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   OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04   

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https://dejure.org/2004,9219
OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04 (https://dejure.org/2004,9219)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.10.2004 - 4 U 138/04 (https://dejure.org/2004,9219)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 4 U 138/04 (https://dejure.org/2004,9219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG); Abgrenzung eines Werkvertrages von einer Arbeitnehmerüberlassung; Umfang und Darlegung eines bereicherungsrechtlichen Ausgleiches bei einem nichtigen ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    AÜG § 1 Abs. 1 S. 1; ; AÜG § ... 1a Abs. 1; ; AÜG § 9 Nr. 1; ; AÜG § 9 Abs. 1; ; AÜG § 10 Abs. 1; ; AÜG § 12 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 125; ; BGB § 125 Satz 1; ; BGB § 267; ; BGB § 631 Abs. 1 2. Alt.; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 817 Satz 2; ; ZPO § 156; ; ZPO § 287; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 525

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs bei einem nichtigen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgleich bei nichtigem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Illegale Arbeitnehmerüberlassung führt zu einem Teilanspruch beim Leistungsempfänger

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vergütung bei unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung! (IBR 2005, 118)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Bei einem Werkvertrag unterliegen die Arbeitnehmer dagegen weiterhin dem Weisungsrecht des Subunternehmers ( BGH NJW-RR 2003, 773; BGH NStZ 2003, 552; BGH NJW 2002, 3317 [ 3318 ]; BAG NJW 1984, 2912; Schüren - Hamann, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Auflage, § 1 RdNr. 114 - 247; MünchArbR - Marschall, 1. Auflage, § 167 RdNr. 23 - 35; ErfK - Wank, 1. Auflage, § 1 AÜG RdNr. 20ff ).

    Einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung des Verleihers bedarf es nicht, weil mit dessen Leistung aufgrund der Besonderheiten des AÜG eine der Erfüllung der Verbindlichkeit des Entleihers gleichkommende Wirkung eintritt ( BGHZ 75, 299 [ 302ff ]; BGH NJW 2002, 3317; BGH NJW 2000, 3492 [ 3494 ] ).

  • BGH, 21.01.2003 - X ZR 261/01

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Bei einem Werkvertrag unterliegen die Arbeitnehmer dagegen weiterhin dem Weisungsrecht des Subunternehmers ( BGH NJW-RR 2003, 773; BGH NStZ 2003, 552; BGH NJW 2002, 3317 [ 3318 ]; BAG NJW 1984, 2912; Schüren - Hamann, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Auflage, § 1 RdNr. 114 - 247; MünchArbR - Marschall, 1. Auflage, § 167 RdNr. 23 - 35; ErfK - Wank, 1. Auflage, § 1 AÜG RdNr. 20ff ).

    Eine Schätzung des Verdienstes der Leiharbeitnehmer L. und K. gemäß § 287 ZPO ( vergl. zur Möglichkeit der Schätzung BGH NJW-RR 2003, 773 ) ist dem Senat hier verwehrt, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.

  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Bei einem Werkvertrag unterliegen die Arbeitnehmer dagegen weiterhin dem Weisungsrecht des Subunternehmers ( BGH NJW-RR 2003, 773; BGH NStZ 2003, 552; BGH NJW 2002, 3317 [ 3318 ]; BAG NJW 1984, 2912; Schüren - Hamann, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Auflage, § 1 RdNr. 114 - 247; MünchArbR - Marschall, 1. Auflage, § 167 RdNr. 23 - 35; ErfK - Wank, 1. Auflage, § 1 AÜG RdNr. 20ff ).
  • BGH, 17.02.2000 - III ZR 78/99

    Begriff der "Betriebe des Baugewerbes"

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Der Entleiher ist in dieser Fallgruppe um den Verkehrswert der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich des Gewinnes des Verleihers bereichert, weil der Entleiher eine solche Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig nur auf der Grundlage eines mit diesem oder einem anderen Verleiher abzuschließenden formwirksamen Vertrages und damit lediglich gegen Zahlung der vollen Vergütung erreichen kann ( BGH NJW 2000, 1557 [ 1558 ]; BGH NJW 1984, 1456; KG OLGRp 1997, 205; Schüren - Feuerborn, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Auflage, § 12 RdNr. 21 ).
  • OLG Hamburg, 13.01.1993 - 13 U 26/92

    Für welche Betriebe ist gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung verboten?

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Auch in der letztgenannten Fallgruppe richtet sich der Bereicherungsausgleich nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, weil für die Annahme eines faktischen Vertragsverhältnisses kein Raum besteht ( so aber Hans. OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1524 ).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Bei einem Werkvertrag unterliegen die Arbeitnehmer dagegen weiterhin dem Weisungsrecht des Subunternehmers ( BGH NJW-RR 2003, 773; BGH NStZ 2003, 552; BGH NJW 2002, 3317 [ 3318 ]; BAG NJW 1984, 2912; Schüren - Hamann, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Auflage, § 1 RdNr. 114 - 247; MünchArbR - Marschall, 1. Auflage, § 167 RdNr. 23 - 35; ErfK - Wank, 1. Auflage, § 1 AÜG RdNr. 20ff ).
  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78

    Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung des Verleihers bedarf es nicht, weil mit dessen Leistung aufgrund der Besonderheiten des AÜG eine der Erfüllung der Verbindlichkeit des Entleihers gleichkommende Wirkung eintritt ( BGHZ 75, 299 [ 302ff ]; BGH NJW 2002, 3317; BGH NJW 2000, 3492 [ 3494 ] ).
  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung des Verleihers bedarf es nicht, weil mit dessen Leistung aufgrund der Besonderheiten des AÜG eine der Erfüllung der Verbindlichkeit des Entleihers gleichkommende Wirkung eintritt ( BGHZ 75, 299 [ 302ff ]; BGH NJW 2002, 3317; BGH NJW 2000, 3492 [ 3494 ] ).
  • BGH, 17.01.1984 - VI ZR 187/82

    Ansprüche des Arbeitnehmerüberlassers bei Formnichtigkeit der geschlossenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Der Entleiher ist in dieser Fallgruppe um den Verkehrswert der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich des Gewinnes des Verleihers bereichert, weil der Entleiher eine solche Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig nur auf der Grundlage eines mit diesem oder einem anderen Verleiher abzuschließenden formwirksamen Vertrages und damit lediglich gegen Zahlung der vollen Vergütung erreichen kann ( BGH NJW 2000, 1557 [ 1558 ]; BGH NJW 1984, 1456; KG OLGRp 1997, 205; Schüren - Feuerborn, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Auflage, § 12 RdNr. 21 ).
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08

    Versicherungsvertreter Versicherungsmakler

    Eine Regulierungsklage des Klägers gegen den W vor dem Landgericht Hannover (2 O 327/03) und dem Oberlandesgericht Celle (4 U 138/04) hatte keinen Erfolg.

    Dass der Beklagte erkennbar Versicherungsmakler und nicht nur Versicherungsvertreter der W sein wollte, ist im Übrigen auch in dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 01.12.2004 - 4 U 138/04 - festgestellt worden, auch wenn dieses Urteil mangels Streitverkündung keine Bindungswirkung für den vorliegenden Rechtsstreit entfaltet.

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