Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 03.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.06.2009 - I-4 U 143/08   

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https://dejure.org/2009,12176
OLG Düsseldorf, 23.06.2009 - I-4 U 143/08 (https://dejure.org/2009,12176)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.2009 - I-4 U 143/08 (https://dejure.org/2009,12176)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - I-4 U 143/08 (https://dejure.org/2009,12176)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei unrichtigen Angaben in der Schadensanzeige; Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen anderen Rechtsanwalt

  • Judicialis

    AKB § 7 Nr. II 2.1; ; AKB § 7 Nr. IV 1.; ; VVG § 6 Abs. 3 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei unrichtigen Angaben in der Schadensanzeige; Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen anderen Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02

    Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2009 - 4 U 143/08
    Vielmehr ist der Zusatz "pro abs." gleichzusetzen dem Zusatz für "Rechtsanwalt ..., nach Diktat verreist", für den der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernehme (BGH NJW 2003, 2028 f.).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    Gerade der Hinweis auf die Stellung als "Rechtsanwalt" zeigt, dass mit der Unterschrift eine Verantwortlichkeit gerade auch für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen werden sollte (vgl. auch BAG v. 16.10.2013 - 10 AZR 9/13, Rz. 42, juris; BGH v. 26.07.2012 - III ZB 70/11, juris; OLG Düsseldorf v. 23.06.2009 - 4 U 143/08, Rz. 1, juris; Schwab/Weth/Schwab, § 64 Rz. 116; Zöller/Heßler, § 519 ZPO Rz. 24; Conrad, Die Unterzeichnung zivilprozessual bestimmender Schriftsätze für Andere, MDR 2014, 877).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2016 - 5 U 11/16

    Berufungsschrift: Anforderungen an die Unterschriftsleistung des Rechtsanwalts

    (auch ohne Erklärung "für RA X" zu unterschreiben, so BGH Beschluss vom 26.07.2012 - III ZB 70/11 Juris-Rn. 11 = NJW-RR 2012, 1142) sowie für den Zusatz "pro absente" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2009 - 4 U 143/08 Juris-Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2021 - 2 W 19/20

    Verletzung des deutschen Teils eines Europäischen Patents Sofortige Beschwerde

    Der Zusatz "pro abs." ist gleichzusetzen mit "nach Diktat verreist", für den der Bundesgerichtshof (BGH, NJW 2003, 2028 f.) entschieden hat, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2009 - 4 U 143/08 = BeckRS 2009, 29433).
  • KG, 14.05.2020 - 2 U 35/17

    Klage eines Anschlussnehmers auf Rückzahlung einer Reservierungsgebühr nach der

    Der Zusatz "pro abs." oder "pro absente" stellt die Erklärung dar, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt jeweils für den abwesenden Rechtsanwalt tätig werden wollte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2009 - I-4 U 143/08, Schaden-Praxis 2009, 371).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08 - 46   

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https://dejure.org/2009,4141
OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08 - 46 (https://dejure.org/2009,4141)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.03.2009 - 4 U 143/08 - 46 (https://dejure.org/2009,4141)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. März 2009 - 4 U 143/08 - 46 (https://dejure.org/2009,4141)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB §§ 631 ff.; ; BGB § ... 635; ; HOAI § 8 Abs. 1; ; HOAI § 15 Leistungsphasen 6; ; HOAI § 15 Leistungsphasen 7; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; VOB/B § 11; ; VOB/B § 11 Nr. 2; ; RBerG Art. 1 § 1; ; RBerG Art. 1 § 5 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Projektsteuerungsvertrages hinsichtlich der Pflichten des Projektsteuerers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Projektsteuerer - Rechtsberatung im Rahmen einer Projektsteuerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsberatung eines Projektsteuerers? (IBR 2009, 529)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 253
  • BauR 2009, 1482
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08
    Da nahezu alle Lebensbereiche rechtlich durchdrungen sind und kaum eine wirtschaftliche Betätigung ohne rechtsgeschäftliches Handeln möglich ist, bedarf der Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 RBerG einer Einschränkung: Selbst eine rechtsgestaltende Rechtsbesorgung kann - sofern sie im Rahmen einer erlaubnisfreien wirtschaftlichen oder - wie im vorliegenden Fall: technischen - Geschäftsbesorgung erfolgt - dann erlaubnisfrei sein, wenn die Rechtsbesorgung nicht den Kern und den Schwerpunkt der übernommenen Geschäftsbesorgung betrifft und die übernommene Rechtsbesorgung eine Tätigkeit darstellt, die von außerhalb der Rechtspflege tätigen Dienstleistern ebenso erfüllt werden kann, ohne dass die Qualität der Dienstleistung oder die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 143/00, NJW 2003, 3046 - Erbenermittler; Urt. v. 6.12.2001 - I ZR 101/99, GRUR 2002, 993, 994 - Wie bitte?!; Urt. v. 30.3.2000 - I ZR 289/97, GRUR 2000, 729, 730 - Sachverständigenbeauftragung; Urt. v. 25.6.1998 - I ZR 62/96, GRUR 1998, 956, 957 - Titelschutzanzeigen).

