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   OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03   

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https://dejure.org/2004,8588
OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03 (https://dejure.org/2004,8588)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.04.2004 - 4 U 145/03 (https://dejure.org/2004,8588)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. April 2004 - 4 U 145/03 (https://dejure.org/2004,8588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Teilurteils; Rechtskraftfähigkeit einer Entscheidung über das Bestehen einer Gegenforderung

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; ZPO § 322 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301; ZPO § 322 Abs. 2
    Kein Teilurteil in Höhe des Betrages ungerechtfertigter Abzugspositionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berücksichtigung von Abzugspositionen im Teilurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1997 - VII ZR 266/96

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn - Mangelhaftigkeit eines Werkes -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03
    Die Vorschrift ist eng auszulegen und lässt sich auch dann nicht auf Abrechnungsverhältnisse übertragen, wenn im Rahmen dieser Abrechnung Ansprüche der beklagten Partei sachlich beschieden werden (vgl. etwa BGH NJW 1992, 317, 318; BGH NJW-RR 1993, 386, 388; BGH NJW-RR 1997, 1157; BGH NJW 2002, 900, jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 148/01

    Berufungsbeschwer bei Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03
    Die Vorschrift ist eng auszulegen und lässt sich auch dann nicht auf Abrechnungsverhältnisse übertragen, wenn im Rahmen dieser Abrechnung Ansprüche der beklagten Partei sachlich beschieden werden (vgl. etwa BGH NJW 1992, 317, 318; BGH NJW-RR 1993, 386, 388; BGH NJW-RR 1997, 1157; BGH NJW 2002, 900, jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03
    Die Vorschrift ist eng auszulegen und lässt sich auch dann nicht auf Abrechnungsverhältnisse übertragen, wenn im Rahmen dieser Abrechnung Ansprüche der beklagten Partei sachlich beschieden werden (vgl. etwa BGH NJW 1992, 317, 318; BGH NJW-RR 1993, 386, 388; BGH NJW-RR 1997, 1157; BGH NJW 2002, 900, jew. m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 125/91

    Berufungsgericht - Beschwererhöhung - Rechnungsposten - Gegenforderung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03
    Die Vorschrift ist eng auszulegen und lässt sich auch dann nicht auf Abrechnungsverhältnisse übertragen, wenn im Rahmen dieser Abrechnung Ansprüche der beklagten Partei sachlich beschieden werden (vgl. etwa BGH NJW 1992, 317, 318; BGH NJW-RR 1993, 386, 388; BGH NJW-RR 1997, 1157; BGH NJW 2002, 900, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01

    Teilurteil über Restwerklohnforderung bei Widerklage auf Rückzahlung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03
    Diese Gefahr besteht schon dann, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt (Senatsurteile vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 und vom 27. Juni 2002 - 4 U 145/01 = OLGR 2003, 37 jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 4 U 138/00

    Wann ist ein Teilurteil zulässig?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03
    Diese Gefahr besteht schon dann, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt (Senatsurteile vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 und vom 27. Juni 2002 - 4 U 145/01 = OLGR 2003, 37 jew. m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90

    Unzulässiges Teilurteil bei gegenläufigem Parteiverlangen von Klage und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03
    Voraussetzung dafür ist aber neben der Teilbarkeit des Streitgegenstandes, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH NJW 1997, 454, 455; BGH NJW-RR 1992, 1339, 1340; BGH NJW 1987, 441, jew. m.w.N.).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03
    Voraussetzung dafür ist aber neben der Teilbarkeit des Streitgegenstandes, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH NJW 1997, 454, 455; BGH NJW-RR 1992, 1339, 1340; BGH NJW 1987, 441, jew. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.07.1997 - 10 U 286/96

    AGB: Wirksame Vereinbarung eines Skontoabzuges

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03
    Im Hinblick darauf ist die ursprüngliche Skontoabrede als unwirksam anzusehen (vgl. dazu OLG Stuttgart OLGR 1998, 59; Werner/Pastor, Der Bauprozess 10. Aufl. Rdn. 1278 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 02.12.2004 - 4 U 25/04

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei Klage und Widerklage

    Diese Gefahr besteht schon dann, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt (Senatsurteile vom 27. Juni 2002 - 4 U145/01 = OLGReport 2003, 37, vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 und vom 1. April 2004 - 4 U 145/03, jeweils m.w.N.).
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   OLG Naumburg, 29.12.2005 - 4 U 145/03   

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OLG Naumburg, 29.12.2005 - 4 U 145/03 (https://dejure.org/2005,31508)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.12.2005 - 4 U 145/03 (https://dejure.org/2005,31508)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 4 U 145/03 (https://dejure.org/2005,31508)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 50/92

    Schutzwürdiges Vertrauen des Auftraggebers in die Richtigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.12.2005 - 4 U 145/03
    Für eine Bindungswirkung ist nämlich auch erforderlich, dass der Auftraggeber die objektiv vorhandene Vertrauensposition zum Gegenstand seines Verhaltens gemacht hat ( BGH, BauR 1993, 239 [BGH 05.11.1992 - VII ZR 50/92] ).
  • BGH, 06.05.1985 - VII ZR 320/84

    Anwendung der HOAI; Subunternehmertätigkeit eines Architekten; Vereinbarung über

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.12.2005 - 4 U 145/03
    Der Auftraggeber kann im Regelfall damit rechnen, dass der Auftragnehmer die in seiner Schlussrechnung enthaltene Erklärung einhält und keine zusätzlichen Ansprüche geltend macht ( BGH, BauR 1985, 582 [BGH 06.05.1985 - VII ZR 320/84] ; OLG Düsseldorf, BauR 1989, 283; OLG Hamm, BauR 1989, 145).
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