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   OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07   

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OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07 (https://dejure.org/2008,11849)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.04.2008 - 4 U 172/07 (https://dejure.org/2008,11849)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. April 2008 - 4 U 172/07 (https://dejure.org/2008,11849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Arztes bei Befunderhebungsfehler durch Unterlassung einer Röntgenaufnahme; Zurechnungszusammenhang mit Behandlungsfehlern eines Drittbehandlers

  • Judicialis

    BGB § 253; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Arztes bei Befunderhebungsfehler durch Unterlassung einer Röntgenaufnahme; Zurechnungszusammenhang mit Behandlungsfehlern eines Drittbehandlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Das Landgericht habe die bei dem festgestellten Befunderhebungsfehler anzunehmende Beweislastumkehr (vgl. BGH NJW 2004, 2011 ff) zu Gunsten des Klägers verkannt.

    Es ist hiernach ausreichend, wenn das Verkennen des gravierenden Befunds oder die Nichtreaktion auf ihn generell geeignet ist, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (vgl. BGH NJW 2004, 2011, 2013 m.w.N.).

    Liegen die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr wegen eines Befunderhebungsfehlers vor, so ist es ausreichend, wenn die bei sorgfaltsgemäßem Verhalten gebotene Reaktion generell geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu vermeiden; die Beweislastumkehr ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Schaden äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 2004, 2011, 2012; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. 2007, S. 815).

  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Der Zurechnungszusammenhang entfällt nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Erstbehandlung in keinem inneren Zusammenhang steht oder wenn der die Zweitschädigung durchführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Handeln zu stellenden Anforderungen außer acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich-wertend allein zugeordnet werden muss (vgl. BGH aaO sowie NJW 1989, 767, 768).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Ein grober Behandlungsfehler ist zu bejahen, wenn das eindeutig gegen gesicherte und bewährte medizinische Fachkenntnisse verstoßende Fehlverhalten aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem Arzt aus dieser Sicht schlechterdings nicht passieren darf (vgl. BGH NJW 1995, 778 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.2003 - VI ZR 259/02

    Einstandspflicht des erstbehandelnden Arztes für Behandlungsfehler bei aufgrund

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Die Einstandspflicht des Arztes umfasst regelmäßig auch die Folgen eines Fehlers des nachbehandelnden Arztes, wenn die Nachbehandlung durch den Fehler des erstbehandelnden Arztes mit veranlasst worden ist (vgl. BGH NJW 2003, 2311, 2313 m.w.N.).
  • OLG München, 27.03.2003 - 1 U 4449/02

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch ein in den Kausalverlauf

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Eine Ausnahme von der regelmäßig vorliegenden Zurechnung eines Schadens zu einem Behandlungsfehler ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Pflichtverletzung des Nachbehandlers im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers liegt (vgl. OLG Bremen MedR 2007, 660 ff; Deutsch NJW 1989, 769; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. 2007, S. 509; vgl. auch zur mangelnden Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges durch grobe Behandlungsfehler OLG Hamm, GesR 2005, 70 ff, OLG München, VersR 2005, 89).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Dieses in mehrfacher Weise nicht dem ärztlichen Standard entsprechende Vorgehen des Streitverkündeten am 02. November 2004 ist in der Gesamtschau (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 2792 f) als grob behandlungsfehlerhaft zu bewerten.
  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 296/87

    Vertragsparteien des privaten Krankenhausvertrages; Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Eine Ausnahme von der regelmäßig vorliegenden Zurechnung eines Schadens zu einem Behandlungsfehler ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Pflichtverletzung des Nachbehandlers im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers liegt (vgl. OLG Bremen MedR 2007, 660 ff; Deutsch NJW 1989, 769; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. 2007, S. 509; vgl. auch zur mangelnden Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges durch grobe Behandlungsfehler OLG Hamm, GesR 2005, 70 ff, OLG München, VersR 2005, 89).
  • OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Eine Ausnahme von der regelmäßig vorliegenden Zurechnung eines Schadens zu einem Behandlungsfehler ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Pflichtverletzung des Nachbehandlers im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers liegt (vgl. OLG Bremen MedR 2007, 660 ff; Deutsch NJW 1989, 769; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. 2007, S. 509; vgl. auch zur mangelnden Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges durch grobe Behandlungsfehler OLG Hamm, GesR 2005, 70 ff, OLG München, VersR 2005, 89).
  • LG Marburg, 19.09.2014 - 5 O 53/09