    Demgegenüber sind rechtsberatende Hilfstätigkeiten dadurch gekennzeichnet, dass die notwendige rechtliche Betätigung in für die angesprochenen Verkehrskreise geläufigen Bahnen verläuft und typischerweise keine individuelle Beratung über rechtliche Sachverhalte unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls erfordert (vgl. BGH, NJW 2003, 3046; GRUR 2000, 730 f.).

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08
    Hierbei liegt eine erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne des Art. 1 § 1 RBerG vor, wenn eine geschäftsmäßige Tätigkeit darauf gerichtet ist, konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (st.Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 30.3.2000 - I ZR 289/97, NJW 2000, 2108 m.w.Nachw.).

    Da nahezu alle Lebensbereiche rechtlich durchdrungen sind und kaum eine wirtschaftliche Betätigung ohne rechtsgeschäftliches Handeln möglich ist, bedarf der Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 RBerG einer Einschränkung: Selbst eine rechtsgestaltende Rechtsbesorgung kann - sofern sie im Rahmen einer erlaubnisfreien wirtschaftlichen oder - wie im vorliegenden Fall: technischen - Geschäftsbesorgung erfolgt - dann erlaubnisfrei sein, wenn die Rechtsbesorgung nicht den Kern und den Schwerpunkt der übernommenen Geschäftsbesorgung betrifft und die übernommene Rechtsbesorgung eine Tätigkeit darstellt, die von außerhalb der Rechtspflege tätigen Dienstleistern ebenso erfüllt werden kann, ohne dass die Qualität der Dienstleistung oder die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 143/00, NJW 2003, 3046 - Erbenermittler; Urt. v. 6.12.2001 - I ZR 101/99, GRUR 2002, 993, 994 - Wie bitte?!; Urt. v. 30.3.2000 - I ZR 289/97, GRUR 2000, 729, 730 - Sachverständigenbeauftragung; Urt. v. 25.6.1998 - I ZR 62/96, GRUR 1998, 956, 957 - Titelschutzanzeigen).

  • LG Saarbrücken, 12.02.2008 - 9 O 336/05
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12. Februar 2008 - 9 O 336/05 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 12.2.2008 - 9 O 336/05 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 619.659,53 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 2.7.2003 zu zahlen.

