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   OLG Hamm, 07.03.2017 - 4 U 162/16   

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https://dejure.org/2017,11938
OLG Hamm, 07.03.2017 - 4 U 162/16 (https://dejure.org/2017,11938)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2017 - 4 U 162/16 (https://dejure.org/2017,11938)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2017 - 4 U 162/16 (https://dejure.org/2017,11938)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    E-Zigaretten, elektronische Zigaretten, nikotinfreie Erzeugnisse, Liquids, Aromastoffe, Zusatzstoffe, Behältnisse, Nachfüllbehälter

  • webshoprecht.de

    Kein Werbe- und Vertriebsverbot für Aromastoffe für elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas

  • damm-legal.de

    Nikotinfreie Aromastoffe können ohne Altersbeschränkung verkauft werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Abgabe nikotinfreier Aromastoffe für E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche

  • kanzlei.biz

    Keine Altersverifikation bei nikotinfreien Aromastoffen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    E-Zigaretten; elektronische Zigaretten; nikotinfreie Erzeugnisse; Liquids; Aromastoffe; Zusatzstoffe; Behältnisse; Nachfüllbehälter

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Abgabe nikotinfreier Aromastoffe für E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kinder dürfen Gummibärchenaroma kaufen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Keine Altersbeschränkung im Online-Handel

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Nikotinfreie Aromastoffe können ohne Altersbeschränkung verkauft werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nikotinfreie Aromastoffe für E-Zigaretten dürfen ohne Altersbeschränkung auch an Jugendliche vertrieben werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Werbe- und Vertriebsverbot für Aromastoffe für E-Zigaretten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nikotinfreies Aroma Gummibärchen für Kinder

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kinder dürfen Gummibärchenaroma kaufen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kinder dürfen Gummibärchenaroma kaufen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kinder dürfen Gummibärchenaroma kaufen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Werbe- und Vertriebsverbot für Aromastoffe für nikotinfreie Aromastoffe in E-Zigaretten und E-Shishas

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kinder dürfen Gummibärchenaroma in Online-Shop kaufen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kinder dürfen Gummibärchenaroma kaufen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kinder dürfen Gummibärchenaroma kaufen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2017 - 4 U 162/16
    Das nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG hierfür erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis setzt grundsätzlich voraus, das sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (hierzu BGH GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein ; Köhler /Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 2 Rn. 108; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 13 Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19

    Unterlassungsansprüche eines Versandhändlers gegen ein Logistikunternehmen wegen

    Mitbewerber ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.Das setzt grundsätzlich voraus, das sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.01.2002 - I ZR 215/99, juris Rn. 23; OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 - 4 U 162/16, juris Rn. 41 mwN).

    bb) Bei der im Streitfall vom Kläger bestellten Ware - einem Verdampferkopf - handelt es sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch um ein § 10 Abs. 4 JuSchG unterfallendes Produkt, denn ein Verdampferkopf ist ein "Behältnis" für die danach erfassten E-Zigaretten, namentlich für den aus Flüssigkeiten ("Liquids") herzustellenden Dampf (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 - 4 U 162/16, juris Rn. 2; Nomos-BR/Liesching JuSchG, 1. Auflage, JuSchG § 10 Rn. 4).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2022 - 6 U 362/21

    Verdampferkopf - Wettbewerbrechtlicher Unterlassungsantrag gegen die Versendung

    Ergänzend wies er auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (PharmR 2017, 305) hin, wonach Behältnisse im Sinn von § 10 Abs. 3, 4 JuSchG solche seien, in denen elektronische Zigaretten aufbewahrt würden und zudem Erzeugnisse sowie Nachfüllbehälter für elektronische Zigaretten in die Verbote einzubeziehen seien.

    Dagegen könnte indes sprechen, dass auf der Grundlage der Begründung des Gesetzesentwurfs naheliegt, den Begriff "Behältnisse" gemäß § 10 Abs. 4 JuSchG im Sinn von "Nachfüllbehälter" auszulegen (vgl. OLG Hamm, PharmR 2017, 305, 307).

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