Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 26.03.2019

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.04.2021 - 4 U 184/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12293
OLG Frankfurt, 20.04.2021 - 4 U 184/19 (https://dejure.org/2021,12293)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2021 - 4 U 184/19 (https://dejure.org/2021,12293)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2021 - 4 U 184/19 (https://dejure.org/2021,12293)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 251 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 4 UVV Jagd
    Schadenshöhe für einen bei einer Drückjagd erschossenen Jagdhund

  • rabüro.de

    Zur Schadenshöhe für einen bei einer Drückjagd erschossenen Jagdhund

  • RA Kotz

    Drückjagd - Jagdhund erschossenen - Schadenshöhe

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schadenshöhe für einen bei einer Drückjagd erschossenen Jagdhund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenshöhe für einen bei einer Drückjagd erschossenen Jagdhund

  • rechtsportal.de

    Schadenshöhe für einen bei einer Drückjagd erschossenen Jagdhund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Jagdhund erschossen - das wird teuer!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der bei der Jagd erschossene Jagdhund

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für getötete Jagdhunde

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jagdhund versehentlich bei der Jagd erschossen - Der Jäger muss den Wert des Jagdhundes und die Ausbildungskosten ersetzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzbemessung für einen auf der Jagd versehentlich getöteten Jagdhund

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für getöteten Jagdhund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzbemessung für einen auf der Jagd versehentlich getöteten Jagdhund - OLG Frankfurt am Main weist Berufung zurück

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2021 - 4 U 184/19
    Die Schadenshöhe für einen bei einer Jagd erschossenen Jagdhund bemisst sich mangels Feststellbarkeit eines Marktpreises für ausgebildete Hunde nach dem Preis für einen vergleichbaren Welpen zuzüglich derjenigen Kosten, die für dessen Ausbildung bei unterstellt durchschnittlicher Begabung des Tieres bis zum Erreichen des Ausbildungsstandes des getöteten Hundes aufzuwenden sind (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 10.7.1984 - VI ZR 262/82).

    Die vom Sachverständigen und der Beklagtenseite in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 10.07.1984 (VI ZR 262/82, BGHZ 92, 85 ff.), welche zur Zerstörung eines Unikats (Modellboot) ergangen ist, findet auf den hier vorliegenden Fall keine Anwendung.

    Ein möglicherweise käufliches Modellboot eines anderen Bastlers kann dieses Unikat nicht ersetzen, noch viel weniger ein Modell, das gewerblich in einer Werkstatt hergestellt wird (BGH, Urteil vom 10. Juli 1984 - VI ZR 262/82 -, Rn. 11, juris).

  • LG Göttingen, 06.04.2000 - 6 S 113/99

    Sorgfaltsanforderungen beim Gebrauch einer Schusswaffe; Voraussetzungen für ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2021 - 4 U 184/19
    In jeder nicht zweifelsfreien Situation, in der der Schütze aufgrund der örtlichen Verhältnisse keine ausreichende Übersicht hat, besteht die potentielle Gefahr der Verletzung anderer, die sich in unmittelbarer Nähe des Schussfeldes befinden (LG Göttingen, Urteil vom 06. April 2000 - 6 S 113/99 -, juris).
  • RG, 17.03.1930 - VI 418/29

    Unter weichen Umständen kann ein durch einen Fehlschuß verletzter Jagdgast den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2021 - 4 U 184/19
    Die Veranstaltung und Durchführung einer Jagd bringt regelmäßig Gefahren für andere Jagdteilnehmer und unbeteiligte Dritte mit sich (RGZ 128, 39, 43).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14135
OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19 (https://dejure.org/2019,14135)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.03.2019 - 4 U 184/19 (https://dejure.org/2019,14135)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. März 2019 - 4 U 184/19 (https://dejure.org/2019,14135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Behauptungen, jemand sei "rechtsnational" oder "ein braunes Schaf" stellen Meinungsäußerungen dar

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Äußerungen in Bezug auf eine rechtsgerichtete Gesinnung

Verfahrensgang

  • LG Dresden - O 673/18
  • OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    An das Vorliegen von Formalbeleidigungen und Schmähkritik sind strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 -, juris).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Eine Schmähkritik liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 93, 266 (294)).
  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Die Annahme einer Schmähung hat aber wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung und damit als strafwürdig beurteilt werden, ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08. Februar 2017 - 1 BvR 2973/14 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • OLG Dresden, 24.08.2018 - 4 U 872/18

    Zum zivilrechtlichen Ehrenschutz einer Gemeinde wegen schwerwiegender

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Im Falle einer derartigen engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (Senat, Urteil vom 24. August 2018 - 4 U 872/18 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 279/17

    Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Datenlöschung nach der

    Denn diese Bezeichnung steht hier in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit den Aktivitäten der rechtsextremen Szene in der Heimatregion des Klägers (zur Zulässigkeit derartiger (Meinungs-)Äußerungen bei politischen Aktivitäten im rechten bzw. rechtsextremen Spektrum siehe OLG Dresden, Beschl. v. 26.3.2019, 4 U 184/19, juris Rn. 8ff.; vgl. zu Äußerungen im politischen Bereich auch Burkhardt/Pfeifer in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018 Kap. 10 Rn. 64ff.).
  • OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht

    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr, vgl. nur BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 -, juris m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 3, juris m.w.N.; vom 19.11.2019 - 4 U 2088/19 m.w.N.; vom 26.03.2019 - 4 U 184/19 m.w.N. - alle nach juris).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22

    Formalbeleidigung durch Bezeichnung als "Nazi"

    Eine Tatsachenbehauptung scheidet demgegenüber aus, da der Begriff "Nazi" keine Verbindung zu einer genau definierten Personengruppe ermöglicht und konkretisierende Informationen fehlen, die auf ihre Wahrheit hin überprüft werden könnten (OLG Dresden, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 U 184/19, juris Rn. 10).
  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    Anspruch auf vorläufige Löschung einer Äußerung im Internet Vorwurf eines gegen

    Im Falle einer derartigen engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (Senat, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 U 184/19 -, Rn. 8, juris; Urteil vom 24. August 2018 - 4 U 872/18 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

    Es kommt hinzu, dass der Antragsteller ausweislich des Berichts des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst vom 19. Juli 2019 bei seiner Befragung am 22. Oktober 2018 angab, er habe im Mai 2018 in A-Stadt an einer Veranstaltung der rechtsgerichteten Initiative "Zukunft Heimat" teilgenommen (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 U 184/19 -, juris Rn. 10); in Bezug auf die Flüchtlingsthematik sei er der Meinung, "dass die meisten Flüchtlinge nur Ärger machen und man Flüchtlinge ohne Pass gar nicht erst ins Land einreisen lassen dürfe".
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