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   OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10 - 46   

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OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10 - 46 (https://dejure.org/2011,4598)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.06.2011 - 4 U 161/10 - 46 (https://dejure.org/2011,4598)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 4 U 161/10 - 46 (https://dejure.org/2011,4598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretungsverpflichtung von Gewährleistungsansprüchen gegen vom Verkäufer beauftragten Dritten in einem Ausschluss liegt nur bei Parteiwillen zur nicht abschließender Gewährleistungsregelung vor; Entnahme einer Verpflichtung zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Gewährleistungsausschlusses in einem notariellen Grundstückskaufvertrag; Anspruch des Erwerbers auf Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen Dritte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsausschluss beim Grundstückskaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Grundstückskäufers auf Abtretung von Gewährleistungsansprüchen? (IMR 2012, 1030)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1710
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10
    Dies gilt auch dann, wenn die vom Veräußerer übernommenen Arbeiten vor Vertragsschluss vollständig ausgeführt und fertig gestellt wurden (BGH, Urt. 26.4.2006 - VII ZR 210/05, NJW 2007, 3275; Urt. v. 16.12.2004 - VII ZR 257/03, MDR 2005, 622; ebenso Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., vor § 633 Rdnr. 2 f.; P/W/W/Schmidt, BGB, 4. Aufl., vor § 433 Rdnr. 2).

    Der Gewährleistungsausschluss unterliegt weder einer Klauselkontrolle nach § 309 Nr. 8 b) BGB, noch sind die Rechtsgrundsätze anwendbar, wonach ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Eigentumswohnungen oder Häusern auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam ist, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (vgl. hierzu: BGHZ 108, 164, 168 f.; MDR 2005, 622; Bamberger/Roth/Faust, BGB, 2. Aufl., § 444 Rdnr. 10).

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10
    Vor dem Hintergrund dieser Wertung muss sich die Offenbarungspflicht auf solche Aspekte beschränken, die für die Entschließungsfreiheit des Vertragspartners von erkennbarer, exponierter Bedeutung sind (BGH, Urt. v. 25.10.2007 - VII ZR 205/06, NJW-RR 2008, 258; MünchKomm(BGB)/Kramer, aaO, § 123 Rdnr. 18; Bamberger/Roth/Wendtland, aaO, § 123 Rdnr. 15).
  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 206/80

    Indiztatsachen - Aufklärungsbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10
    bb) Der Anscheinsbeweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den auf der Lebenserfahrung beruhenden Schluss, dass ein Ereignis auf einer bestimmten Ursache oder einem bestimmten Ablauf beruht (st. Rspr. BGHZ 100, 31, 33; vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1982 - VI ZR 206/80, NJW 1982, 2447, 2448; Urt. v. 22.9.1982 - VIII ZR 246/81, VersR 1982, 1145; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § vor § 284 Rdnr. 29 ff., P/G/Laumen, ZPO, 3. Aufl., § 286 Rdnr. 26 ff.).
  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10
    Diese letztlich auf der Rechtsnatur des Dauerschuldverhältnisses beruhende Wertung ist auf die kaufvertragliche Gewährleistung nicht übertragbar: Nach anerkannten Grundsätzen trägt der Käufer, der die Kaufsache entgegen genommen hat, nach der Beweislastregelung des § 363 BGB die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (BGHZ 159, 215, 217 f.; Urt. v. 23.11.2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08

    Grundstückskaufvertrag: Anfechtung wegen Verschweigens extremer Durchfeuchtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10
    bbb) Dennoch ist die Arglist der Beklagten nicht bewiesen, da - insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt vom Sachverhalt der Senatsentscheidung vom 5.8.2008, NJW-RR 2009, 66 (im dort entschiedenen Fall stand die Kenntnis der Verkäufer von massivsten Feuchtigkeitsschäden im Keller außer Streit) - die Beklagten nicht erwiesenermaßen Kenntnis von den Feuchtigkeitseinwirkungen im Öllagerraum hatten.
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 276/98

    Bürgschaft für Schuld des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner; Aufschub des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10
    Auch die subjektiven Voraussetzungen der Arglist liegen vor: In subjektiver Hinsicht ist der Arglistnachweis geführt, wenn der Offenbarungspflichtige in dem Bewusstsein handelte, dass sein Vertragspartner seine Vertragserklärung ohne die Täuschung möglicherweise nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgegeben hätte (BGH, NJW 2001, 2327; P/W/W/Ahrens, aaO, § 123 Rdnr. 23).
  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 246/81

    Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10
    bb) Der Anscheinsbeweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den auf der Lebenserfahrung beruhenden Schluss, dass ein Ereignis auf einer bestimmten Ursache oder einem bestimmten Ablauf beruht (st. Rspr. BGHZ 100, 31, 33; vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1982 - VI ZR 206/80, NJW 1982, 2447, 2448; Urt. v. 22.9.1982 - VIII ZR 246/81, VersR 1982, 1145; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § vor § 284 Rdnr. 29 ff., P/G/Laumen, ZPO, 3. Aufl., § 286 Rdnr. 26 ff.).
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10
    Eine so weit gehende Offenbarungspflicht würde dem Grundsatz entgegenstehen, dass jede Partei zunächst gehalten ist, ihre eigenen Interessen selbst wahrzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 28.6.2006 - XII ZR 50/04, NJW 2006, 2618, 2619; Palandt/Ellenberger, aaO, § 123 Rdnr. 5).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10
    bb) Der Anscheinsbeweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den auf der Lebenserfahrung beruhenden Schluss, dass ein Ereignis auf einer bestimmten Ursache oder einem bestimmten Ablauf beruht (st. Rspr. BGHZ 100, 31, 33; vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1982 - VI ZR 206/80, NJW 1982, 2447, 2448; Urt. v. 22.9.1982 - VIII ZR 246/81, VersR 1982, 1145; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § vor § 284 Rdnr. 29 ff., P/G/Laumen, ZPO, 3. Aufl., § 286 Rdnr. 26 ff.).
  • OLG Brandenburg, 07.12.1995 - 5 U 58/95

    Anspruch auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10
    Auch wird eine Offenbarungspflicht tendenziell dort leichter anzuerkennen sein, wo ein Informationsgefälle zwischen den Geschäftspartnern besteht, welches es dem Geschäftspartner erschwert, die für die Entscheidungsfindung hilfreiche Kenntnis durch eigene Anstrengungen zu erlangen (Palandt/Ellenberger, aaO, § 123 Rdnr. 5; OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 724).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

  • BGH, 26.04.2007 - VII ZR 210/05

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei umfangreichen Ausbaupflichten?

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes

  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 333/95

    Veranlassung der erwachsenen Kinder zur Übernahme einer Bürgschaft durch die

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03

    Verpflichtung des Zweitverkäufers eines Grundstück zur Abtretung von

  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 151/88

    Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95

    Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.12.2010 - 4 U 161/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23928
OLG Frankfurt, 09.12.2010 - 4 U 161/10 (https://dejure.org/2010,23928)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.12.2010 - 4 U 161/10 (https://dejure.org/2010,23928)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 4 U 161/10 (https://dejure.org/2010,23928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Die bei einer Geschwindigkeit eines KFZ von über 220 km/h entstehenden Windgeräusche stellen nur einen unerheblichen Mangel dar und begründen keinen Rücktrittsgrund ; Windgeräusche bei hoher Geschwindigkeit als Mängel eines Neuwagens

  • rechtsportal.de

    Windgeräusche bei hoher Geschwindigkeit als Mängel eines Neuwagens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Baden-Baden, 12.06.2007 - 5 S 19/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2010 - 4 U 161/10
    In einem anderen, vom Landgericht Coburg, DAR 2009, 529 entschiedenen Fall zeigt sich ein "pfeifendes, surrendes Geräusch" bereits im Geschwindigkeitsbereich von 60 - 130 km/h, dem regelmäßig am häufigsten genutzten Geschwindigkeitskorridor.
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2008 - 1 U 238/07

    Windgeräusche und erhöhter Kraftstoffverbrauch als Mängel eines Neuwagens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2010 - 4 U 161/10
    Der hier vertretenen Bewertung steht die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 18.08.2008 - 1 U 238/07 - nicht entgegen.
  • LG Darmstadt, 30.01.2015 - 27 O 100/13

    Komfortmangel eines BMW X1 sDrive18d mit N47-Motor - Steuerkette

    Abzustellen ist auf die berechtigten Erwartungen eines Durchschnittskäufers, wobei bei den berechtigten Erwartungen auch der vereinbarte Kaufpreis von Bedeutung ist ( OLG Frankfurt a. M., Urt . v. 09.12.2010 - 4 U 161/10, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.01.2011 - I-4 U 161/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,71482
OLG Hamm, 13.01.2011 - I-4 U 161/10 (https://dejure.org/2011,71482)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2011 - I-4 U 161/10 (https://dejure.org/2011,71482)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I-4 U 161/10 (https://dejure.org/2011,71482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch gegen einen Rechtsanwalt wegen einer nicht ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung i.R. des Internetauftritts

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 11; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; TMG § 5
    Unterlassungsanspruch gegen einen Rechtsanwalt wegen einer nicht ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung i.R. des Internetauftritts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 4 U 161/10
    Dazu zählt auch § 5 TMG, weil diese Vorschrift dem Verbraucherschutz und der Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten dient und insbesondere im Interesse der Verbraucher das Verhalten von Unternehmen und auch Freiberuflern im Rahmen von Internetangeboten bestimmt (vgl. BGH MMR 2007, 40 -Anbieterkennzeichnung im Internet).
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