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   OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14   

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OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14 (https://dejure.org/2015,39368)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2015 - 4 U 191/14 (https://dejure.org/2015,39368)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 4 U 191/14 (https://dejure.org/2015,39368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • webshoprecht.de

    Grundpreisangabe und Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch

  • Justiz Baden-Württemberg

    Seifenblasenflüssigkeit

    § 315 Abs 3 S 2 BGB, § 2 Abs 1 PAngV
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Grundpreisangabepflicht für angebotene Produkte; gerichtliche Billigkeitskontrolle bei der Festsetzung einer Vertragsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine Grundpreisangabe für Lichtschlauch/LED-Schlauch erforderlich, wohl aber für Reinigungsmittel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ermessensausübung bei Geltendmachung einer Vertragsstrafe ("Hamburger Brauch")

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe nach Abmahnung: So teuer kann es werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 213
  • GRUR-RR 2016, 92
  • MMR 2016, 394 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 285/88

    Vertragsstrafe ohne Obergrenze - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14
    a) Hat wie im Streitfall der Unterlassungsgläubiger nach der abgegebenen Unterlassungserklärung das Recht, im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht die Höhe der Vertragsstrafe nach seinem billigen Ermessen festzusetzen, so ist die vom Gläubiger getroffene Bestimmung der Strafhöhe nur dann verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (vgl. zur Wirksamkeit einer Vertragsstrafe, deren Höhe - ohne Nennung einer Obergrenze - dem Bestimmungsrecht des Gläubigers überlassen wird: BGH GRUR 1990, 1051 - Vertragsstrafe ohne Obergrenze).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14
    Dabei ist auf die Schwere und das Ausmaß der begangenen Zuwiderhandlung, auf deren Gefährlichkeit für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers sowie auf Art und Größe des Unternehmens des Schuldners abzustellen (BGH GRUR 2014, 595 - Vertragsstrafenklausel; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.139 m.w.N.).
  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14
    Im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB besteht damit nur ein beschränktes Kontrollrecht und kein Nachbesserungsrecht dahingehend, die Ermessensentscheidung des primär Bestimmungsberechtigten durch eine eigene, für besser und billiger gehaltene zu ersetzen (vgl. OLG Celle MDR 2015, 326).
  • OLG Hamm, 10.12.2009 - 4 U 156/09

    Wettbewerbswidrigkeit einer auf 100 ml heruntergerechneten Preisangabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14
    Aus der Entscheidung des OLG Hamm vom 10.12.2009 (4 U 156/09, K&R 2010, 279) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14
    3) Die Beklagte hat die Pflichtverstöße auch zu vertreten, § 276 BGB, denn sie hat den ihr obliegenden Nachweis mangelnden Verschuldens nicht geführt (vgl. BGH GRUR 1998, 471 - Modenschau im Salvatorkeller).
  • BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90

    Grundsätze der Festsetzung von Beiratsvergütungen - Handlungsmöglichkeiten bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14
    Dem Bestimmungsberechtigten steht bei der Bestimmung der Strafhöhe allerdings ein Ermessensspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (BGHZ 163, 119 - PRO-Verfahren; BGH NJW-RR 1991, 1248; Münch-Komm/Würdinger, BGB, 7. Aufl. 2016, § 315 Rn. 51).
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14
    Dem Bestimmungsberechtigten steht bei der Bestimmung der Strafhöhe allerdings ein Ermessensspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (BGHZ 163, 119 - PRO-Verfahren; BGH NJW-RR 1991, 1248; Münch-Komm/Würdinger, BGB, 7. Aufl. 2016, § 315 Rn. 51).
  • LG Freiburg, 03.11.2014 - 12 O 16/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Verstoß gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 03.11.2014 (12 O 16/14) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abgeändert wie folgt:.
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 6 O 344/15

    Für Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines UWG-Verstoßes im Internet

    a) Hat ein Unterlassungsgläubiger, wie vorliegend die Klägerin, nach der von der Beklagten abgegebenen Unterlassungserklärung das Recht, im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht die Höhe der Vertragsstrafe nach sog. neuem Hamburger Brauch nach seinem billigen Ermessen festzusetzen, so ist die vom Gläubiger getroffene Bestimmung der Strafhöhe nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (vgl. OLG Karlsruhe (U.v. 18.12.2015 - 4 U 191/14), juris, Rn. 34; zur Wirksamkeit eines solchen Vertragsstrafenversprechens, vgl. BGH (U.v. 31.05.1990 - I ZR 285/88) - Vertragsstrafe ohne Obergrenze, juris, Rn. 17).

    Die Bestimmung ist erst dann durch gerichtliches Urteil zu ersetzen, wenn die - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - durch § 315 Abs. 3 BGB gezogene Grenze überschritten ist, nicht jedoch schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (vgl. BGH (U.v. 19.05.2005 - I ZR 299/02) - PRO-Verfahren, juris, Rn.44; BGH (U.v. 24.06.1991 - II ZR 268/90), juris, Rn. 7, OLG Karlsruhe (U.v. 18.12.2015 - 4 U 191/14), juris, Rn. 35; jeweils m.w.N.).

    Es hat seine Prüfung darauf zu beschränken, ob und wenn ja, inwiefern die getroffene Bestimmung unbillig ist (vgl. auch OLG Karlsruhe (U.v. 18.12.2015-4 U 191/14), juris, Rn. 35 m.w.N.).

    Dabei ist auf die Schwere und das Ausmaß der begangenen Zuwiderhandlung, auf deren Gefährlichkeit für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers sowie auf Art und Größe des Unternehmens des Schuldners einschließlich seines möglichem Umsatzes und Gewinns sowie seines Interesses an weiteren gleichartigen Begehungshandlungen abzustellen (vgl. z.B. BGH (U.v. 13.11.2013 - I ZR 77/12) - Vertragsstrafenklausel, Haus & Grund, juris, Rn. 16 f.; BGH (U.v. 30.09.1993 - I ZR 54/91) - Vertragsstrafebemessung, juris, Leitsatz 1 i.V.m. Rn. 20 m.w.N.; OLG Karlsruhe (U.v. 18.12.2015 - 4 U 191/14), juris, Rn. 36; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 Rn. 1.139 m.w.N.).

  • LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 138/19

    Kennzeichnung von Instagram-Posts als Werbung

    Die Bestimmung ist lediglich bei Überschreitung der Billigkeitsgrenzen und nicht bereits dann zu ersetzen, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für "richtiger" hält (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2016, S. 92, Rn. 30 f.).
  • OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21

    Auslegung einer Unterwerfungsvereinbarung

    Im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB besteht damit nur ein beschränktes Kontrollrecht und kein Nachbesserungsrecht dahingehend, die Ermessensentscheidung des primär Bestimmungsberechtigten durch eine eigene, für besser und billiger gehaltene zu ersetzen (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2016, 92, Rn. 35 - Seifenblasenflüssigkeit).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 6 U 41/21

    Zahlungsanspruch aus einer Vertragsstrafe; Verstoß gegen eine

    Dem Bestimmungsberechtigten steht mithin ein Ermessensspielraum zu, sodass die Bestimmung durch das Gericht nur zu ersetzen ist, wenn die durch § 315 Abs. 1, 3 BGB gezogene Billigkeitsgrenze überschritten ist, nicht dagegen schon, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2015 - 4 U 191/14 - GRUR-RR 2016, 92; OLG Celle, Beschluss vom 23.11.2020 - 13 U 56/29 - juris).
  • LG Hamburg, 20.11.2017 - 308 O 343/15

    Unterlassungsvertrag: Anspruch auf eine Vertragsstrafe; Bemessung der Höhe der

    Hat ein Unterlassungsgläubiger nach der von dem Unterlassungsschuldner abgegebenen Unterlassungserklärung das Recht, im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht die Höhe der Vertragsstrafe nach sog. neuem Hamburger Brauch nach seinem billigen Ermessen festzusetzen, so ist die vom Gläubiger getroffene Bestimmung der Strafhöhe nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2015, Az. 4 U 191/14; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.02.2016, Az. 2-06 O 344/15, BeckRS 2016, 15549).
  • KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20

    Stichprobenprüfung des Amazon-Accounts - Prüfungspflichten eines Anbietenden auf

    Im Rahmen von § 315 Abs. 3 BGB besteht damit nur ein beschränktes Kontrollrecht und kein Nachbesserungsrecht dahingehend, die Ermessensentscheidung des primär Bestimmungsberechtigten durch eine eigene, für besser und billiger gehaltene zu ersetzen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.12.2015 - 4 U 191/14, GRUR-RR 2016, 92 Rn. 31).
  • SG Düsseldorf, 08.09.2016 - S 27 KR 629/16

    Unzulässige Mitgliederwerbung - BKK muss Vertragsstrafe an AOK zahlen

    In einem solchen Fall findet nur eine Billigkeitskontrolle statt, d.h., das Gericht darf nur prüfen, ob der Gläubiger die Grenzen seines Ermessensspielraums überschritten hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2015 - 4 U 191/14, Rn. 34ff. bei Juris).
  • AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15

    Zur Grundpreis-Angabe bei Online-Angeboten von Klebebändern

    Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 18. Dezember 2015 - 4 U 191/14- zitiert nach juris) erachtete in einem Fall von 7 Verstößen der hier in Rede stehenden Art bei einem Unternehmen, das 160 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaftete, eine Vertragsstrafe von insgesamt 28.000 Euro für noch billig, nachdem die Vorinstanz für 5 Verstöße 2.100 Euro gewährt hatte (LG Freiburg, Urteil vom 03. November 2014 - 12 O 16/14 - zitiert nach juris).
  • LG Köln, 24.11.2022 - 14 O 404/21

    Zur direkten Aufrufbarkeit eines Fotos im Rahmen der thematischen Suche /

    Im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB besteht damit nur ein beschränktes Kontrollrecht und kein Nachbesserungsrecht dahingehend, die Ermessensentscheidung des primär Bestimmungsberechtigten durch eine eigene, für besser und billiger gehaltene zu ersetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2019, Az.: I-15 U 65/18; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2016, 92 - Seifenblasenflüssigkeit; OLG Celle, MMR 2015, 408).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2021 - 6 U 72/19

    Festsetzung einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen eine strafbewehrte

    Hat wie im Streitfall der Unterlassungsgläubiger nach der abgegebenen Unterlassungserklärung das Recht, im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht die Höhe der Vertragsstrafe nach seinem billigen Ermessen festzusetzen, so ist die vom Gläubiger getroffene Bestimmung der Strafhöhe nur dann verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2015 - 4 U 191/14, juris Rn. 34, 35; OLG Celle, Beschluss vom 23.11.2020 - 13 U 56/29, juris Rn 2).
  • KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Kerngleichheit und Billigkeit einer

  • LG Erfurt, 15.07.2021 - 3 O 1323/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbeangaben zu einem

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