Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.02.2010 - 4 U 158/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2861
OLG Hamm, 18.02.2010 - 4 U 158/09 (https://dejure.org/2010,2861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2010 - 4 U 158/09 (https://dejure.org/2010,2861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 4 U 158/09 (https://dejure.org/2010,2861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • info-it-recht.de

    Ein Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung besteht nicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 678; BGB § 823 Abs. 1; UWG § 12 Abs. 1 S. 2
    Ersatzfähigkeit der Kosten für eine Gegenabmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 678 BGB; § 11 UWG
    Bei unberechtigter Abmahnung besteht kein Anspruch auf Ersatz der zur Abwehr aufgewandten Anwaltskosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Erstattung der Kosten des Abgemahnten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung der Kosten des Abgemahnten

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2010, Dok. 063
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2010 - 4 U 158/09
    Der Abgemahnte ist dabei auch zur Vermeidung von Kostenrisiken in der Regel nicht verpflichtet, eine solche Verteidigung oder Gegenabmahnung vorzunehmen (BGH GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung).

    Denn jedenfalls die bloße Verteidigung gegen die Abmahnung entsprach in keiner Weise dem mutmaßlichen Willen des Abmahnenden und auch nicht seinem Interesse (vgl. hierzu BGH GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung).

  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2010 - 4 U 158/09
    Zudem besteht gerade auch im Fall einer unberechtigten Abmahnung keine Antwortpflicht des Abmahnten (BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09

    Kein Kostenersatz für Gegenabmahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2010 - 4 U 158/09
    § 12 I 2 UWG ist nach einhelliger Auffassung auf die Kosten für die Verteidigung nicht und auch nicht entsprechend anwendbar, selbst wenn sich die Abmahnung als unberechtigt darstellt (Senat, Urt. v. 03.12.2009, Az. 4 U 149/09).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.08.2015 - 4 HKO 6806/14

    Anspruch auf Unterlassung einer waagrecht nach der Geschäftsbezeichnung

    Der Abgemahnte kann sich durch eine Feststellungsklage schützen (Köhler/Bornkamm, § 4 UWG, Rn. 10.166; OLG Hamm, NJOZ 2010, 2522).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht