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   OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13   

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https://dejure.org/2015,9230
OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13 (https://dejure.org/2015,9230)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.03.2015 - 4 U 187/13 (https://dejure.org/2015,9230)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. März 2015 - 4 U 187/13 (https://dejure.org/2015,9230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Motorrad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Motorrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer verkehrswidrig links abbiegt, haftet im Schadensfall alleine!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Motorrad

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Motorrad

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei gleichzeitiger Verletzung mehrerer Organe.

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Das Gefühl von Freiheit und Abenteuer - aber immer gut geschützt?!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 647
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (38)

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13
    Hierbei kommt es nicht zuletzt auf das Alter des Geschädigten an; denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden (Senat NJW 2011, 933, 935 m. w. Nachw.).

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935).

    Die schmerzensgelderhöhende Berücksichtigung des Regulierungsverhaltens - auf die sich die Klägerin jedenfalls nicht ausdrücklich beruft - setzt voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Senat NJW 2011, 933, 936 m. w. Nachw.; Palandt/Grüneberg, BGB 74. Aufl. § 253 Rn. 17).

  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13
    (1) Eine unklare Verkehrslage im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden darf (KG DAR 2002, 557 f.).

    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG DAR 2002, 557 f.; NZV 2006, 309, 310).

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (KG DAR 2002, 557, 558; NZV 2010, 298, 299; OLG Naumburg NZV 2009, 227, 228).

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob Grundstücke im Sinne dieser Bestimmungen alle Verkehrsflächen sind, die - wie das Gelände der Skaterbahn, auf das der Beklagte zu 1 abbiegen wollte - nicht dem fließenden Verkehr dienen (so OLG Düsseldorf NZV 1988, 231 f. [Tankstellengelände]; 1993, 198, 199 [öffentliches Parkdeck eines Kaufhauses]; KG BeckRS 2011, 18121 [Parktasche]; OLG München BeckRS 2010, 26812 [freie Parkplätze auf dem Grundstück einer Sparkasse]; Senat r + s 2015, 93 [Zuwegung zu einer Gärtnerei]; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl. § 9 StVO Rn. 45), oder ob nur nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmte Flächen erfasst werden, also in erster Linie private Grundflächen und Privatwege (so OLG Hamm NZV 2014, 262; Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO § 9 StVO Rn. 53 f.; Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 27 Rn. 292).

    Der Senat vertritt die erstgenannte Auffassung (r + s 2015, 93) und hält hieran fest.

    (2) Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass bei einer Kollision des Linksabbiegers mit einem ordnungsgemäß (und: jedenfalls mit einem unmittelbar nachfolgenden, KG MDR 2010, 568; Senat r + s 2015, 93) Überholenden in der Regel - und so auch hier - der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Abbiegenden spricht, wenn sich der Unfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegevorgang ereignet (KG NZV 2006, 309, 310; MDR 2010, 568; OLG Naumburg NZV 2009, 227, 228; OLG München Schaden-Praxis 2014, 368; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO § 9 StVO Rn. 31a).

  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 13 U 118/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13
    Die Darlegungs- und Beweislast für die medizinische Notwendigkeit der Fahrtkosten liegt grundsätzlich beim Geschädigten, wobei jedoch keine übertriebenen Anforderungen zu stellen sind (OLG Hamm r + s 1993, 20 [sechsjähriges Kind]).

    Der Nachweis kann im Einzelfall auch durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung erfolgen (OLG Hamm r + s 1993, 20; KG Schaden-Praxis 2000, 378).

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 W 108/01

    Pflicht des Notars zur Belehrung über die Höhe der Kosten der Beurkundung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13
    (1) Insbesondere hatte das OLG Nürnberg in dem vom Landgericht herangezogenen Urteil vom 14.01.2002 (abgedruckt in OLGR 2002, 356 f.) unter Berücksichtigung eines immateriellen Vorbehalts ein Schmerzensgeld von 50.000 ? für angemessen erachtet für eine junge Frau, die bei einem Verkehrsunfall schwere Weichteilverletzungen im Oberschenkel mit notwendigem plastisch-chirurgischem Folgeeingriff und bleibenden großflächigen, entstellenden Narben (primärer Krankenhausaufenthalt, ohne Folgeeingriffe: 34 Tage), eine Bandruptur des linken Sprunggelenks, einen Abriss der spina iliaca mit andauernden Sitzbeschwerden sowie eine posttraumatische Belastungsreaktion erlitt.

