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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09   

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https://dejure.org/2009,9324
OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09 (https://dejure.org/2009,9324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2009 - 4 U 17/09 (https://dejure.org/2009,9324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 4 U 17/09 (https://dejure.org/2009,9324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 312 c; ; BGB § 312 c Abs. 1; ; BGB-InfoV § 1 Nr. 10; ; UWG § 8 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung und der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im gewerblichen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • wb-law.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen (RA Christian Solmecke, Dr. Laura Dierking; MMR 2009, 727)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, a.a.O., § 8 Rn. 184).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, a.a.O., § 8 Rn. 184).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09
    Geht es andererseits dem Gläubiger hauptsächlich um die Unterbindung unlauteren Wettbewerbs, genügt es für die Begründung des Missbrauchstatbestands nicht, wenn auch sachfremde Motivationen, ohne vorherrschend zu sein, bei der Anspruchsverfolgung eine Rolle spielen (BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09
    Anhaltspunkte insoweit bilden Art und Schwere der Zuwiderhandlung, das Verhalten des Anspruchstellers bei der Rechtsverfolgung auch in anderen und früheren Fällen, das Verletzerverhalten nach der Zuwiderhandlung und auch das Vorgehen sonstiger Anspruchsberechtigter (BGH GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09
    Davon ist auszugehen, wenn die äußeren Umstände in ihrer Gesamtheit aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Anspruchsberechtigte kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung haben kann und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt (BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 8 UWG, Rn. 4.12).
  • LG Stuttgart, 12.02.2015 - 35 O 55/14

    Werbung: Unerlaubte Titelführung durch einen Rechtsanwalt

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen, so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen, eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten (OLG Hamm, Urt. v. 14.5.2009 - 4 U 17/09).
  • LG Stuttgart, 16.05.2013 - 35 O 116/12

    Kein Rechtsmissbrauch bei sog. Abmahn-Flatrate

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen, so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen, eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten (OLG Hamm, Urteil vom 14.05.2009 - 4 U 17/09 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.02.2010 - 4 U 17/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13303
OLG Hamburg, 03.02.2010 - 4 U 17/09 (https://dejure.org/2010,13303)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2010 - 4 U 17/09 (https://dejure.org/2010,13303)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 4 U 17/09 (https://dejure.org/2010,13303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Sichere Bereitstellung des Bauobjekts als Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  • Justiz Hamburg

    § 631 Abs 1 BGB, § 634 Nr 4 BGB, § 641 Abs 1 BGB, § 4 Nr 3 VOB/B, § 12 Nr 5 VOB/B
    VOB-Vertrag: Sichere Bereitstellung des Bauobjekts als Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Unternehmers hinsichtlich der Standfestigkeit des bislang errichteten Gebäudes

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Unternehmers hinsichtlich der Standfestigkeit des bislang errichteten Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklohnforderung: Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schaden durch Arbeitsraumverfüllung: Grenzen der Prüfungs- und Hinweispflicht (IBR 2010, 323)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 952
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2010 - 4 U 17/09
    Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn die Erfüllung - wie hier - von der Erfüllung nicht bestehender Gegenrechte abhängig gemacht und damit in der geschuldeten Form endgültig verweigert wird (vgl. BGH NJW 2001, 3114,3115).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2010 - 4 U 17/09
    Die Notwendigkeit neuer Tatsachenfeststellungen besteht nur bei einer gewissen Wahrscheinlichkeit, durch erneute Beweisaufnahme zu abweichenden Tatsachenfeststellungen zu kommen (Thomas/Putzo, ZPO, 29. Auflage 2008, § 529, Rdnr. 4; BGH NJW 2003, 3480,3481).
  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85

    Import und Export von Kunststoffen - Schadensersatz wegen der Verletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2010 - 4 U 17/09
    Doch die Fristsetzung des § 250 S. 1 BGB ist im Fall einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung entbehrlich (vgl. BGH NJW 2004, 1868, 1869; BGH NJW-RR 1987, 43,44).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2010 - 4 U 17/09
    Doch die Fristsetzung des § 250 S. 1 BGB ist im Fall einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung entbehrlich (vgl. BGH NJW 2004, 1868, 1869; BGH NJW-RR 1987, 43,44).
  • LG Hamburg, 02.01.2009 - 313 O 154/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2010 - 4 U 17/09
    in teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg - 313 O 154/08 - vom 2. Januar 2009 den Beklagten zu verurteilen,.
  • OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 10 U 50/22

    Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger Täuschung;

    Das Bestreiten des Bestehens der Hauptforderung ist zugleich als Verweigerung jeglichen Ersatzes von Rechtsanwaltsgebühren zu sehen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 3. Februar 2010 - 4 U 17/09 -, Rn. 58, juris).
  • LG Arnsberg, 25.11.2020 - 2 O 534/17
    Das Bestreiten der Begleichung dieser Rechnung durch die Beklagten ist unbeachtlich, da sich der insoweit bestehende Befreiungsanspruch spätestens durch das prozessuale Verhalten der Beklagten und die damit verbundene ernsthafte und endgültige Verweigerung der Erfüllung dieses Anspruchs in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (vgl. BGH, Urt. v. 09.07.2015, Az.: I ZR 224/13; Versäumnisurt. v. 26.01.2012; Az.: VII ZR 154/10; OLG Hamburg, Urt. v. 03.02.2010, Az.: 4 U 17/09).
  • AG Neumünster, 29.04.2020 - 36 C 1568/18

    Verkehrsunfall auf Parkplatz Haftungsverteilung

    Diese Fristsetzung ist im Falle einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02 = NJW 2004, 1868 m.w.N.; OLG Hamburg, Urteil vom 03.02.2010 - 4 U 17/09 = BeckRS 2010, 142445 - Rn. 46 ff.).
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