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   OLG Nürnberg, 12.08.2014 - 4 U 1766/13   

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OLG Nürnberg, 12.08.2014 - 4 U 1766/13 (https://dejure.org/2014,51188)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.08.2014 - 4 U 1766/13 (https://dejure.org/2014,51188)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. August 2014 - 4 U 1766/13 (https://dejure.org/2014,51188)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 05.07.2019 - 4 U 359/18

    Rechtsschutzversicherung: Haftungsklage gegen den Prozessbevollmächtigten des

    Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 12.8.2014 (4 U 1766/13, juris Rn 27f.) genügte es, wenn der Güteantrag klarstellte, dass der Kläger Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung wegen der von der Beklagten vermittelten Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds "F. Immobilien-Anlagen Nr. 26 KG Objekt S. P." geltend machte, ferner wenn zum Grund der behaupteten Haftung im Antrag ausgeführt wird, dass dem Kläger u.a. nicht mitgeteilt worden sei, ob und in welcher Höhe die Beklagte für die Beratung Provisionen erhalten hatte.
  • OLG Hamm, 16.06.2014 - 31 U 5/14

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter

    Unverständlich ist der Hinweis der Klägervertreter auf das Sitzungsprotokoll des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25.02.2014 in dem Verfahren 4 U 1766/13.

    Im Übrigen sind die von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers in den Verfahren vor dem OLG Stuttgart und dem OLG Nürnberg in dem Verfahren 4 U 1766/13 vorgelegten Güteantrage mit Ausnahme der Beteiligung identisch mit dem in dem hiesigen Verfahren vorgelegten Güteantrag.

  • OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18

    Rechtsanwaltshaftung: Regress eines Rechtsschutzversicherers wegen Nichtabraten

    Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 12.08.2014 (4 U 1766/13, juris Rn 27 f.) genügte es, wenn der Güteantrag klarstellte, dass der Kläger Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung wegen der von der Beklagten vermittelten Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds "F. Immobilien-Anlagen Nr. 26 KG Objekt S. P." geltend machte, ferner wenn zum Grund der behaupteten Haftung im Antrag ausgeführt wird, dass dem Kläger u.a. nicht mitgeteilt worden sei, ob und in welcher Höhe die Beklagte für die Beratung Provisionen erhalten hatte.
  • KG, 08.01.2015 - 8 U 141/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Erforderliche Individualisierung eines

    Soweit die Kläger auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 13.11.2014 - 24 U 176/13 (Anlage BK 1) und des OLG Nürnberg vom 22.07.2014 - 4 U 1766/13 (Anlage BK 3) verweist, in denen vergleichbare Güteanträge zur Individualisierung für ausreichend angesehen wurden, folgt der Senat dieser Ansicht aus den vorgenannten Gründen nicht.
  • OLG Stuttgart, 04.09.2017 - 12 U 29/17

    Rechtsanwaltsvertrag: Beratungpflichtverletzung hinsichtlich der

    Das Landgericht hat insoweit zutreffend auf die Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 4.2.2015 (3 U 126/13, juris Rn 26 f.), des OLG Karlsruhe vom 30.12.2014 (9a U 12/14, juris Rn 45 f.) und des OLG Nürnberg vom 12.8.2014 (4 U 1766/13, juris Rn 27 f.) hingewiesen, die Beklagten darüber hinaus zutreffend auf das Urteil des OLG Köln vom 13.11.2014 (I-24 U 176/13, juris Rn 65 f.) und den Beschluss des OLG Köln vom 7.2.2014 (13 U 162/13, juris Rn 16).
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