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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, 4 U 184/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12373
OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, 4 U 184/12 (https://dejure.org/2013,12373)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, 4 U 184/12 (https://dejure.org/2013,12373)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 4 U 184/12 - 56, 4 U 184/12 (https://dejure.org/2013,12373)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 4 Abs 1 S 1 StVO, § 14 Abs 1 S 4 RVG
    Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Wartepflichtigen und einem dem ersten Vorfahrtberechtigten nachfahrenden Kraftfahrzeug beim Linkseinbiegen; Bestimmung der Rahmengebühr

  • verkehrslexikon.de

    Zusammenstoß zwischen einem Wartepflichtigen und einem dem ersten Vorfahrtberechtigten nachfahrenden Kraftfahrzeug beim Linkseinbiegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unfallursächliche Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands ist bei Haftungsverteilung zu berücksichtigen

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Ein verkehrsbedingtes plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren (BGHSt 17, 223, 225; BGH NJW-RR 2007, 680, 681 Rn. 6).

    Hat die Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands den Unfall mitverursacht, ist der Verstoß gegen § 4 Abs. 1 StVO im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsanteile grundsätzlich zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 2007, 680, 681 Rn. 9).

    In erster Linie ist hierbei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH VersR 1998, 474, 475; NJW-RR 2007, 680, 681 Rn. 8).

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    aa) Der Senat schließt sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, wonach § 14 Abs. 1 RVG bei der Bestimmung der Rahmengebühren durch den Rechtsanwalt auf die Umstände des Einzelfalls abstellt, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (BGH NJW-RR 2007, 420, 421 Rn. 12).

    In solchen Fällen widerspräche es dem Sinn und Zweck des § 14 RVG, wenn der Haftpflichtversicherer es durch eine schnelle Regulierung in der Hand hätte, dem Rechtsanwalt die Bestimmung einer angemessenen Vergütung für bereits erbrachte Tätigkeiten zu versagen (BGH NJW-RR 2007, 420, 421 Rn. 13).

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    a) Gemäß § 2 Abs. 2 RVG in Verbindung mit Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG kann eine Geschäftsgebühr von mehr als 1, 3 nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin "überdurchschnittlich" war; denn die Schwellengebühr von 1, 3 ist die Regelgebühr für durchschnittliche Fälle (BGH NJW 2012, 2813, 2814 Rn. 8).

    Das ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung, nach der eine Ausnutzung des Gebührenrahmens unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 RVG bis zum 2, 5-fachen der Gebühr nur bei schwierigen oder umfangreichen Sachen im billigen Ermessen des Anwalts steht, während es bei der Regelgebühr von 1, 3 verbleibt, wenn Umfang und Schwierigkeit der Sache nur von durchschnittlicher Natur sind (BT-Drucks. 15/1971, S. 207; BGH NJW 2012, 2813, 2814 Rn. 11).

  • OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08

    Höhe der Anwaltsgebühren für die außerprozessualer Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Überdurchschnittlichkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn sich die vorgerichtliche Tätigkeit auf die Ermittlung und Geltendmachung von Schmerzensgeld-, Haushaltsführungs- und Unterhaltsansprüchen aus einem Verkehrsunfallereignis mit erheblichen Schadensfolgen erstreckt (Senat OLGR 2009, 549, 550).

    Ist die Gebühr - wie im vorliegenden Fall - von einem Dritten zu ersetzen, so ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nach § 14 Abs. 1 S. 4 RVG nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Senat OLGR 2009, 549, 550).

  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung muss jeder Zweifel an der Person des Rechtsmittelklägers ausgeschlossen sein (BGH NJW 1999, 291; 2002, 1430, 1431).

    Schon im Hinblick darauf, dass die durch das Grundgesetz gewährleisteten Verfassungsgarantien es verbieten, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren, darf die Zulässigkeit einer Berufung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien des Berufungsverfahrens scheitern, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (BGH NJW 2002, 1430, 1431).

