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   OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 4 U 139/99   

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OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 4 U 139/99 (https://dejure.org/2000,2498)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.08.2000 - 4 U 139/99 (https://dejure.org/2000,2498)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. August 2000 - 4 U 139/99 (https://dejure.org/2000,2498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherung; Culpa in contrahendo; Rentenversicherung; Werbung mit Gewinnanteilen; Lebenserwartung; Schadenersatz; Verschulden bei Vertragsschluß; Rentenversicherungsmodell

  • Judicialis

    VVG § 159 ff.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 159 ff.
    Haftung des privaten Rentenversicherers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss bei Werbung mit unrealistischen Gewinnanteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG §§ 159 ff.
    Private Rentenversicherung - Werbung mit unrealistischen Gewinnanteilen - Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Werbung mit unrealistischen Gewinnanteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1626
  • VersR 2001, 705
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 4 U 139/99
    Dafür, daß mithin überholte und damit unrichtige Renditeprognosen keinen Einfluß auf die Entscheidung des Klägers gehabt hätten, den Versicherungsvertrag abzuschließen, tritt die insoweit beweisbelastete (BGH NJW 1998, 302, 303) Beklagte keinen Beweis an (vgl. GA 104).
  • OLG Stuttgart, 29.04.1999 - 7 U 228/98

    Keine gerichtliche Bestimmung der Überschußbeteiligung bei vereinbarter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 4 U 139/99
    Entgegen der vom Prozeßbevollmächtigten der Beklagten im Senatstermin geäußerten Auffassungen weicht das vorliegende Urteil nicht von der Entscheidung OLG Stuttgart NVersZ 2000, 21 ff. ab.
  • LG Duisburg, 10.06.1999 - 9 O 71/99

    Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (c.i.c) i.R.d. Abschlusses eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 4 U 139/99
    4 U 139/99 9 O 71/99 LG Duisburg.
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Werden konkrete Aussagen über eine zu erwartende Wertentwicklung gemacht, müssen diese ein realistisches Bild vermitteln; zeichnet sich bereits bei Vertragsschluss ab, dass diese Werte tatsächlich nicht erreicht werden können, ist der Interessent hierüber aufzuklären (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09, VersR 2012, 601 Rn. 38; BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, NJW 2008, 3059 unter 1 b; OLG Düsseldorf VersR 2001, 705 unter 1).
  • BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09

    Zur Geltendmachung und zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen

    Wirbt er jedoch wie hier mit Überschussanteilen aus der Vergangenheit, so muss er den Interessenten darüber aufklären, wenn sich bei Vertragsschluss abzeichnet, dass die in der Vergangenheit erzielten Überschüsse z.B. aufgrund veränderter durchschnittlicher Lebenserwartung unwahrscheinlich bis ausgeschlossen sind (OLG Düsseldorf VersR 2001, 705; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2000, 1357; MünchKomm-VVG/Wandt, Vorb. §§ 6, 7 Rn. 50).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 151/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Werden konkrete Aussagen über eine zu erwartende Wertentwicklung gemacht, müssen diese ein realistisches Bild vermitteln; zeichnet sich bereits bei Vertragsschluss ab, dass diese Werte tatsächlich nicht erreicht werden können, ist der Interessent hierüber aufzuklären (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09, VersR 2012, 601 Rn. 38; BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, NJW 2008, 3059 unter 1 b; OLG Düsseldorf VersR 2001, 705 unter 1).
  • OLG Köln, 26.07.2019 - 20 U 185/18