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 62/96

    "Titelschutzanzeigen für Dritte"; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08
    Da nahezu alle Lebensbereiche rechtlich durchdrungen sind und kaum eine wirtschaftliche Betätigung ohne rechtsgeschäftliches Handeln möglich ist, bedarf der Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 RBerG einer Einschränkung: Selbst eine rechtsgestaltende Rechtsbesorgung kann - sofern sie im Rahmen einer erlaubnisfreien wirtschaftlichen oder - wie im vorliegenden Fall: technischen - Geschäftsbesorgung erfolgt - dann erlaubnisfrei sein, wenn die Rechtsbesorgung nicht den Kern und den Schwerpunkt der übernommenen Geschäftsbesorgung betrifft und die übernommene Rechtsbesorgung eine Tätigkeit darstellt, die von außerhalb der Rechtspflege tätigen Dienstleistern ebenso erfüllt werden kann, ohne dass die Qualität der Dienstleistung oder die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 143/00, NJW 2003, 3046 - Erbenermittler; Urt. v. 6.12.2001 - I ZR 101/99, GRUR 2002, 993, 994 - Wie bitte?!; Urt. v. 30.3.2000 - I ZR 289/97, GRUR 2000, 729, 730 - Sachverständigenbeauftragung; Urt. v. 25.6.1998 - I ZR 62/96, GRUR 1998, 956, 957 - Titelschutzanzeigen).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08
    Da nahezu alle Lebensbereiche rechtlich durchdrungen sind und kaum eine wirtschaftliche Betätigung ohne rechtsgeschäftliches Handeln möglich ist, bedarf der Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 RBerG einer Einschränkung: Selbst eine rechtsgestaltende Rechtsbesorgung kann - sofern sie im Rahmen einer erlaubnisfreien wirtschaftlichen oder - wie im vorliegenden Fall: technischen - Geschäftsbesorgung erfolgt - dann erlaubnisfrei sein, wenn die Rechtsbesorgung nicht den Kern und den Schwerpunkt der übernommenen Geschäftsbesorgung betrifft und die übernommene Rechtsbesorgung eine Tätigkeit darstellt, die von außerhalb der Rechtspflege tätigen Dienstleistern ebenso erfüllt werden kann, ohne dass die Qualität der Dienstleistung oder die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 143/00, NJW 2003, 3046 - Erbenermittler; Urt. v. 6.12.2001 - I ZR 101/99, GRUR 2002, 993, 994 - Wie bitte?!; Urt. v. 30.3.2000 - I ZR 289/97, GRUR 2000, 729, 730 - Sachverständigenbeauftragung; Urt. v. 25.6.1998 - I ZR 62/96, GRUR 1998, 956, 957 - Titelschutzanzeigen).
  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08
    Paradigmatisch fällt insbesondere die Vertragsgestaltung durch einen Geschäftsbesorger unter den Erlaubnisvorbehalt des Art. 1 § 1 RBerG (vgl. BGH, Urt. v. 18.9.2001 - XI ZR 321/00, ZIP 2001, 1990).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08
    Ist eine Klausel jedoch teilbar und enthält sie neben dem unwirksamen Regelungsinhalt einen inhaltlich unbedenklichen Teil, der aus sich heraus sprachlich und inhaltlich teilbar bleibt (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, vor § 307 Rdnr. 11), so bleibt der unbedenkliche Teil selbst dann bestehen, wenn die Klauselteile den gleichen Sachkomplex regeln (Palandt/Grüneberg, aaO., v § 307 Rdnr. 11; BGHZ 145, 203, 212; 136, 314, 322; Urt. v. 25.1.2006 - VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059, 1060; 2001, 292, 294).
  • BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08
    Ist eine Klausel jedoch teilbar und enthält sie neben dem unwirksamen Regelungsinhalt einen inhaltlich unbedenklichen Teil, der aus sich heraus sprachlich und inhaltlich teilbar bleibt (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, vor § 307 Rdnr. 11), so bleibt der unbedenkliche Teil selbst dann bestehen, wenn die Klauselteile den gleichen Sachkomplex regeln (Palandt/Grüneberg, aaO., v § 307 Rdnr. 11; BGHZ 145, 203, 212; 136, 314, 322; Urt. v. 25.1.2006 - VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059, 1060; 2001, 292, 294).
  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08
    Ist eine Klausel jedoch teilbar und enthält sie neben dem unwirksamen Regelungsinhalt einen inhaltlich unbedenklichen Teil, der aus sich heraus sprachlich und inhaltlich teilbar bleibt (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, vor § 307 Rdnr. 11), so bleibt der unbedenkliche Teil selbst dann bestehen, wenn die Klauselteile den gleichen Sachkomplex regeln (Palandt/Grüneberg, aaO., v § 307 Rdnr. 11; BGHZ 145, 203, 212; 136, 314, 322; Urt. v. 25.1.2006 - VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059, 1060; 2001, 292, 294).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08
    aaa) Das Rechtsberatungsgesetz will die Rechtsuchenden vor den Gefahren einer unzureichenden und nicht sachgemäßen Betreuung schützen (vgl. BGH Urt. v. 25. Juni 1962 - VII ZR 120/61, WM 1962, 1034, 1035).
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