  • BGH, 19.10.1995 - III ZR 208/94

    Kostenentscheidung bei teilweiser Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Trägt ein Rechtsmittelkläger - wie hier die Drittwiderbeklagten zu 1 und 2 - die Kosten nicht, müssen Kostenquoten gebildet werden (Anders/Gehle, aaO Rn. 627), und zwar nach dem Wertanteil des zurückgenommenen Anspruchs (vgl. BGH NJW-RR 1996, 256; Anders/Gehle, aaO Rn. 404, 627).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    In erster Linie ist hierbei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH VersR 1998, 474, 475; NJW-RR 2007, 680, 681 Rn. 8).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 273/11

    Vergütung des Rechtsanwalts: Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Zu dem von der Berufung als Beleg für die gegenteilige Auffassung zitierten Urteil des VI. Zivilsenats des BGH vom 08.05.2012 (VI ZR 273/11, NJW-RR 2012, 887 Rn. 4 f.) ist in dem Revisionsurteil desselben Senats vom 05.02.2013 (VI ZR 195/12, AnwBl 2013, 295 Rn. 9) ausdrücklich ausgeführt worden, soweit dem Urteil vom 08.05.2012 etwas Abweichendes zu entnehmen sein sollte, werde daran nicht festgehalten.
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Zu dem von der Berufung als Beleg für die gegenteilige Auffassung zitierten Urteil des VI. Zivilsenats des BGH vom 08.05.2012 (VI ZR 273/11, NJW-RR 2012, 887 Rn. 4 f.) ist in dem Revisionsurteil desselben Senats vom 05.02.2013 (VI ZR 195/12, AnwBl 2013, 295 Rn. 9) ausdrücklich ausgeführt worden, soweit dem Urteil vom 08.05.2012 etwas Abweichendes zu entnehmen sein sollte, werde daran nicht festgehalten.
  • OLG Frankfurt, 15.05.2007 - 17 U 242/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Anspruch wegen einer Vorfahrtsverletzung unter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Die Haftungsquote von 2/3 zu Lasten der Beklagten ist auch unter Berücksichtigung der in ähnlichen Fällen angenommenen Haftungsverteilung angemessen (vgl. z. B. OLG Frankfurt OLGR 2007, 932, 933 f.: 70 v. H. zu Lasten des Wartepflichtigen).
  • BGH, 30.03.1962 - 4 StR 12/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1977 - III ZR 141/75

    Klage auf Zahlung eines Anwaltshonorars - Unzulässigkeit der Berufung - Fehlende

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

  • RG, 11.07.1929 - IV B 28/29

    Wann macht eine Parteienverwechslung in der Berufungsschrift die Berufung

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Der Senat hat sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen, wonach bei der Bestimmung der Rahmengebühr gemäß § 14 Abs. 1 RVG durch den Rechtsanwalt auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (vgl. Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, r+s 2013, 457, juris Rdn. 52; BGH, NJW-RR 2007, 420 (421), juris Rdn. 12).

    In solchen Fällen widerspräche es dem Sinn und Zweck des § 14 RVG, wenn der Haftpflichtversicherer es durch eine schnelle Regulierung in der Hand hätte, dem Rechtsanwalt die Bestimmung einer angemessenen Vergütung für bereits erbrachte Tätigkeiten zu versagen (vgl. Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, r+s 2013, 457, juris Rdn. 52; BGH, NJW-RR 2007, 420 (421), juris Rdn. 13).

    Umgekehrt kann von der Zahl und der Art der Anspruchsschreiben an den Haftpflichtversicherer oder den Schädiger persönlich nicht stets auf Umfang und Schwierigkeit der Klärung der Sach- und Rechtslage geschlossen werden (vgl. Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, r+s 2013, 457, juris Rdn. 52).