    Zum Umfang der abgeltenden Wirkung eines mit einem Gesamtschuldner

    Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers, der im Arzthaftungsprozess zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führt, rechtfertigt noch nicht per se die Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen dem Handeln des Erstschädigers und der Zweitschädigung ( Wertenbruch , NJW 2008, 2962 [2964]; in diesem Sinne auch OLG Schleswig, Urteil vom 04.04.2009, Aktenzeichen 4 U 172/07, Rn. 45 [zitiert nach juris] sowie Martis/Winkhart , Arzthaftungsrecht, 3. Auflage 2010, Rn. A 363 ff., wenn dort davon die Rede ist, dass bei einer horizontalen Arbeitsteilung zwischen Erst- und Zweitbehandlern nur Sorgfaltspflichtverletzungen des Zweitbehandlers im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers den Zurechnungszusammenhang entfallen lassen, grobe Behandlungsfehler unterhalb dieser Schwelle hingegen nicht).
  • LG Köln, 17.04.2012 - 3 O 467/09

    Verordung von Krankengymnastik ohne Röntgenaufnahme trotz Anzeichen einer

    Die Einstandspflicht des Arztes umfasst regelmäßig auch die Folgen eines Fehlers des nachbehandelnden Arztes, wenn die Nachbehandlung durch den Fehler des erstbehandelnden Arztes mit veranlasst worden ist (OLG Schleswig, OLGR 2009, 126 ff. m.w.N.).
  • LG Wuppertal, 11.03.2022 - 2 O 309/19

    Schwerwiegender Diagnosefehler, Grober Befunderhebungsfehler,

    Die zugesprochene Summe stellt sich im Hinblick auf die von der Kammer gesichtete Rechtsprechung von Fällen, in denen jeweils nur eine ärztliche Verhaltenspflicht verletzt wurde oder aber ähnliche Verletzungsbilder rechtserheblich zu beurteilen waren, unter diesen Umständen in einer wertenden Gesamtbetrachtung deshalb nicht als überhöht dar (vgl. OLG Schleswig, Urteil v. 04.04.2008 - 4 U 172/07; OLG Hamm, Urteil v. 04.12.2015 - 26 U 33/14; OLG Köln, Urteil v. 14.03.2016 - 5 U 69/15; OLG Köln, Urteil v. 23.03.2016 - 5 U 8/14; LG Bielefeld, Urteil v. 15.04.2008 - 4 O 163/07).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 172/07   

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https://dejure.org/2008,10146
OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 172/07 (https://dejure.org/2008,10146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2008 - 4 U 172/07 (https://dejure.org/2008,10146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 4 U 172/07 (https://dejure.org/2008,10146)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Untersagung des Abschlusses von Verträgen zum Verkauf von Computerzubehör über einen Internetauftritt wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts; Rechtsmissbräuchliches Verhalten im Rahmen eines Verfahrens zur Unterlassung von wettbewerbsrechtlichen Verletzungen; Verstoß ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 4; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 12 Abs. 2; ; UWG § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 126 b; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 308 Nr. 1; ; BGB § 312 Abs. 2; ; BGB § 312 c Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 312 d; ; UKlaG § 1

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
    Vertragsschluss nur durch Warenlieferung und Warenlieferung unter Vorbehalt? Wettbewerbswidrig!

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unzumutbar lange Wartezeiten bis zur Lieferung und zum Ausschluss von Teillieferungen in AGB

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 30.03.2006 - 4 U 3/06

    Unzulässige AGB, Unterlassungsklagengesetz, Gesetzesverstoß, Bagatellgrenze

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 172/07
    Eine Vielzahl von Marktteilnehmern ist von den Verstößen betroffen und es besteht eine nicht unerhebliche Nachahmungsgefahr, wenn unwirksame Geschäftsbedingungen oder irreführende Widerrufsbelehrungen wie hier bei jedem online erfolgenden Vertragsschluss gelten sollen und als solche im Internet verbreitet werden (vgl. Senat, Urteil vom 30. März 2006 -4 U 3/06).
  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 4 W 1/07

    Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel - Ist die

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 172/07
    Sie ist sogar in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise irreführend (vgl. Senat MMR 2007, 377).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 172/07
    Auch bei § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, der die Unterrichtungspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen regelt, handelt es sich um eine Verbraucherschutzvorschrift, die das Marktverhalten von Unternehmern im Interesse der Marktteilnehmer bestimmt (BGH MMR 2007, 40, 42 -Anbieterkennzeichnung im Internet; OLG Hamm NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540).
  • KG, 05.12.2006 - 5 W 295/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 172/07
    Nur auf diese Belehrung in Textform bezieht sich im Übrigen auch die Musterbelehrung zu 14 Abs. 1 BGB-Info V (vgl. KG MMR 2007, 185).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 172/07
    In ihr ist die Belehrung noch nicht in ausreichender Weise perpetuiert (vgl. OLG Köln MMR 2007, 713, 714).
  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 2/05

    Verstoß gegen die Belehrungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UWG bei unzureichender

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 172/07
    Auch bei § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, der die Unterrichtungspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen regelt, handelt es sich um eine Verbraucherschutzvorschrift, die das Marktverhalten von Unternehmern im Interesse der Marktteilnehmer bestimmt (BGH MMR 2007, 40, 42 -Anbieterkennzeichnung im Internet; OLG Hamm NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 172/07
    Dafür genügt es, wenn sich wie hier nicht unerhebliche Teile des Sortiments überschneiden (vgl. BGH GRUR 2001, 78 -Falsche Herstellerpreisempfehlung).
  • OLG Hamm, 25.02.2008 - 3 U 189/08

    Zu der Zulässigkeit einer Bezeichnung als Massenabmahner / Wann ist ein

    Dementsprechend hat beispielsweise der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm für die Fallkonstellation eines berechtigten Unterlassungsbegehrens gegen Mitbewerber nach dem UWG durchaus schon eine Abmahnung von Wettbewerbsverletzungen in nur 20 Fällen als "Massenabmahnung" bezeichnet, wobei - so der Senat - "massenhaften" Verstöße von Mitbewerbern fraglos auch durch eine Vielzahl von Abmahnungen begegnet werden dürfe (OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2008 - 4 U 172/07).
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Rechtsprechung
   KG, 24.03.2009 - 4 U 172/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8280
KG, 24.03.2009 - 4 U 172/07 (https://dejure.org/2009,8280)
KG, Entscheidung vom 24.03.2009 - 4 U 172/07 (https://dejure.org/2009,8280)
KG, Entscheidung vom 24. März 2009 - 4 U 172/07 (https://dejure.org/2009,8280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einzelner Wohnungseigentümer aus Verträgen über die Lieferung von Wasser und die Entwässerung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlungsansprüche der Wasserbetriebe nur gegen Wohnungseigentümergemeinschaft; keine anteilige Haftung der Wohnungseigentümer in Altfällen

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 157
    Verpflichtung einzelner Wohnungseigentümer aus Verträgen über die Lieferung von Wasser und die Entwässerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserbelieferung: Wohnungseigentümergemeinschaft haftet!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Einzelner Eigentümer haftet nicht als Gesamtschuldner für Wasserbelieferung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldet die WEG oder der Einzelne Entgelt aus einem Wasserlieferungsvertrag? (IMR 2009, 275)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 07.11.2007 - 11 U 16/07

    Wohnungseigentumsanlage: Gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für

    Auszug aus KG, 24.03.2009 - 4 U 172/07
    Die einzelnen Wohnungseigentümer haften grundsätzlich nicht als Gesamtschuldner (Anschluß an BGH, Urteil vom 7. März 2007, VIII ZR 125/06 und KG, Urteil vom 12. Februar 2008, 27 U 36/07, entgegen KG, Urteil vom 7. November 2007, 11 U 16/07).

    Für die Auslegung konkludenter/schlüssiger Willenserklärungen gelten dabei dieselben Grundsätze wie bei der Auslegung ausdrücklicher Erklärungen (vgl. KG, Urteil vom 07.11.2007 - 11 U 16/07 -, Rdnr. 9 m.w.N., juris).

    Mit der Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist klargestellt worden, dass Vertragspartner stets nur die Wohnungseigentümergemeinschaft war (anderer Ansicht KG, Urteil vom 07.11.2007 - 11 U 16/07 -, Rdnr. 10).

