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   OLG Hamm, 18.05.2017 - I-4 U 150/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22563
OLG Hamm, 18.05.2017 - I-4 U 150/16 (https://dejure.org/2017,22563)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2017 - I-4 U 150/16 (https://dejure.org/2017,22563)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - I-4 U 150/16 (https://dejure.org/2017,22563)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fernwärmeversorgung, Information über Versorgungsbedingungen, Preisregelungen und Preislisten, Publizitätserfordernis, Geeignetheit der öffentlichen Bekanntgabe, Veröffentlichung in Tageszeitungen, Bekanntgabe im Internet, kein Anbieten ohne Preisangabe

  • IWW

    § 3a UWG, § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; Richtlinie 98/6/EG; § 1 Abs. 4 AVBFernwärmeV
    Versorgungsverträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die öffentliche Bekanntgabe der Versorgungsbedingungen eines Fernwärmeversorgungsunternehmens

  • kanzlei.biz

    Fernwärmeanbieter müssen auf ihrer Homepage keine Preise veröffentlichen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Pflicht zur Veröffentlichung von Fernwärmepreisen im Internet

  • rewis.io
  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die öffentliche Bekanntgabe der Versorgungsbedingungen eines Fernwärmeversorgungsunternehmens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Preisangaben und Versorgungsbedingungen beim Angebot von Fernwärme im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fernwärme - was gehört auf die Homepage des Versorgers?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fernwärmeversorger muss auf Website nicht über Versorgungsbedingungen, Preisregeln und Preislisten informieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fernwärme - was gehört auf die Homepage des Versorgers?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Informationspflichten eines Fernwärmeversorgungsunternehmens

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Fernwärme: Versorger muss auf Homepage keine Preisangaben machen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Energieversorger muss nicht auf Homepage über eigene Preise informieren

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Fernwärme - was gehört auf die Homepage des Versorgers?

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 113
  • MMR 2018, 634
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 29/15

    Hörgeräteausstellung - Wettbewerbsverstoß: Preisangabenrichtlinie als alleinige

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2017 - 4 U 150/16
    Insoweit folgt daraus, dass in § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV durch Art. 11 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2016 (BGBl. I, 396, 414) mit Wirkung vom 21.3.2016 das Wort "Letztverbraucher" durch die Wendung "Verbraucher gem. § 13 des BGB" ersetzt worden ist, keine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage (vgl. BGH GRUR 2017, 286, 287 - Hörgeräteausstellung ).

    Diese hier maßgebliche Vorschrift hat ihre Grundlage in Art. 1 und 2 Buchst. a, Art. 3 und 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (BGH WRP 2017, 296, 298 - Hörgeräteausstellung) , wonach bei Erzeugnissen, die Händler Verbrauchern anbieten, der Endpreis für eine Produkteinheit unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar als Verkaufspreis anzugeben ist, der die Umsatzsteuer einschließt.

    Da diese Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen, kann eine Werbung, in der kein Preis für das beworbene Produkt angegeben ist, - und dies ist hier der Fall - nicht als Angebot im Sinne der Richtlinie 98/6/EG, mithin auch nicht im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV angesehen werden (vgl. BGH WRP 2017, 296, 298 - Hörgeräteausstellung ).

  • EuGH, 07.07.2016 - C-476/14

    Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2017 - 4 U 150/16
    Hierbei kann ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher allerdings (nur) eine Werbung, in der ein Gewerbetreibender die Besonderheiten des beworbenen Erzeugnisses und einen Preis, der aus der Sicht des Verbrauchers dem Verkaufspreis dieses Erzeugnisses gleichkommt, sowie ein Datum genannt hat, bis zu dem das "Angebot" gültig bleibt, als ein solches Anbieten auffassen (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 30 - Citroën/ZLW) .
  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel:

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2017 - 4 U 150/16
    Der nun geltende § 3a UWG entspricht der bis dahin in § 4 Nr. 11 UWG aF enthaltenen Regelung des wettbewerbsrechtlichen Rechtsbruchtatbestands (BGH, GRUR 2016, 1200 Rn. 11 - Repair-Kapseln ).
  • LG Dortmund, 09.08.2016 - 25 O 34/16