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2016 - 4 U 54/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags in der Fassung einer später

    Der Senat hat sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen, wonach bei der Bestimmung der Rahmengebühr gemäß § 14 Abs. 1 RVG durch den Rechtsanwalt auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (vgl. Senat, Urteil v. 08. Mai 2014 - 4 U 61/13, Schaden-Praxis 2015, 49; Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12, r+s 2013, 457; BGH, NJW-RR 2007, 420).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14

    Gesamtschuldnerische Haftung von ausführendem Bauunternehmer und Statiker:

    aa) Bei der Bestimmung der Rahmengebühren durch den Rechtsanwalt ist nach § 14 Abs. 1 RVG auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (BGH NJW-RR 2007, 420, 421 Rn. 12; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, juris Rn. 52, insoweit in r + s 2013, 457 nicht abgedruckt).

    Das ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung, nach der eine Ausnutzung des Gebührenrahmens unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 RVG bis zum 2, 5-fachen der Gebühr nur bei schwierigen oder umfangreichen Sachen im billigen Ermessen des Anwalts steht, während es bei der Regelgebühr von 1, 3 verbleibt, wenn Umfang und Schwierigkeit der Sache nur von durchschnittlicher Natur sind (BT-Drucks. 15/1971, S. 207; BGH NJW 2012, 2813, 2814 Rn. 11; AnwBl 2013, 295 Rn. 9; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, juris Rn. 55).

  • OLG Saarbrücken, 01.03.2018 - 4 U 143/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Unfallursächlichkeit der Bildung eines

    Der Senat hat sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen, wonach bei der Bestimmung der Rahmengebühr gemäß § 14 Abs. 1 RVG durch den Rechtsanwalt auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (vgl. Senat, Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 61/13, OLG Report Seite 28/2014 Anm. 3, juris Rdn. 144 ff; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, r+s 2013, 457, juris Rdn. 52; BGH, NJW-RR 2007, 420 (421), juris Rdn. 12).

    In solchen Fällen widerspräche es dem Sinn und Zweck des § 14 RVG, wenn der Haftpflichtversicherer es durch eine schnelle Regulierung in der Hand hätte, dem Rechtsanwalt die Bestimmung einer angemessenen Vergütung für bereits erbrachte Tätigkeiten zu versagen (vgl. Senat, Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 61/13, OLG Report Mitte 28/2014 Anm. 3, juris Rdn. 144 ff; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, r+s 2013, 457, juris Rdn. 52; BGH, NJW-RR 2007, 420 (421), juris Rdn. 13).

    Umgekehrt kann von der Zahl und der Art der Anspruchsschreiben an den Haftpflichtversicherer oder den Schädiger persönlich nicht stets auf Umfang und Schwierigkeit der Klärung der Sach- und Rechtslage geschlossen werden (vgl. Senat, Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 61/13, OLG Report Mitte 28/2014 Anm. 3, juris Rdn. 144 ff; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, r+s 2013, 457, juris Rdn. 52).

  • LG Saarbrücken, 23.03.2023 - 10 O 15/21

    Geschwindigkeitsüberschreitung verursacht schweren Verkehrsunfall

    Das saarländische Oberlandesgericht hat sich dabei der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen, wonach bei der Bestimmung der Rahmengebühr gemäß § 14 Abs. 1 RVG durch den Rechtsanwalt auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 08. Mai 2014 - 4 U 61/13 -, juris Rn. 145; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06. Juni 2013 - 4 U 184/12 - 56 -, juris Rn. 52; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2006 - VI ZR 261/05 -, juris Rn. 12).

    In solchen Fällen widerspräche es dem Sinn und Zweck des § 14 RVG, wenn der Haftpflichtversicherer es durch eine schnelle Regulierung in der Hand hätte, dem Rechtsanwalt die Bestimmung einer angemessenen Vergütung für bereits erbrachte Tätigkeiten zu versagen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 08. Mai 2014 - 4 U 61/13 -, juris Rn. 145; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06. Juni 2013 - 4 U 184/12 - 56 -, juris Rn. 52; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2006 - VI ZR 261/05 -, juris Rn. 13).