    Außerdem hat das OLG Nürnberg als Bemessungsfaktor zu Gunsten der Verletzten berücksichtigt, dass eine erfolgte (Teil-) Zahlung von 15.000 DM angesichts der Verletzungen indiskutabel erschien und seit dem Unfall allein bis zum Erlass des Ersturteils vier Jahre vergangen waren, in denen die unmittelbaren Unfallfolgen am stärksten belasteten und eine angemessene Schmerzensgeldzahlung der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes vorrangig hätte gerecht werden können und müssen (OLG Nürnberg OLGR 2002, 356, 357).

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es zulässig, den Betrag des Schmerzensgelds zuzusprechen, der dem Verletzten zum Zeitpunkt der Entscheidung mindestens zusteht, und später den zuzuerkennenden Betrag auf die volle abzuschätzende Summe zu erhöhen, die der Verletzte auf Grund einer ganzheitlichen Betrachtung der für den immateriellen Schaden maßgeblichen Umstände beanspruchen kann, wenn sich nicht endgültig sagen lässt, welche Änderungen des gesundheitlichen Zustands noch eintreten können (RG Warneyer 1917 Nr. 99, 143, 144; BGH NJW 2001, 3414, 3415; 2004, 1243, 1244).

    Macht die klagende Partei - wie im vorliegenden Fall - nach diesen Grundsätzen nur einen Teilbetrag eines Schmerzensgelds geltend und verlangt sie bei der Bemessung der Anspruchshöhe nur die Berücksichtigung der Verletzungsfolgen, die bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eingetreten sind, ist eine hinreichende Individualisierbarkeit gewährleistet (BGH NJW 2004, 1243, 1244).

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es zulässig, den Betrag des Schmerzensgelds zuzusprechen, der dem Verletzten zum Zeitpunkt der Entscheidung mindestens zusteht, und später den zuzuerkennenden Betrag auf die volle abzuschätzende Summe zu erhöhen, die der Verletzte auf Grund einer ganzheitlichen Betrachtung der für den immateriellen Schaden maßgeblichen Umstände beanspruchen kann, wenn sich nicht endgültig sagen lässt, welche Änderungen des gesundheitlichen Zustands noch eintreten können (RG Warneyer 1917 Nr. 99, 143, 144; BGH NJW 2001, 3414, 3415; 2004, 1243, 1244).

    Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH VersR 2001, 876; VersR 2001, 874, 875).

  • OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines ansonsten schuldlosen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13
    (1.1) Laut dem vom Landgericht angeführten Urteil des OLG Brandenburg vom 23.07.2009 (12 U 29/09, MDR 2009, 1274 f.) kann bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall der Umstand, dass der verletzte Motorradfahrer zwar einen Helm, jedoch keine oder nur zum Teil eine Schutzkleidung getragen hat, auch ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung mindernd im Wege des Mitverschuldens zu berücksichtigen sein (i. Erg. ebenso Knerr in Geigel, aaO Kap. 2 Rn. 58: je nach den Besonderheiten des Falles, vor allem der Art der entstandenen Schäden).

    Deshalb würden sämtliche maßgeblichen Verbände, die sich unter anderem mit der Motorradsicherheit befassten, einen Schutz bei jeder Fahrt mit sicherer Motorradbekleidung empfehlen (OLG Brandenburg MDR 2009, 1274, 1275).

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13
    Darüber hinaus sind nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf Grund wertender Betrachtung wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilungskosten des Verletzten ausnahmsweise die Kosten für Besuche nächster Angehöriger am Krankenbett des Verletzten als dessen Gesundheitsschaden als erstattungsfähig anzusehen (BGHZ 106, 28, 30; BGH NJW 1991, 2340, 2341).

    Zu ersetzen sind die Fahrtkosten der wirtschaftlichsten Beförderungsart (BGH NJW 1991, 2340, 2341).

  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13
    (2) Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass bei einer Kollision des Linksabbiegers mit einem ordnungsgemäß (und: jedenfalls mit einem unmittelbar nachfolgenden, KG MDR 2010, 568; Senat r + s 2015, 93) Überholenden in der Regel - und so auch hier - der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Abbiegenden spricht, wenn sich der Unfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegevorgang ereignet (KG NZV 2006, 309, 310; MDR 2010, 568; OLG Naumburg NZV 2009, 227, 228; OLG München Schaden-Praxis 2014, 368; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO § 9 StVO Rn. 31a).

    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG DAR 2002, 557 f.; NZV 2006, 309, 310).

