auffassung angeführte Entscheidung KG, Urt. v. 30.01.2007, Az. 9 U 131/06, gebietet demgegenüber keine andere Beurteilung, und zwar schon deshalb, weil es dort um einen nicht vergleichbaren Fall ging, nämlich einerseits um die Mitteilung der Prozessparteien (und nicht bloß der beteiligten Anwälte) und andererseits gerade um eine Auseinandersetzung aus dem Bereich der Privatsphäre, bei der entsprechend höhere Anforderungen an die Rechtfertigung etwaiger Eingriffe zu stellen sind.
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Der Eingriff muss sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten und über eine bloße Belästigung oder sozial übliche Behinderung hinausgehen (BGH NJW 2003, 1040; 2004, 356; Palandt-Sprau, 66. Aufl. 2007, § 823 Rn. 128 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Der Eingriff muss sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten und über eine bloße Belästigung oder sozial übliche Behinderung hinausgehen (BGH NJW 2003, 1040; 2004, 356; Palandt-Sprau, 66. Aufl. 2007, § 823 Rn. 128 f. m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Der Persönlichkeitsschutz verbietet hier jedenfalls schwerwiegende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht, insbesondere durch Stigmatisierung und Ausgrenzung (BGH NJW 2005, 592; Palandt-Sprau, a.a.O., § 823 Rn. 87, 118 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Dieses Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (vgl. BVerfGE 65, 1, 41ff; 72, 155, 170; 78, 77, 84).
  • LG Bielefeld, 31.07.2007 - 15 O 52/07
    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    unter Abänderung des Urteils des LG Bielefeld vom 31.07.2007, Az.: 15 O 52/07,.
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07

    Voraussetzungen der Herabsetzung durch Veröffentlichung eines ungeschwärzten

    Die Parteien sind - anders als in der Parallelsache 4 U 132/07, in der es um die Ansprüche der klägerischen Prozessbevollmächtigten insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte ging - Mitbewerber, so dass nunmehr - insoweit abweichend - die Regelungen des UWG Anwendung finden.
  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 20 VA 14/15

    Anforderungen an Erteilung einer anonymisierten Urteilsabschrift nach § 299 II

    Dieses Recht ist aber nicht schrankenlos gewährleistet, der Einzelne hat, weil er seine Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltet, keine absolute, uneingeschränkte Herrschaft über seine Daten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2007 Az. 4 U 132/07, zitiert nach juris, Rn. 49).
  • LG Bielefeld, 05.11.2008 - 18 O 34/08

    Rechtsmissbrauch, weil der Anwalt mit dem Kläger verwandt ist?

    127) lässt die Entscheidung des Verordnungsgebers, die Weiterverwendung des alten lückenhaften Musters zur Belehrung des Verbrauchers für eine Übergangszeit bis zum 1.10.2008 zu gestatten, den Schluss zu, dass der Verordnungsgeber die Informationsinteressen des Verbrauchers jedenfalls während dieses Übergangszeitraumes gegenüber dem Schutz des Vertrauens der Verwender des bislang gültigen Musterwiderrufsbelehrung, mit der Verwendung dieses Musters den gesetzlichen Anforderungen genügt zu haben, zurückstellt (zustimmend Föhlisch MMR 2008, 547).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 4 U 132/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3180
OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 4 U 132/07 (https://dejure.org/2008,3180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2008 - 4 U 132/07 (https://dejure.org/2008,3180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2008 - 4 U 132/07 (https://dejure.org/2008,3180)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Förderungsfähigkeit des Baus einer Solaranlage für Warmwasser und zum Heizen; Nachweis des Zugangs in Textform verfasster Widerrufserklärungen; Abnahme einer Solaranlage und Zahlung des Kaufpreises; Beweis des Zugangs eines Telefaxes durch den Sendebericht mit einem ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • reise-recht-wiki.de

    OK-Vermerk kein Beweis für Zugang

  • Betriebs-Berater

    Kein Anscheinsbeweis für Telefax-Eingang durch "OK-Vermerk"

  • rabüro.de

    "OK"-Vermerk auf dem Sendebericht des Faxgeräts des Absenders begründet keinen Anscheinsbeweis für den Zugang des Faxschreibens beim Empfänger

  • Judicialis

    BGB § 120; ; BGB § ... 130 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 162; ; BGB § 162 Abs. 2; ; BGB § 252; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 312; ; BGB § 355; ; BGB § 433 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de

    Auflösende Bedingung der Fördermittelgenehmigung im Liefervertrag für eine Solaranlage - Kein Anscheinsbeweis durch Fax-Sendebericht

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - OK-Vermerk: Kein Anscheinsbeweis für Telefax-Eingang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "OK"-Vermerk eines Telefax-Sendeberichts beweist nicht, dass das Faxschreiben dem Empfänger zugegangen ist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "OK-Vermerk" kein Anscheinsbeweis für den Eingang beim Empfänger! (IBR 2008, 379)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 4 U 132/07
    Soweit der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 07.12.1994 (VIII ZR 153/93, abgedruckt in NJW 1995, 665, 666 f.) die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins nicht für anwendbar gehalten habe, sei angesichts des technischen Fortschritts eine Änderung in der der obergerichtlichen Rechtsprechung eingetreten; so habe namentlich das Oberlandesgericht München einen Anscheinsbeweis angenommen (Beschluss vom 08.10.1998, 15 W 2631/98, abgedruckt in MDR 1999, 286).

    Beim Telefax setzt der Zugang einen Ausdruck des Schreibens beim Empfänger voraus (BGH, Urteil vom 07.12.1994, VIII ZR 153/93 = NJW 1995, 665, 667; BGH, Urteil vom 21.01.2004, XII ZR 214/00 = NJW 2004, 1320).