    Die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO liegen nach Ansicht des Senats zwar hier nicht vor, da die Rechtssache nach der Klärung der entscheidenden Rechtsfragen durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2007 zu VIII ZR 125/06 keine grundsätzliche Bedeutung hat; jedoch erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, da ein anderer Senat des Kammergerichts in derselben Fallkonstellation in Kenntnis und Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.03.2007 zu einem gegenteiligen Ergebnis gelangt ist (KG, Urteil vom 07.11.2007- 11 U 16/07 -, juris).

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06

    Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen aus einem Gaslieferungsvertrag

    Auszug aus KG, 24.03.2009 - 4 U 172/07
    Die einzelnen Wohnungseigentümer haften grundsätzlich nicht als Gesamtschuldner (Anschluß an BGH, Urteil vom 7. März 2007, VIII ZR 125/06 und KG, Urteil vom 12. Februar 2008, 27 U 36/07, entgegen KG, Urteil vom 7. November 2007, 11 U 16/07).

    Etwas anderes kann ausnahmsweise nur dann in Betracht kommen, wenn der Vertrag aufgrund besonderer Umstände, z. B. geringe Größe der Liegenschaft, einmaliger Leistungsaustausch, persönliche Verbundenheit der Vertragspartner oder besonderes Sicherungsinteresse des Gläubigers, gerade mit jedem einzelnen Wohnungseigentümer abgeschlossen worden ist (vgl. BGH Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 125/06 -, Rdnr. 23, nach juris).

    Die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO liegen nach Ansicht des Senats zwar hier nicht vor, da die Rechtssache nach der Klärung der entscheidenden Rechtsfragen durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2007 zu VIII ZR 125/06 keine grundsätzliche Bedeutung hat; jedoch erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, da ein anderer Senat des Kammergerichts in derselben Fallkonstellation in Kenntnis und Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.03.2007 zu einem gegenteiligen Ergebnis gelangt ist (KG, Urteil vom 07.11.2007- 11 U 16/07 -, juris).

  • KG, 12.02.2008 - 27 U 36/07

    Wohnungseigentum: Gesamtschuldnerische vertragliche Außenhaftung eines

    Auszug aus KG, 24.03.2009 - 4 U 172/07
    Die einzelnen Wohnungseigentümer haften grundsätzlich nicht als Gesamtschuldner (Anschluß an BGH, Urteil vom 7. März 2007, VIII ZR 125/06 und KG, Urteil vom 12. Februar 2008, 27 U 36/07, entgegen KG, Urteil vom 7. November 2007, 11 U 16/07).

    Auch das Zivilrecht enthält keine Verpflichtung des Adressaten eines bestehenden öffentlich-rechtlichen Anschluss- und Benutzungszwangs, die Gebühren für die Wasser/Abwasserversorgung zu zahlen (KG, Urteil vom 12.02.2008 - 27 U 36/07 -, juris).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus KG, 24.03.2009 - 4 U 172/07
    Mit Beschluss vom 02.06.2005 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig ist, sobald sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt (BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 -, Leitsatz Ziffer 1 a), juris).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2008 - 9 U 5/08

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung eines Wohnungseigentümers aus mit der

    Auszug aus KG, 24.03.2009 - 4 U 172/07
    Da die klägerischen Forderungen vor dem 01.07.2007 begründet und fällig geworden sind und keine vom Grundsatz abweichende Übergangsregelung normiert worden ist, hat es bei dem von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsatz zu verbleiben, dass der einzelne Wohnungseigentümer mangels besonderen Verpflichtungstatbestandes für die Schulden der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht unmittelbar einzustehen hat, so dass dieser neuen Regelung keine Rückwirkung beizumessen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2008 - 9 U 5/08 -, Rdnr. 17-20, juris).
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Rechtsprechung
   SG Regensburg, 18.03.2008 - S 4 U 172/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,66133
SG Regensburg, 18.03.2008 - S 4 U 172/07 (https://dejure.org/2008,66133)
SG Regensburg, Entscheidung vom 18.03.2008 - S 4 U 172/07 (https://dejure.org/2008,66133)
SG Regensburg, Entscheidung vom 18. März 2008 - S 4 U 172/07 (https://dejure.org/2008,66133)
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