    Falschberatung bei der Vermittlung von Rürup-Verträgen - Schadensersatz

    Hätte der Versicherungsnehmer bei ordnungsgemäßer Beratung den Vertrag nicht geschlossen, so hat er einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrags unter Zurückzahlung eingezahlter Prämien und Ersatz des Zinsschadens oder entgangenen Gewinns (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2000, Az. 4 U 139/99 - zitiert nach juris; vgl. auch Armbrüster in: MünchKomm VVG, aaO, § 6 Rn. 310; Rudy in: Prölss/Martin, VVG, 30. Auflage 2018, § 6 Rn. 62, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 271/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Werden konkrete Aussagen über eine zu erwartende Wertentwicklung gemacht, müssen diese ein realistisches Bild vermitteln; zeichnet sich bereits bei Vertragsschluss ab, dass diese Werte tatsächlich nicht erreicht werden können, ist der Interessent hierüber aufzuklären (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09, VersR 2012, 601 Rn. 38; BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, NJW 2008, 3059 unter 1 b; OLG Düsseldorf VersR 2001, 705 unter 1).
  • OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09

    Anerkennung eines englischen Vergleichsplanverfahrens im Inland; Verjährung von

    Ein Versicherer, der für ein Rentenversicherungsmodell mit infolge steigender Lebenserwartung nicht mehr realistischen Gewinnanteilen wirbt, haftet dem Versicherungsnehmer unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss (OLG Düsseldorf VersR 2001, 705. OLG Koblenz VersR 2000, 1357).
  • BGH, 18.04.2012 - IV ZR 193/10

    Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen:

    Wirbt er jedoch wie hier mit Überschussanteilen aus der Vergangenheit, so muss er den Interessenten darüber aufklären, wenn sich bei Vertragsschluss abzeichnet, dass die in der Vergangenheit erzielten Überschüsse z.B. aufgrund veränderter durchschnittlicher Lebenserwartung unwahrscheinlich bis ausgeschlossen sind (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 38; OLG Düsseldorf VersR 2001, 705; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2000, 1357; MünchKomm-VVG/Wandt, Vorb. §§ 6, 7 Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2005 - 4 U 114/04

    Schadensersatzanspruch des Lebensversicherungsnehmers gegen die

    Eine unrichtige Darstellung der Produkte in einem günstigeren Licht als tatsächlich vorhanden hat es mithin nicht gegeben, so dass die vom Kläger zitierte Entscheidung des erkennenden Senats zum Aktenzeichen I-4 U 139/99 nicht einschlägig ist.
  • OLG Köln, 15.03.2006 - 5 U 78/05

    Rechtsnatur eines privaten Altersrentenvertrages

    Soweit die Klägerin der Beklagten vorwirft, die Berechnungen der künftigen Rentenleistungen auf der Basis der nicht mehr zeitgerechten Sterbetafel 1987 vorgenommen zu haben, mag dies - unterstellt, die Zahlen stammten von der Beklagten - im Ansatz geeignet sein, einen Schadensersatzanspruch der Klägerin zu begründen (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, VersR 2001, 705).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 14 U 129/09

    Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen:

    Der Berufung ist zwar zuzugeben, dass in der Rechtsprechung vertreten wird, die fehlerhafte Berücksichtigung veralteter Sterbetafeln mit sich daraus ergebenden unzureichenden Sterblichkeitsrückstellungen könne eine Haftung aus culpa in contrahendo begründen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 1626).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - 4 U 19/09

    Schadensersatzansprüche aus der Rückabwicklung eines vereinbarten

  • LG Düsseldorf, 23.03.2004 - 6 O 63/03

    Versicherungsrechtliche Ausgestaltung der Haftung eines Versicherungsvermittlers

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   OLG Hamm, 19.10.2000 - 4 U 139/99   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2000 - 4 U 139/99 (https://dejure.org/2000,47097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 4 U 139/99 (https://dejure.org/2000,47097)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 04.10.1995 - 13 WF 943/95
    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 4 U 139/99
    Denn dazu reicht auch eine fernmündliche Verhandlung mit dem Gegner aus, die über eine bloße Nachfrage hinausgeht (Göttlich/Mümmler, BRAGO, Stichwort: Sonstige Angelegenheiten Seite 1346 ff.; Riedel, BRAGO § 118 Rz. 38; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 182).
  • LG Bochum, 13.11.2012 - 17 O 106/12
    Auch der hier geltend gemachte unmittelbare Zahlungsanspruch ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 19.10.2000, AZ: 4 U 139/99) gegeben.
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