    Umgekehrt kann von der Zahl und der Art der Anspruchsschreiben an den Haftpflichtversicherer oder den Schädiger persönlich nicht stets auf Umfang und Schwierigkeit der Klärung der Sach- und Rechtslage geschlossen werden (vgl. vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 08. Mai 2014 - 4 U 61/13 -, juris Rn. 145; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06. Juni 2013 - 4 U 184/12 - 56 -, juris Rn. 52).

  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    Als nachfolgender Verkehrsteilnehmer musste der Kläger gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO seinen Abstand indes so wählen, dass er selbst dann hinter diesem anhalten konnte, wenn es plötzlich bremste (vgl. dazu auch Saarländisches Oberlandesgericht RuS 2013, 457; OLG Karlsruhe MDR 2013, 588; KG NZV 2007, 79).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45227
OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12 (https://dejure.org/2013,45227)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.03.2013 - 4 U 184/12 (https://dejure.org/2013,45227)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. März 2013 - 4 U 184/12 (https://dejure.org/2013,45227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschränkte persönlichen Dienstbarkeit: Befugnis eines Stromnetzbetreibers zur Verlegung und Änderung von Hochspannungsleitungen

  • Wolters Kluwer

    Inhalt und Umfang einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten eines Stromnetzbetreibers

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1091 BGB, § 1092 BGB
    Beschränkte persönlichen Dienstbarkeit: Befugnis eines Stromnetzbetreibers zur Verlegung und Änderung von Hochspannungsleitungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 1091; BGB § 1092
    Inhalt und Umfang einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten eines Stromnetzbetreibers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Die Indizwirkung nach § 906 Abs. 1 S. 2 BGB erschütternde Umstände hat derjenige darzulegen und zu beweisen, der trotz Einhaltung der Grenzwerte eine wesentliche Beeinträchtigung geltend macht (BGH NJW 2004, 1317 m.w.N.).

    Zur Erschütterung der Indizwirkung ist dabei darzulegen, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte besteht bzw. ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb der Grenzwerte festgestellt werden kann (BGH NJW 2004, 1317).

    (BGH NJW 2004, 1317).

    Auch der Bundesgerichtshof (Urteil v. 13.02.2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317) und das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 22.07.2010 - 7 VR 4/10, NVwZ 2010, 1486) gehen davon aus, dass nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Forschung durch elektromagnetische Felder unterhalb der durch die 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte keine gesundheitliche Schäden zu befürchten sind.

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Will der Berufungsbeklagte, wie vorliegend die Klägerin, das erstinstanzliche Urteil nicht ausschließlich verteidigen, sondern den im ersten Rechtszug gestellten Antrag auch auf eine andere Grundlage stellen, so muss er hierzu Anschlussberufung einlegen (BGH NJW 2008, 1953; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1720).

    Dies gilt auch dann, wenn aufgrund des neu vorgetragenen Lebenssachverhalts eine Änderung des Sachantrags nicht erforderlich wird und der Berufungsbeklagte sich deshalb darauf beschränken kann, die Zurückweisung des Rechtsmittels des Gegners zu beantragen (BGH NJW 2008, 1953).

    Wenn die Klägerin als Berufungsbeklagte vorträgt, dass sie ihre Klage jetzt vorrangig auf eigenes Recht stützen will und dies nur im Wege der Anschlussberufung erreichen kann, so ist dies als Anschlussberufung auszulegen, weil die Auslegung von Prozesserklärungen nach der Interessenlage der Parteien zu erfolgen hat (BGH NJW 2008, 1953).

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (BGH NJW-RR 2003, 1235; BGHZ 92, 351, 355; Staudinger/Mayer a.a.O., § 1090 Rn. 30 i. V. m. § 1018 Rn. 137).