  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw;

  • OLG Düsseldorf, 17.08.1988 - 5 Ss OWi 261/88
  • KG, 10.09.2009 - 12 U 216/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotenerweise links abbiegenden

  • KG, 12.07.2010 - 12 U 177/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines links in ein Grundstück einbiegenden

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 212/08

    Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen

  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04

    Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses

  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen

  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05

    Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener

  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

  • LG Heidelberg, 13.03.2014 - 2 O 203/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des Leichtkraftradfahrers wegen

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 U 119/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wohnwagengespanns mit einem Motorrad

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

  • OLG Nürnberg, 09.04.2013 - 3 U 1897/12

    Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Nichttragens von Motorradschuhen

  • BayObLG, 21.08.1972 - RReg. 1 St 571/72
  • OLG Stuttgart, 07.10.1991 - 7 U 3/91

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Ersatzpflichtiger Unfall;

  • BGH, 04.10.1960 - 4 StR 358/60
  • KG, 16.06.2011 - 12 U 135/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflichten eines Linksabbiegers in ein

  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 2996/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Unabwendbarkeit einer Kollision eines

  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 U 88/13

    Vorsicht beim Einparken und Rechtsüberholen

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls; Pflichten des

  • KG, 13.08.2009 - 12 U 223/08

    Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Überholers mit einem

  • OLG Celle, 08.06.2022 - 14 U 118/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen einer Kolonne; Kollision mit

    Eine Alleinhaftung der Beklagten kann auch nicht auf die von dem Kläger angeführte Entscheidung des OLG Saarbrücken gestützt werden, wonach wegen der besonderen Sorgfaltspflichten beim Abbiegen derjenige allein hafte, der verkehrswidrig links abbiege und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12. März 2015 - 4 U 187/13, Rn. 51, juris).
  • OLG Saarbrücken, 30.11.2017 - 4 U 19/17

    Haftung für eine nicht standsichere Geländerabsicherung auf einem

    Es bedarf nicht eines Gesamtschuldnerausspruchs im Berufungsurteil (Senatsurteil vom 12.03.2015 - 4 U 187/13, juris Rn. 95; Zöller/Herget, ZPO 31. Aufl. § 100 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20

    Einbiegen in Hofeinfahrt; unklare Verkehrslage; Regulierungsvollmacht des

    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird, also bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (vgl. OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.3.2015 - 4 U 187/13, Rn. 36; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05 [unter d bb]).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 2 O 8806/16

    Zur Haftungsverteilung bei einer Klage des Leasingnehmers aus dem Recht des

    Der Beklagte zu 1 muss sich im Rahmen der Regulierungsvollmacht der Beklagten zu 2 nach A 1.1.4 AKB deren Leistungsverweigerung zurechnen lassen (vgl. OLG Saarbrücken BeckRS 2015, 08438; OLG Nürnberg NJW 1974, 1950).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2021 - 2 O 6051/20

    Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision und bei "rot" querendem Rettungswagen

    Mit Inverzugsetzung der Beklagten zu 2 kam über die Regulierungsvollmacht des A 1.1.4 AKB 2015 bzw. § 10 Abs. 5 AKB a.F. auch der Beklagte zu 1 selbst in Verzug (§ 164 Abs. 3 BGB; vgl. BGH NJW 1973, 1369; OLG Saarbrücken BeckRS 2015, 08438; OLG Nürnberg NJW 1974, 1950).
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines von einem Parkplatz auf eine Zu- und

    Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH VersR 2001, 874, 875; Senat, Urteil vom 12.03.2015 - 4 U 187/13, juris Rn. 92).

    Ein zulässiger Feststellungsantrag ist begründet, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann (BGH VersR 2007, 708; Senat, Urteil vom 12.03.2015 - 4 U 187/13, juris Rn. 94).

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 O 4846/20

    Schadensersatz und Aktivlegitimation bei fremdfinanziertem Kfz und

    Hinsichtlich der Hauptsache befanden sich die Beklagten - wegen der Regulierungsvollmacht der Beklagten zu 2 nach den AKB auch hinsichtlich des Beklagten zu 1 (vgl. OLG Saarbrücken BeckRS 2015, 08438; OLG Nürnberg NJW 1974, 1950) - mit dem spezifizierten und bezifferten Mahnschreiben (vgl. BGH NJW 1998, 2132) vom 02.06.2020 mit Fristablauf nach dem 12.06.2020 am Folgetag (vgl. BGH NJW 2013, 2739, 2742) wegen der bereits im Zeitpunkt des Schadenereignisses fälligen Ansprüche (BGH NJW 2009, 910) in Verzug (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 114/17