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines Fernwärmeversorgungsvertrags im

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2017 - 4 U 150/16
    Der Kläger beantragt deshalb, unter Abänderung des am 09. August 2016 verkündeten Urteils der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund - 25 O 34/16 - die Beklagte wie erstinstanzlich beantragt zu verurteilen.
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   OLG Düsseldorf, 28.11.2016 - I-4 U 150/16   

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https://dejure.org/2016,55713
OLG Düsseldorf, 28.11.2016 - I-4 U 150/16 (https://dejure.org/2016,55713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2016 - I-4 U 150/16 (https://dejure.org/2016,55713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2016 - I-4 U 150/16 (https://dejure.org/2016,55713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages; Rechtsmissbräuchlichkeit der Ausübung des Widerspruchsrechts

  • rechtsportal.de

    VVG § 5a Abs. 1 a.F.
    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2016 - 4 U 150/16
    Die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben im Einzelfall obliegt grundsätzlich dem Tatrichter (BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15 -, Rn. 16, juris).

    Bei dieser Sachlage ist der gleichwohl später erklärten Widerspruch als grob widersprüchliches Verhalten zu werten und rechtfertigt damit keinen Rückabwicklungsanspruch (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15 -, Rn. 15 ff., juris).

    Die Treuwidrigkeit knüpft hier nicht an die jahrelange Prämienzahlung an, sondern liegt darin, dass die Klägerin bei der Beklagten durch ihr Verhalten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der anschließenden jahrelangen Vertragsdurchführung den begründeten Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15 -, Rn. 16, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15 -, Rn. 19, juris).

    Einem Versicherungsnehmer ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten, wenn er durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - IV ZR 117/15 -, Rn. 3 ff., juris; BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - IV ZR 130/15 -, Rn. 2 ff., juris).

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2016 - 4 U 150/16
    Diese vertrauensbegründende Wirkung war für die Klägerin auch erkennbar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15 -, Rn. 16, juris).

    Die Treuwidrigkeit knüpft hier nicht an die jahrelange Prämienzahlung an, sondern liegt darin, dass die Klägerin bei der Beklagten durch ihr Verhalten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der anschließenden jahrelangen Vertragsdurchführung den begründeten Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15 -, Rn. 16, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15 -, Rn. 19, juris).

    Einem Versicherungsnehmer ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten, wenn er durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - IV ZR 117/15 -, Rn. 3 ff., juris; BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - IV ZR 130/15 -, Rn. 2 ff., juris).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2016 - 4 U 150/16
    Sie ist richtlinienkonform einschränkend auszulegen, was dazu führt, dass sie im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung nicht anwendbar ist (BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11, BeckRS 2014, 10269).

    Dabei ist der Einwand unerheblich, die Beklagte könne schutzwürdiges Vertrauen deshalb nicht beanspruchen, weil sie der Klägerin keine ordnungsgemäße Belehrung über ihr Widerspruchsrecht erteilt habe (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 07. Mai 2014 - IV ZR 76/11 -, BGHZ 201, 101-121, Rn. 40).

  • OLG Stuttgart, 28.07.2016 - 7 U 80/16

    Private Rentenversicherung: Treuwidrige Ausübung des Widerspruchsrechts gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2016 - 4 U 150/16
    Die aus den von der Klägerin bezahlten Prämien geltend gemachten Nutzungen sind daher nicht sämtlich Teil der Hauptforderung (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2016 - 7 U 80/16 -, Rn. 103, juris), denn wenn und soweit infolge der Auszahlung eines mit dem Prämienrückzahlungsanspruch des Versicherungsnehmers zu saldierenden Rückkaufswertes durch den Versicherer ein Teil der Hauptforderung nicht anhängig ist, sind Nutzungen bei der Streitwertbemessung über die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Versicherungsverträgen gemäß § 43 GKG zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. März 2015 - 12 W 6/15, 12 U 188/14 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2015 - 12 W 6/15