    Der Umfang einer Dienstbarkeit kann daher unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung und einem dadurch gesteigerten Nutzungsbedarf nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1960, 673; NJW 1965, 1229; NJW-RR 2003, 1235) sowie ganz herrschender Meinung im Schrifttum (vgl. nur MünchKomm/Joost a.a.O., § 1092 Rn. 5; Palandt/Bassenge a.a.O., § 1090 Rn. 7; Staudinger/Mayer a.a.O., § 1090 Rn. 30 i. V. m. § 1018 Rn. 153 ff.) im Laufe der Zeit sich erweitern, wenn die Bedarfssteigerung sich in den Grenzen einer der Art nach gleichbleibenden Benutzung dieses Grundstücks hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung nicht vorhersehbare oder auf eine willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist.

  • OLG Karlsruhe, 15.03.1990 - 4 U 226/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Bei der Bestimmung der Rechte aus der Dienstbarkeit infolge tatsächlicher Veränderungen sind daher auch die Rechtsfolgen für das belastete Grundstück zu berücksichtigen, insbesondere die damit verbundenen Auswirkungen hinsichtlich Umfang und Intensität der Inanspruchnahme dieses Grundstücks (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 663).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Auch der Bundesgerichtshof (Urteil v. 13.02.2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317) und das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 22.07.2010 - 7 VR 4/10, NVwZ 2010, 1486) gehen davon aus, dass nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Forschung durch elektromagnetische Felder unterhalb der durch die 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte keine gesundheitliche Schäden zu befürchten sind.
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (BGH NJW-RR 2003, 1235; BGHZ 92, 351, 355; Staudinger/Mayer a.a.O., § 1090 Rn. 30 i. V. m. § 1018 Rn. 137).
  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 176/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Rechtsgrundlage für eine Anpassung von Inhalt und Umfang einer Dienstbarkeit an entwicklungsbedingte Veränderungen ist § 242 BGB (BGH DNotZ 1959, 240; BGHZ 106, 348, 350; Staudinger/Mayer a.a.O., § 1090 Rn. 30 i. V. m. § 1018 Rn. 153; MünchKomm/Joost a.a.O., § 1092 Rn. 6 i. V. m. § 1018 Rn. 52).
  • OLG Hamm, 19.09.2003 - 19 U 56/02

    Anschlußberufungsfrist bei Klageänderung infolge unrichtigen Antrags erster

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Will der Berufungsbeklagte, wie vorliegend die Klägerin, das erstinstanzliche Urteil nicht ausschließlich verteidigen, sondern den im ersten Rechtszug gestellten Antrag auch auf eine andere Grundlage stellen, so muss er hierzu Anschlussberufung einlegen (BGH NJW 2008, 1953; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1720).
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Rechtsgrundlage für eine Anpassung von Inhalt und Umfang einer Dienstbarkeit an entwicklungsbedingte Veränderungen ist § 242 BGB (BGH DNotZ 1959, 240; BGHZ 106, 348, 350; Staudinger/Mayer a.a.O., § 1090 Rn. 30 i. V. m. § 1018 Rn. 153; MünchKomm/Joost a.a.O., § 1092 Rn. 6 i. V. m. § 1018 Rn. 52).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
    Inhalt und Umfang einer solchen Dienstbarkeit können sich vielmehr unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung ändern, insbesondere auch mit einer Bedarfssteigerung wachsen (vgl. BGH NJW 1959, 2060; NJW-RR 2003, 235).
  • BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.03.1965 - V ZR 43/63

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung betreffend die Löschung eines Wegerechts -

  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.01.2015 - 4 U 184/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,82672
OLG Jena, 16.01.2015 - 4 U 184/12 (https://dejure.org/2015,82672)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.01.2015 - 4 U 184/12 (https://dejure.org/2015,82672)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - 4 U 184/12 (https://dejure.org/2015,82672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht bei Maifeuer: Besucher durch Baumstamm verletzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 126/07

    Einbeziehung Dritter in die Schutzwirkung eines die Streupflicht des Vermieters

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2015 - 4 U 184/12
    Inhalt und Schutzbereich dieser verselbständigten Verkehrssicherungspflicht bestimmen sich allein danach, was objektiv erforderlich ist, um mit der Gefahrenstelle in Berührung kommende Personen vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 2008, 1440 ff, juris Rn. 9).
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