    Übergabe einer Brautgabe anlässlich der Schließung einer türkischen Imam-Ehe:

    Es bedarf nicht eines Gesamtschuldnerausspruchs im Berufungsurteil (Senatsurteil vom 12.03.2015 - 4 U 187/13, juris; Zöller/Herget, ZPO, a.a.O., § 100 Rn. 11).
  • OLG Oldenburg, 30.07.2020 - 14 U 13/18

    Verkehrsunfall auf Feldweg bei Linksabbieger mit überholendem Kraftfahrzeug

    (2) Kommt es wie hier in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang zwischen dem Abbiegenden und dem folgenden Verkehr zu einer Kollision, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Unfall auf einer Verletzung der für den Abbiegenden gemäß § 9 Abs. 5 StVO geltenden höchsten Sorgfaltsanforderungen beruht (stRspr., Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 12. März 2015 - 4 U 187/13 -, Rn. 36, juris; OLG München, Urteil vom 23.1.2015 - 10 U 299/14 = NJW 2015, 1892 [1893]; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Oktober 2016 - 7 U 152/16 -, Rn. 11, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 12 U 177/09 -, Rn. 16, juris; KG Berlin, Beschluss vom 10. September 2009 - 12 U 216/08 -, Rn. 23, juris; KG Berlin, Beschluss vom 13. August 2009 - 12 U 223/08 -, Rn. 4, juris; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Burmann, 26. Aufl. 2020, StVO § 9 Rn. 55a).

    Eine - hier unstreitige - Geschwindigkeitsreduktion des Vorausfahrenden allein genügt nach ständiger Rechtsprechung nicht, um eine unklare Verkehrslage zu begründen (KG Berlin, Urteil vom 04. Juni 1987 - 12 U 4540/86 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 12 U 177/09 -, Rn. 28, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Oktober 2016 - 7 U 152/16 -, Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.03.2015 - 4 U 187/13 = BeckRS 2015, 8438; OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 106/08 = NZV 2009, 227 [228]; KG, Urteil vom 09.09.2002 - 12 U 26/01 = NZV 2002, 567a).

    Wegen der besonderen, höchsten Sorgfaltspflichten beim Abbiegen in ein Grundstück i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO haftet derjenige, der verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs angerechnet wird (BGH, Urteil vom 25. März 1969 - VI ZR 263/67 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 12. März 2015 - 4 U 187/13 -, Rn. 51, juris; OLG München, Urteil vom 23. Januar 2015 - 10 U 299/14 -, Rn. 36, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 25. Oktober 2002 - 6 U 2114/02 -, Rn. 10, juris; KG Berlin, Urteil vom 07. Oktober 2002 - 12 U 41/01 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 12 U 177/09 -, Rn. 22, juris; Gutt, jurisPR-VerkR 13/2014 Anm. 2).

  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 1 S 118/17

    Ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorradschutzkleidung an den

    Teilweise wird vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit von Motoradschutzkleidung an den Beinen bejaht (OLG Brandenburg, Urt. vom 23.7.2009, 12 U 29/09, NJW-RR 2010, 538, 539 ff.; LG Köln, Urt. v. 15.5.2013, 18 O 148/08, Rn. 18 zitiert nach Juris; offen gelassen: OLG Saarbrücken, Beschluss v. 12.3.2015, 4 U 187/13, Rn. 70 zitiert nach Juris; OLG Schleswig, Urt. v. 28.11.2013, 7 U 158/12, NJOZ 2014, 985).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 12 U 115/17

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

  • OLG Hamm, 08.07.2022 - 7 U 106/20

    Doppelte Rückschau; erhöhte Betriebsgefahr Motorrad; Schmerzensgeld;

  • OLG Brandenburg, 15.04.2021 - 12 U 44/19

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in einen Feldweg einbiegenden

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 T 7171/20

    Kein Anlass zur Klage bei Regulierung vor Klageeinreichung

  • OLG Saarbrücken, 26.03.2020 - 4 U 57/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kreuzungskollision eines

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2019 - 2 T 3755/19

    Verkehrsunfall, Regulierung, Schadensfall, Mietwagenkosten, Mahnung

  • LG Ellwangen/Jagst, 14.07.2023 - 2 O 295/22
  • LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 16 O 270/14

    Auffahrender haftet Spurwechsler bei zu hoher Geschwindigkeit und Alkohol

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