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nach altem Recht geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2016 - 4 U 150/16
    Die aus den von der Klägerin bezahlten Prämien geltend gemachten Nutzungen sind daher nicht sämtlich Teil der Hauptforderung (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2016 - 7 U 80/16 -, Rn. 103, juris), denn wenn und soweit infolge der Auszahlung eines mit dem Prämienrückzahlungsanspruch des Versicherungsnehmers zu saldierenden Rückkaufswertes durch den Versicherer ein Teil der Hauptforderung nicht anhängig ist, sind Nutzungen bei der Streitwertbemessung über die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Versicherungsverträgen gemäß § 43 GKG zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. März 2015 - 12 W 6/15, 12 U 188/14 -, juris).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2016 - 4 U 150/16
      Ob der nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsvertrag wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. Wirksamkeitszweifeln unterliegt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 BvR 2437/14, WM 2015, 514 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 273/99

    Berücksichtigung von Nebenforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2016 - 4 U 150/16
      Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwerts ist zu berücksichtigen, dass die von der Klägerin als Anspruch auf Ersatz tatsächlich gezogener Nutzungen (§ 818 Abs. 1 BGB) geltend gemachte Zinsforderung aus den der Beklagten überlassenen Versicherungsbeiträgen eine den Streitwert nicht erhöhende Nebenforderung im Sinne von § 43 Abs. 1 GKG darstellen (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1015).
  • OLG Köln, 17.04.2015 - 20 U 218/14

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2016 - 4 U 150/16
    Auf diese Weise werden Nebenforderungen nicht zu eigenständig zu bewertenden Hauptforderungen (BGH, aaO; OLG Köln, Urteil vom 17. April 2015 - 20 U 218/14 -, Rn. 25, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - IV ZR 116/14 -, Rn. 1, juris).
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2016 - 4 U 150/16
    Selbst wenn ein verständiger Versicherungsnehmer nur verkörperte Erklärungen als der Absendung zugänglich ansieht, so bleibt für ihn dennoch unklar, ob hierzu eine Verkörperung in Textform ausreicht oder ob es nicht der traditionellen Schriftform bedarf (vgl. BGH, IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 und IV ZR 112/14, juris Rn. 12).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2016 - 4 U 150/16
    Zu weitgehend ist aber der Ansatz, dass dieser Rechtsgebrauch schrankenlos ist, da der Grundsatz von Treu und Glauben das gesamte Rechtsleben beherrscht (BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VII ZR 183/80 -, BGHZ 85, 39-50, Rn. 37) und von jedermann in Ausübung seiner Rechte zu beachten ist.
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 112/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des Abschlusses einer Lebensversicherung

  • BGH, 23.03.2016 - IV ZR 329/15

    Widerspruchsrecht eines Versicherungsmaklers bei selbst vermittelter

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 164/15

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Wirksamkeit der

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 482/14

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Rückabwicklung eines nach

  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 116/14

    Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwertbemessung bei einer

  • OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 13 W 76/10

    Gebührenstreitwert: Festsetzung bei miteingeklagten Zinsgewinnen zum

  • BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15

    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 24 U 13/18

    Verwirkung des aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung

    Nach Auffassung des 4. Zivilsenats des OLG Düsseldorf ist dem Versicherungsnehmer in aller Regel auch dann, wenn die Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag lediglich einmalig zeitnah zum Abschluss des Lebensversicherungsvertrages abgetreten wurden und der Vertrag über viele Jahre bedient wurde, gemäß § 242 BGB die Rückabwicklung des Vertrages verwehrt (vgl. OLG Düsseldorf v. 28.11.2016, 4 U 150/16).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2018 - 24 U 186/17

    Anforderungen an die Rücktrittsbelehrung beim Abschluss eines

    Nach Auffassung des 4. Zivilsenats des OLG Düsseldorf ist dem Versicherungsnehmer in aller Regel auch dann, wenn die Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag lediglich einmalig zeitnah zum Abschluss des Lebensversicherungsvertrages abgetreten wurden und der Vertrag über viele Jahre bedient wurde, gemäß § 242 BGB die Rückabwicklung des Vertrages verwehrt (vgl. OLG Düsseldorf v. 28.11.2016, 4 U 150/16).
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