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   OLG Dresden, 22.11.2019 - 4 U 1929/19   

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https://dejure.org/2019,44395
OLG Dresden, 22.11.2019 - 4 U 1929/19 (https://dejure.org/2019,44395)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.11.2019 - 4 U 1929/19 (https://dejure.org/2019,44395)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. November 2019 - 4 U 1929/19 (https://dejure.org/2019,44395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Es ist nicht fehlerhaft, wenn der Arzt die konservative Behandlung von Rückenbeschwerden fortführt (statt zu operieren), wenn die konservative Therapie immer wieder zu Besserungen der Beschwerden führte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 17.07.2017 - 5 U 644/17

    Zahnarzthaftung - Verletzung zur therapeutischen Aufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2019 - 4 U 1929/19
    Dies gilt unabhängig davon, ob sein Vorwurf, der Beklagte habe ihn nicht hinreichend ausführlich auf die Folgen einer unterlassenen Operation hingewiesen, dem Bereich der sogenannten therapeutischen Aufklärung zugewiesen würde, für die nicht der Beklagte als Behandler, sondern der Kläger als Patient die volle Beweislast trägt (Senatsurteil vom 20.12.2017 - 4 U 966/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2017 - 5 U 644/17; Martiss, Rüdiger; Winkhardt/Martiss, Martina "Arzthaftungsrecht - Aktuelle Rechtsprechung zur Aufklärung des Patienten" in MDR 2019, 779 f.) oder dem Bereich der Alternativaufklärung, für welche die Behandlerseite beweispflichtig wäre, § 630 h Abs. 2 Satz 1 BGB.
  • OLG Dresden, 10.01.2018 - 4 U 750/17

    Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil im

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2019 - 4 U 1929/19
    Wird ein solches Privatgutachten nicht vorgelegt und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 10.01.2018 - 4 U 750/17 - juris Rz. 4).
  • OLG Dresden, 20.12.2017 - 4 U 966/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Beratung einer Schwangeren über die

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2019 - 4 U 1929/19
    Dies gilt unabhängig davon, ob sein Vorwurf, der Beklagte habe ihn nicht hinreichend ausführlich auf die Folgen einer unterlassenen Operation hingewiesen, dem Bereich der sogenannten therapeutischen Aufklärung zugewiesen würde, für die nicht der Beklagte als Behandler, sondern der Kläger als Patient die volle Beweislast trägt (Senatsurteil vom 20.12.2017 - 4 U 966/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2017 - 5 U 644/17; Martiss, Rüdiger; Winkhardt/Martiss, Martina "Arzthaftungsrecht - Aktuelle Rechtsprechung zur Aufklärung des Patienten" in MDR 2019, 779 f.) oder dem Bereich der Alternativaufklärung, für welche die Behandlerseite beweispflichtig wäre, § 630 h Abs. 2 Satz 1 BGB.
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   OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 U 1929/19   

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OLG Dresden, Entscheidung vom 14.10.2019 - 4 U 1929/19 (https://dejure.org/2019,44410)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Oktober 2019 - 4 U 1929/19 (https://dejure.org/2019,44410)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 17.07.2017 - 5 U 644/17

    Zahnarzthaftung - Verletzung zur therapeutischen Aufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 U 1929/19
    Dies gilt unabhängig davon, ob sein Vorwurf, der Beklagte habe ihn nicht hinreichend ausführlich auf die Folgen einer unterlassenen Operation hingewiesen, dem Bereich der sogenannten therapeutischen Aufklärung zugewiesen würde, für die nicht der Beklagte als Behandler, sondern der Kläger als Patient die volle Beweislast trägt (Senatsurteil vom 20.12.2017 - 4 U 966/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2017 - 5 U 644/17; Martiss, Rüdiger; Winkhardt/Martiss, Martina "Arzthaftungsrecht - Aktuelle Rechtsprechung zur Aufklärung des Patienten" in MDR 2019, 779 f.) oder dem Bereich der Alternativaufklärung, für welche die Behandlerseite beweispflichtig wäre, § 630 h Abs. 2 Satz 1 BGB.
  • OLG Dresden, 20.12.2017 - 4 U 966/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Beratung einer Schwangeren über die

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 U 1929/19
    Dies gilt unabhängig davon, ob sein Vorwurf, der Beklagte habe ihn nicht hinreichend ausführlich auf die Folgen einer unterlassenen Operation hingewiesen, dem Bereich der sogenannten therapeutischen Aufklärung zugewiesen würde, für die nicht der Beklagte als Behandler, sondern der Kläger als Patient die volle Beweislast trägt (Senatsurteil vom 20.12.2017 - 4 U 966/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2017 - 5 U 644/17; Martiss, Rüdiger; Winkhardt/Martiss, Martina "Arzthaftungsrecht - Aktuelle Rechtsprechung zur Aufklärung des Patienten" in MDR 2019, 779 f.) oder dem Bereich der Alternativaufklärung, für welche die Behandlerseite beweispflichtig wäre, § 630 h Abs. 2 Satz 1 BGB.
  • OLG Dresden, 10.01.2018 - 4 U 750/17

    Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil im

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 U 1929/19
    Wird ein solches Privatgutachten nicht vorgelegt und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 10.01.2018 - 4 U 750/17 - juris Rz. 4).
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