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   OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05   

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https://dejure.org/2006,752
OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05 (https://dejure.org/2006,752)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.04.2006 - 4 U 1587/05 (https://dejure.org/2006,752)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. April 2006 - 4 U 1587/05 (https://dejure.org/2006,752)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Die fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde (hier gem. § 34c GewO die Gemeindeverwaltung) im Webimpressum stellt in der Regel für sich allein noch keine Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Verbraucher dar und ist ohne das Hinzutreten weiterer besonderer Umstände als ...

  • openjur.de
  • LawCommunity.de

    Bagatellverstoß durch fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum

  • Telemedicus

    Fehlende Angabe zur Aufsichtsbehörde im Impressum

  • Telemedicus

    Fehlende Angabe zur Aufsichtsbehörde im Impressum

  • webshoprecht.de

    Zur Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde in der Anbieterkennzeichnung - Impressum

  • wb-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fehler im Impressum berechtigt nicht zwingend zur Abmahnung

  • JurPC

    TDG § 6 S. 1 Nr. 3
    Fehlen der Aufsichtsbehörde im Impressum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlautere Wettbewerbshandlung wegen Nichtbeachtung der Informationspflicht; Nicht unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher bei dem Fehlen bestimmter Angaben zur Aufsichtsbehörde; Zweck des Gesetzes gegen den unlauteren ...

  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wettbewerbsbeeinträchtigung: Fehlen der zuständigen Aufsichtsbehörde

  • rabüro.de

    Das Fehlen der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG kann nicht ohne Weiteres als nicht unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher gewertet werden.

  • Judicialis

    TDG § 6 S. 1 Nr. 3

  • linksandlaw.info

    Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde - Wettbewerbsbeeinträchtigung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fehler im Impressum berechtigt nicht zwingend zur Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; TDG § 6 Satz 1 Nr. 3
    Nichtbeachtung der Informationspflicht gemäß § 6 Satz 1 Nr. 3 TDG als unlautere Wettbewerbshandlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG ist nicht ohne Weiteres wettbewerbsrechtlich erheblich

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 6 S. 1 Nr. 3 TDG
    Fehlen der Aufsichtsbehörde im Impressum; Internetrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Impressums-Verstoß = nicht abmahnfähige Wettbewerbsverletzung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unvollständiges Internetimpressum nur Bagatellverstoß

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Fehlende Aufsichtsbehörde im Impressum nicht wettbewerbswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    Fehlende Angaben zur Aufsichtsbehörde im Impressum einer Website

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Impressums-Verstoß keine abmahnfähige Wettbewerbsverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde eines Finanzmaklers im Internet ist nur ein Bagatellverstoß - Verstoß gegen Angabenpflicht nach § 6 S. 1 Nr. 3 TDG begründet mangels Überschreitens der Erheblichkeitsschwelle keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 624
  • K&R 2006, 345
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 20 U 170/02

    Voraussetzung der Miturheberschaft bei Erschaffung einer Tonskulptur bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05
    Die Verfolgung von Bagatellfällen, an deren Verfolgung kein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit besteht, soll ausgeschlossen werden (Köhler a.a.O. § 3 UWG Rndr. 48; GRUR 2005, 1, 2 unter Bezugnahme auf die Begründung des Regierungsentwurfs UWG zu § 3, BT-Drucks. 15/1487 S. 17).

    Eine nicht nur unerhebliche Verfälschung kann auch bei Verstößen mit nur geringen Auswirkungen auf den Marktteilnehmer im Einzelfall vorliegen, wenn durch das Verhalten eine Vielzahl von Marktteilnehmern betroffen ist oder eine nicht unerhebliche Nachahmungsgefahr besteht (Köhler a.a.O. § 3 UWG Rdn. 58, 63; GRUR 2005, 1, 4 unter Bezugnahme auf die Begründung des Regierungsentwurfs UWG zu § 3, BT-Drucks. 15/1487 S. 17).

    Eine Eignung zur nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der betroffenen Mitbewerber ist dann anzunehmen, wenn ihre Marktchancen durch die unlautere Wettbewerbshandlung spürbar beeinträchtigt sein können (Köhler a.a.O. § 3 UWG Rdnr. 53; GRUR 2005, 1, 4).

    Da die Eignung zur Wettbewerbsbeeinträchtigung neben der Unlauterkeit der Wettbewerbshandlung ein weiteres Tatbestandsmerkmal des Wettbewerbsverstoßes darstellt, hat der Verletzte die Tatsachen darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergibt, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen (Köhler a.a.O. § 3 UWG Rdnr. 50; GRUR 2005, 1, 5 f.).

    cc) In Bezug auf die Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer ist darauf abzustellen, ob ihre Informationsinteressen, ihre Entscheidungsfreiheit und ihre sonstigen durch das Gesetz geschützten Interessen spürbar beeinträchtigt sein können (Köhler a.a.O. § 3 UWG, Rdnr. 53; GRUR 2005, 1, 4).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05
    Das hängt auch von der Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs ab (BGH, WRP 1999, 845 f. - herabgesetzte Schlussverkaufspreise; WRP 2000, 1135, 1137 - ambulanter Schlussverkauf; GRUR 2001, 258 f. - Immobilienpreisangaben; jew. m.w.N.).

