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   OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 188/07   

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OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 188/07 (https://dejure.org/2009,8566)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.2009 - 4 U 188/07 (https://dejure.org/2009,8566)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 4 U 188/07 (https://dejure.org/2009,8566)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Äußerung eines Arztes über einen aus der Praxisgemeinschaft ausgeschiedenen Kollegen gegenüber einem Internet-Dienstleister

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wegfall der Wiederholungsgefahr ausnahmsweise auch ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer nachteiligen Äußerung eines Arztes über einen Mitbewerber; Anforderungen an die Annahme der Wiederholungsgefahr bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit einer nachteiligen Äußerung eines Arztes über einen Mitbewerber; Anforderungen an die Annahme der Wiederholungsgefahr bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • kanzlei.biz

    Äußerung über Mitbewerber keine geschäftliche Handlung

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Äußerung über Mitbewerber keine geschäftliche Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Wettbewerbswidrigkeit einer nachteiligen Äußerung eines Arztes über einen Mitbewerber; Anforderungen an die Annahme der Wiederholungsgefahr bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 2, 3, 4, 8 UWG; 1004 BGB
    Negativäußerung nicht wettbewerbswidrig, wenn sie nicht geschäftlich war

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Äußerung eines Arztes gegenüber Dritten nicht wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbshandlung eines Arztes bei negativer Äußerung gegenüber Dritten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herabsetzende Äußerung als Wettbewerbsverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 47
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 188/07
    Die Wiederholungsgefahr wird - im Regelfall - nur dadurch ausgeräumt, dass der Verletzter eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung erklärt (vgl. BGH NJW 1994, 1281).

    Es kommt insbesondere auf die Schwere des Eingriffs bei der Rechtsverletzung an, auf die Umstände der Verletzungshandlung, den fallbezogenen Grad der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und vor allem auf die Motivation des Verletzers (vgl. ausführlich BGH NJW 1994, 1281, 1283).

    Es kommt hinzu, dass mit der unzutreffenden Erklärung im Schreiben vom 07.12.2006 kein wirtschaftliches Interesse des Beklagten verbunden war (anders als in dem Fall, welcher der Entscheidung des BGH, NJW 1994, 1281 zugrunde lag).

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 188/07
    Diese Umstände reichen für einen Rechtsverletzung aus (vgl. zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts BGH NJW 2006, 609, 610 und BVerfG NJW 2008, 747, 748).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 188/07
    Diese Umstände reichen für einen Rechtsverletzung aus (vgl. zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts BGH NJW 2006, 609, 610 und BVerfG NJW 2008, 747, 748).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Deshalb ist das Merkmal des "objektiven Zusammenhangs" funktional zu verstehen und setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen des eigenen oder eines fremden Unternehmens zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08, GRUR 2010, 1117 Rn. 18 = WRP 2010, 1475 - Gewährleistungsausschluss im Internet; OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 U 154/07, juris Rn. 44; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 47, 48; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 2 Rn. 48; Erdmann in Gloy/Loschelder/Erdmann aaO § 31 Rn. 59; Keller in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 2 Rn. 52; aA Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 2 Rn. 22, der auch in Fällen der bloßen Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG bejahen möchte, sich allerdings nicht mit den nachfolgend dargestellten unionsrechtlichen Umständen auseinandersetzt).
  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei

    Nach ihrem Erwägungsgrund 7 bezieht sich die Richtlinie nicht auf Geschäftspraktiken, die vorrangig anderen Zielen als der Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung von Verbrauchern in Bezug auf Produkte dienen und sich lediglich reflexartig auf die Absatz- oder Bezugsförderung auswirken (vgl. BGH, GRUR 2013, 945 Rn. 29 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 47, 48).

    Der Umstand, dass der Handelnde ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidungen von Verbrauchern oder anderen Marktteilnehmern hat, stellt dabei nur ein - wenngleich maßgebliches - Indiz für das Vorliegen einer geschäftlichen Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 47, 48; Erdmann in Gloy/Loschelder/Erdmann aaO § 31 Rn. 60; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 2 Rn. 51).

  • LG Heidelberg, 23.05.2012 - 1 S 58/11

    Unlauterer Wettbewerb: Herabsetzen eines Mitbewerbers und Abwerben von

    Insofern ist eine objektive Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entscheidend (OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2009 - 4 U 188/07, GRUR-RR 2010, 47).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14

    AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des

    Nach ihrem Erwägungsgrund 7 bezieht sich die Richtlinie nicht auf Geschäftspraktiken, die vorrangig anderen Zielen als der Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung von Verbrauchern in Bezug auf Produkte dienen und sich lediglich reflexartig auf die Absatz- oder Bezugsförderung auswirken (vgl. BGH, GRUR 2013, 945, Rn. 29 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 47, 48; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - I ZR 113/13, MDR 2015, 782, bei juris Rz. 22).
  • OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

    An diesem "objektiven Zusammenhang" fehlt es dann, wenn die Handlung sich zwar auf die geschäftlichen Entscheidungen von Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern tatsächlich auswirken kann, aber vorrangig anderen Zielen als der Förderung des Absatzes oder Bezugs dient (vgl. Erwägungsgrund 7 S. 2 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.7. 2009 - 4 U 188/07 - GRUR-RR 2010, 47, 48 - Vergleich).

    Lässt sich dies nicht nachweisen, kommt es auf den Inhalt der Äußerung und der Begleitumstände an (OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.7. 2009 - 4 U 188/07 - GRUR-RR 2010, 47, 48 - Vergleich; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.6. 2006 - 3 U 12/06 - GRUR-RR 2007, 206 - Emissionsprospekt; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 2 Rn. 51, 67).

  • OLG München, 24.01.2011 - 15 U 4931/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Mitteilung über Zwangsversteigerung einer

    Ausnahmsweise kann die Vermutung der Wiederholungsgefahr aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls aber auch ohne eine solche Unterlassungserklärung als widerlegt angesehen werden (BGH, NJW 1994, 1281; OLG Karlsruhe, OLGR 2009, 747).
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