    Allein die Absendung eines Telefaxschreibens rechtfertigt deshalb ebenso wie diejenige einfacher Briefe keinen Anscheinsbeweis für den Zugang (BGH, Urteil vom 07.12.1994, VIII ZR 153/93 = NJW 1995, 665).

  • OLG München, 08.10.1998 - 15 W 2631/98

    OK-Vermerk im Faxprotokoll - § 130 BGB, § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Zugang

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 4 U 132/07
    Soweit der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 07.12.1994 (VIII ZR 153/93, abgedruckt in NJW 1995, 665, 666 f.) die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins nicht für anwendbar gehalten habe, sei angesichts des technischen Fortschritts eine Änderung in der der obergerichtlichen Rechtsprechung eingetreten; so habe namentlich das Oberlandesgericht München einen Anscheinsbeweis angenommen (Beschluss vom 08.10.1998, 15 W 2631/98, abgedruckt in MDR 1999, 286).

    Ein typischer Geschehensablauf, bei dem nach der Lebenserfahrung regelmäßig von einem bestimmten Ereignis, hier der Datenabsendung, auf einen bestimmten Erfolg, hier den Dateneingang beim Empfänger, geschlossen werden kann, liegt nicht vor (so aber OLG München, Urteil vom 08.10.1998, 15 W 2631/98 = MDR 1999, 286).

  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 169/01

    Tarifliche Ausschlußfrist; Nachweis der Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 4 U 132/07
    Aus diesen Gründen hat sich noch am 14.08.2002 das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 169/01 = DB 2002, 2549) der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (a.a.O.) ausdrücklich angeschlossen.
  • BFH, 08.07.1998 - I R 17/96

    Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen per Telefax

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 4 U 132/07
    Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung, die wie diejenige des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 1998 stammt (I R 17/96), ausgeführt, selbst unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Bestätigung des Empfängers, dass sein Faxgerät einen vom fraglichen Absender stammenden Eingang zur maßgeblichen Zeit erhalten habe, komme ein Anscheinsbeweis nicht in Betracht, weil unklar bleibe, ob beschriftete Seiten vollständig übermittelt worden seien.
  • OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88

    Beurkundungpflichtigkeit von Bauverträgen in Verbindung mit in Aussicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 4 U 132/07
    Es beinhaltet keinen Verstoß gegen § 162 BGB, wenn die zur Bedingung gemachte Finanzierung an den unzulänglichen Einkommensverhältnissen des Schuldners scheitert (OLG Hamm, Urteil vom 14.04.1989, 26 U 159/88 = NJW-RR 1989, 1366).
  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 4 U 132/07
    Beim Telefax setzt der Zugang einen Ausdruck des Schreibens beim Empfänger voraus (BGH, Urteil vom 07.12.1994, VIII ZR 153/93 = NJW 1995, 665, 667; BGH, Urteil vom 21.01.2004, XII ZR 214/00 = NJW 2004, 1320).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 12 U 65/08

    Zugang eines Schreibens per Fax-Übertragung; "OK"-Vermerk des Sendeberichts als

    Die Wahrscheinlichkeit, dass die Übermittlung der Telefaxnachricht trotz Vorliegens eines Sendeberichts mit "OK"-Vermerk an Leitungsstörungen, die zum Abbruch der Verbindung geführt haben könnten und die nach dem Grundgedanken des § 120 BGB in den Risikobereich des Beklagten gefallen wären (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2008 - 4 U 132/07 - veröffentlicht in juris - unter Tz. 22), gescheitert sein könnte, bewertet der Sachverständige W mit 0%.
  • AG Frankenthal, 20.06.2017 - 3a C 31/17

    Versicherungsvertrag: Ok-Vermerk des Sendeberichtes eines Telefaxes als

    Ein OK Vermerk des Sendeberichts eines Telefaxes begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass ein Telefax angekommen ist (BAG Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 169/01; OLG Brandenburg Urteil vom 05.03.2008 - 4 U 132/07).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2009 - 4 U 137/08

    Gewährleistungsausschluss für Baubetreuungsleistungen: Anwendung der Grundsätze

    Auch die Sendeberichte moderner Telefax-Geräte belegen weiterhin allein, dass es eine Verbindung mit dem Gerät des Empfängers gegeben hat, nicht aber, dass die Übertragung des fraglichen Schriftstücks fehlerfrei gelungen, insbesondere nicht an Leitungsstörungen gescheitert ist (so auch BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 169/01, zit. nach juris = DB 2002, 2549; OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2008 - 4 U 132/07 - zit. nach juris).
  • VG Halle, 23.03.2012 - 1 A 186/10

    Pflichtversicherung im Versorgungswerk bei gleichzeitiger Pflichtversicherung bei

    Das Risiko des fehlgeschlagenen Zugangs der Übermittlung eines ordnungsgemäßen Zugangs liegt wie bei der Übersendung von Schriftstücken auf dem Postweg bei dem Absender (OVG Münster, Urteil vom 10. September 1997 - 17 A 687/96 -, Juris; ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 5. März 2008 - 4 U 132/07 -, Juris).
  • SG Braunschweig, 11.12.2018 - S 44 AS 2096/17
    "Die Wahrscheinlichkeit, dass die Übermittlung der Telefaxnachricht trotz Vorliegens eines Sendeberichts mit "OK"-Vermerk an Leitungsstörungen, die zum Abbruch der Verbindung geführt haben könnten [und die nach dem Grundgedanken des § 120 BGB in den Risikobereich des Beklagten gefallen wären (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2008 - 4 U 132/07 - veröffentlicht in juris - unter Tz. 22)], gescheitert sein könnte, bewertet der Sachverständige W mit 0%.
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