    Von Bedeutung sind dabei die jeweiligen Marktverhältnisse, wie die Größe des Unternehmens und die Zahl der Mitbewerber auf dem Markt sowie die Art, Schwere, Häufigkeit oder Dauer des Wettbewerbsverstoßes (BGH, GRUR 2001, 258 f. - Immobilienpreisangaben; GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise; Köhler a.a.O. § 3 UWG Rdnr. 60; jew. m.w.N.).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05
    Von Bedeutung sind dabei die jeweiligen Marktverhältnisse, wie die Größe des Unternehmens und die Zahl der Mitbewerber auf dem Markt sowie die Art, Schwere, Häufigkeit oder Dauer des Wettbewerbsverstoßes (BGH, GRUR 2001, 258 f. - Immobilienpreisangaben; GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise; Köhler a.a.O. § 3 UWG Rdnr. 60; jew. m.w.N.).
  • LG Berlin, 17.09.2002 - 103 O 102/02

    Anbieterkennzeichnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05
    Die Funktion des TDG, die Gegebenheiten eines bestimmten Markts festzulegen und gleiche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen, ergibt sich auch aus § 1 TDG, wonach der Zweck dieses Gesetzes darin besteht, einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Internet zu schaffen (vgl. OLG Hamburg, MMR 2003, 105, 106 m.w.N.; OLG Hamm, MMR 2004, 549; Landgericht Berlin, MMR 2003, 202, 203; Köhler a.a.O. § 4 UWG, Rdnr. 11.169 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 12/98

    Myalgien - HWG - Werbung mit Fremdwörtern

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05
    Von der Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Verbraucher ist regelmäßig auszugehen, wenn Rechtsgüter von besonders hohem Rang, wie etwa die Gesundheit, betroffen sind (BGH, GRUR 1995, 419, 422 - Knoblauchkapseln; GRUR 1997, 761, 765 - Politikerschelte; GRUR 2001, 176, 178 - Myalgien; jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1997 - I ZR 10/95

    Politikerschelte - Gefühlsbetonte Werbung; Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05
    Von der Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Verbraucher ist regelmäßig auszugehen, wenn Rechtsgüter von besonders hohem Rang, wie etwa die Gesundheit, betroffen sind (BGH, GRUR 1995, 419, 422 - Knoblauchkapseln; GRUR 1997, 761, 765 - Politikerschelte; GRUR 2001, 176, 178 - Myalgien; jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05
    Von der Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Verbraucher ist regelmäßig auszugehen, wenn Rechtsgüter von besonders hohem Rang, wie etwa die Gesundheit, betroffen sind (BGH, GRUR 1995, 419, 422 - Knoblauchkapseln; GRUR 1997, 761, 765 - Politikerschelte; GRUR 2001, 176, 178 - Myalgien; jew. m.w.N.).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZR 196/97

    Ambulanter Schlußverkauf; unzulässige Sonderveranstaltung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05
    Das hängt auch von der Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs ab (BGH, WRP 1999, 845 f. - herabgesetzte Schlussverkaufspreise; WRP 2000, 1135, 1137 - ambulanter Schlussverkauf; GRUR 2001, 258 f. - Immobilienpreisangaben; jew. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 20.11.2002 - 5 W 80/02

    Wettbewerbsrecht: Verletzung der einer Telekommunikationsdiensteanbieterin im

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05
    Die Funktion des TDG, die Gegebenheiten eines bestimmten Markts festzulegen und gleiche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen, ergibt sich auch aus § 1 TDG, wonach der Zweck dieses Gesetzes darin besteht, einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Internet zu schaffen (vgl. OLG Hamburg, MMR 2003, 105, 106 m.w.N.; OLG Hamm, MMR 2004, 549; Landgericht Berlin, MMR 2003, 202, 203; Köhler a.a.O. § 4 UWG, Rdnr. 11.169 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.03.2004 - 20 U 222/03

    Impressum muss Telefonnummer enthalten

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05
    Die Funktion des TDG, die Gegebenheiten eines bestimmten Markts festzulegen und gleiche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen, ergibt sich auch aus § 1 TDG, wonach der Zweck dieses Gesetzes darin besteht, einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Internet zu schaffen (vgl. OLG Hamburg, MMR 2003, 105, 106 m.w.N.; OLG Hamm, MMR 2004, 549; Landgericht Berlin, MMR 2003, 202, 203; Köhler a.a.O. § 4 UWG, Rdnr. 11.169 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 4/97

    Herabgesetzte Schlußverkaufspreise - Wesentliche Beeinträchtigung; Endpreis

  • AG Bonn, 29.04.2008 - 2 C 525/07

    Schadensersatz wegen unberechtigter Abmahnung

    Insoweit liegt ein Bagatellverstoß vor (ähnlich bereits OLG Koblenz, Urt. v. 25.04.2006 - 4 U 1587/04, MMR 2006, 624 ff.).
  • LG Düsseldorf, 08.08.2013 - 14c O 92/13

    Zur Angabe der Aufsichtsbehörde durch Makler

    So beschränkt sich ihre Tätigkeit nicht nur auf die einmalige Erlaubniserteilung, sondern sie muss auch nachträglich prüfen, ob ein Widerruf der Gewerbeerlaubnis wegen Wegfalls der für die Erteilung erforderlichen Voraussetzungen oder eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit gemäß § 35 GewO geboten ist, § 2 Abs. 2 GewRV (OLG Koblenz MMR 2006, 624).
  • KG, 12.09.2006 - 9 U 167/06

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung von Telefonwerbung

    Abweichende Streitwertfestsetzungen durch Oberlandesgerichte wie z.B. OLG Koblenz vom 25.4.2006 - 4 U 1587/05 = ZUM-RD 2006, 336 und OLG Köln vom 5.11.2004 - 6 U 88/04 = NJW 2005, 685, betreffen nicht Klagen eines einzelnen Privatmannes oder einer einzelnen Firma gegen eine einzelne sie belästigende Telefonwerbung.
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